Bericht der Gewässerschutzbeauftragten von GELSENKANAL für das Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENKANAL hat eine Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01035 vorgelegt, die den Bericht der Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2025 enthält. Der Bericht dient der Information des Betriebsausschusses der GELSENKANAL, der die Vorlage in seiner Sitzung am 20.05.2026 zur Kenntnis nehmen soll.
Die Grundlage für die Bestellung einer Gewässerschutzbeauftragten bildet die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 01.03.2010, konkret die Paragrafen 64 ff. Demnach sind Gewässerbenutzer verpflichtet, eine solche Funktion zu bestellen, sofern sie mehr als 750 m³ Abwasser pro Tag direkt in ein Gewässer einleiten dürfen. Die Aufgabe der Gewässerschutzbeauftragten besteht darin, den Gewässerbenutzer in Angelegenheiten zu beraten, die für den Gewässerschutz relevant sein können.
Im Rahmen dieser Tätigkeit wird jährlich ein schriftlicher Bericht erstellt, der festgestellte Mängel sowie beabsichtigte Maßnahmen dokumentiert. Der vorliegende Bericht betrachtet die technischen Aufgabenbereiche der GELSENKANAL unter dem Gesichtspunkt des Gewässerschutzes. Als Anlage zur Vorlage ist der öffentliche Gewässerschutzbericht 2025 beigefügt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1500853
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Gewässerschutzbericht 2025
Beratungsfolge
- 20.05.2026zur Kenntnis genommen
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