4. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe
Gremium: Betriebsausschuss Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Jahresabschluss 2025 der Gelsenkirchener Kommunalen Datenzentrale Emscher-LippeZur Vorlage · 25-30/01586 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01586 befasst sich mit dem Jahresabschluss 2025 der Gelsenkirchener Kommunalen Datenzentrale Emscher-Lippe. Der Entwurf sieht vor, dass der Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kommunalen Datenzentrale Emscher-Lippe die Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2025 entlastet. Zudem wird dem Rat der Stadt die Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2025 sowie die Entlastung des Betriebsausschusses vorgeschlagen.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2025, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Ein Jahresgewinn in Höhe von 661.096,26 Euro soll an die Stadt ausgeschüttet werden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TREUHAND WEST GmbH hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und am 14. August 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Die Beratung der Vorlage ist für den 1. Oktober 2026 im Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kommunalen Datenzentrale Emscher-Lippe sowie für den 8. Oktober 2026 im Rat der Stadt vorgesehen. Der Abschlussprüfer wird den Prüfungsbericht in der Sitzung des Betriebsausschusses erläutern.
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Hauptdokument|Pruefungsbericht zum Jahresabschluss 2025 der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe gkd-el
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 3Vorschlag für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss 2026 der Gelsenkirchener Kommunalen Datenzentrale Emscher-LippeZur Vorlage · 25-30/01666 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe (gkd-el) beabsichtigt, die Bestellung eines neuen Prüfers für den Jahresabschluss 2026 vorzunehmen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Betriebsleitung damit zu beauftragen, die Märkische Revision GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Essen mit der Abschlussprüfung für das Jahr 2026 zu betrauen.
Die Notwendigkeit einer Neubesetzung ergibt sich aus den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodexes der Stadt Gelsenkirchen. Dieser sieht vor, dass dieselbe Prüfungsgesellschaft im Regelfall nicht länger als fünf Jahre hintereinander tätig sein sollte. Da die bisherige Prüfungsgesellschaft diese Zeitspanne erreicht hat, ist ein Wechsel erforderlich. Im Rahmen einer Angebotsabfrage wurde die Märkische Revision GmbH & Co. KG als wirtschaftlichstes Angebot identifiziert.
Die Prüfungspflicht der gkd-el leitet sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Eigenbetriebsverordnung ab. Gegenstand der Prüfung sollen der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung sein. Zudem ist die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen. Die voraussichtlichen Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 10.415 Euro. Diese Kosten werden von der gkd-el getragen und sind im Wirtschaftsplan 2026 unter der Produktgruppe 1117 bereits in den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen enthalten. Der Beschluss wird im Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kommunalen Datenzentrale Emscher-Lippe zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Interkommunale Kooperationsvereinbarung über die Beteiligung am Betrieb der Urbanen Datenplattform KDN.udpZur Vorlage · 25-30/01632 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gelsenkirchen plant den Beitritt zur interkommunalen Kooperationsvereinbarung über die Beteiligung am Betrieb der Urbanen Datenplattform KDN.udp. Die Beteiligung erfolgt über die Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe (gkd-el) unter der Federführung des Dachverbands kommunaler IT-Dienstleister (KDN). Ziel der Maßnahme ist die Nutzung einer gemeinsamen Plattform, um durch den Einsatz offener Standards die technologische Souveränität zu sichern und die Anschlussfähigkeit an Landes- und Bundessysteme zu gewährleisten. Durch die Kooperation sollen Synergien genutzt werden, indem auf bereits erprobte Softwarekomponenten und Module anderer beteiligter Kommunen zurückgegriffen wird, statt eigene Entwicklungen durchzuführen.
Für die einmalige pauschale Beteiligung am gemeinsamen Entwicklungspool (Co-Anwender-Pauschale) ist ein Finanzbeitrag in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Kosten erfolgt zu 90 Prozent aus Bundesfördermitteln des Programms Modellprojekte Smart Cities (MPSC) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Verbindung mit der KfW Bankengruppe. Der verbleibende Eigenanteil von 10 Prozent in Höhe von 25.000 Euro wird aus den Eigenmitteln der gkd-el erbracht. Die Kosten sind im aktuellen Wirtschaftsplan der gkd-el für das Jahr 2026 bereits enthalten. Rechtlich wird die Maßnahme als interkommunale Zusammenarbeit eingestuft, wessoit ein öffentliches Ausschreibungsverfahren nicht erforderlich ist. Der Beschluss wird im Rat der Stadt am 08.10.2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Vertretung der Stadt - gkd-el - im Dachverband Kommunale IT-Dienstleister (KDN)Zur Vorlage · 25-30/01556 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01556 regelt die personelle Vertretung der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe (gkd-el) innerhalb des Dachverbandes Kommunaler IT-Dienstleister (KDN). Die Stadt ist Mitglied des Zweckverbandes KDN, dessen Satzung vorsieht, dass die Verbandsversammlung aus jeweils einem Vertreter der Verbandsmitglieder besteht.
Der Rat der Stadt soll beschließen, dass die Vertretung in der Verbandsversammlung des KDN durch den Stadtdirektor wahrgenommen wird. Als Stellvertreter für diese Funktion sollen weiterhin drei Personen aus der gkd-el fungieren.
Darüber hinaus sieht die Vorlage die Bestimmung einer Vertretung für den Verbandsausschuss des KDN vor. Hierfür wird vorgeschlagen, dass ein Mitarbeiter der gkd-el die Vertretung der Stadt in diesem Gremium weiterhin übernimmt. Die Stellvertretung für diese Position soll ebenfalls durch zwei weitere Mitarbeiter der gkd-el erfolgen.
Die Vorlage wird im Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe am 1. Oktober 2026 vorberaten, bevor sie am 8. Oktober 2026 im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Belastungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
- 01.10.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Update zu IT-Themen
- 7Maßnahmen und Vergaben gemäß § 3 Abs. 5 der Betriebssatzung gkd-el vom 14.12.2000Zur Vorlage · 25-30/01590 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe legt dem Betriebsausschuss eine Mitteilungsvorlage zur Berichterstattung über durchgeführte Maßnahmen vor. Gemäß der Betriebssatzung vom 14. Dezember 2000 in der Fassung der zweiten Satzung sowie in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Gelsenkirchen ist der Betriebsausschuss regelmäßig über Maßnahmen zu informieren, die auf Grundlage von § 3 Abs. 5 der Betriebssatzung getätigt wurden.
Die vorliegende Mitteilung umfasst den Zeitraum vom 1. November 2024 bis zum 31. Dezember 2025. In diesem Zeitraum wurden verschiedene Beschaffungen und Dienstleistungen durchgeführt. Zu den aufgeführten Maßnahmen gehören eine Beratungsleistung zum Vorprojekt im Bereich der Migration auf S4/HANA mit einem Auftragswert von 178.075,00 Euro sowie der Kauf von 3.750 MS Office 2024 Prof. Lizenzen für die Arbeitsplatzausstattung im Wert von 754.162,00 Euro.
Des Weiteren wurden drei separate Beschaffungen von jeweils 250 Notebooks für die Arbeitsplatzausstattung mit Auftragswerten von 161.545,00 Euro, 157.496,00 Euro und 162.075,00 Euro durchgeführt. Zudem erfolgte die Beschaffung von Cisco-Komponenten für die Ausstattung von Kindertagesstätten in Höhe von 141.990,00 Euro sowie die Modernisierung des WLAN-Netzes an Verwaltungsstandorten mit einem Auftragswert von 118.390,00 Euro. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kommunalen Datenzentrale Emscher-Lippe.
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- 01.10.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8I. Quartalsbericht 2026 gkd-elZur Vorlage · 25-30/00970 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage den Quartalsbericht für das erste Quartal des Jahres 2026 vorgelegt. Die Vorlage dient der Information des Betriebsausschusses der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe.
Die Grundlage für diese Berichterstattung bilden die Bestimmungen des § 20 der Eigenbetriebsverordnung sowie des § 8 der Betriebssatzung der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe. Gemäß dieser rechtlichen Vorgaben ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, den Betriebsausschuss über die wirtschaftliche Entwicklung des Eigenbetriebs in Kenntnis zu setzen.
Der vorliegende Bericht umfasst die detaillierte Darstellung der Erträge und Aufwendungen sowie Informationen zur Abwicklung der Vermögensplanung im betreffenden Zeitraum. Die Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Der Bericht für das erste Quartal 2026 liegt der Mitteilung als Anlage bei.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9II. Quartalsbericht 2026 gkd-elZur Vorlage · 25-30/01576 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe legt mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01576 den Quartalsbericht für das zweite Quartal des Jahres 2026 vor. Die Vorlage dient der Information des Betriebsausschusses der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe.
Die Grundlage für diese Berichterstattung bilden die Bestimmungen des § 20 der Eigenbetriebsverordnung sowie des § 8 der Betriebssatzung der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe. Demnach ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, den Betriebsausschuss regelmäßig über die wirtschaftliche Entwicklung zu unterrichten. Der vorliegende Bericht umfasst dabei die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung der Vermögensplanung innerhalb des betreffenden Zeitraums. Die entsprechende Sitzung des Betriebsausschusses zur Kenntnisnahme der Inhalte ist für den 1. Oktober 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10Mitteilungen und Anfragen
- 10.1Mitteilungen
- 10.2Anfragen