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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gem. § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1Sachstandsbericht ToilettenentwicklungsplanZur Vorlage · 25-30/01078 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Beirats für Senioren am 9. Juni 2026 die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Sachstandsbericht des Toilettenentwicklungsplans beantragt. Mit diesem Antrag wird die Aufnahme des Themas „Sachstandsbericht Toilettenentwicklungsplan“ in die Tagesordnung der Sitzung gefordert.
Die Fraktion bittet im Rahmen des Antrags um die Beantwortung spezifischer Fragen zum aktuellen Bearbeitungsstand bei der Erstellung des Plans sowie um Auskunft darüber, wann mit der Vorstellung und der Umsetzung eines solchen Plans zu rechnen ist.
Als Hintergrund der Anfrage wird auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus dem Jahr 2023 verwiesen, mit dem die Erstellung eines Toilettenentwicklungsplans angestrebt wurde. Die Antragsteller führen an, dass Gelsenkirchen als altersfreundliche Stadt anerkannt ist und ältere Menschen auf flächendeckende sanitäre Möglichkeiten angewiesen sind. Zudem wird auf die Bedeutung der Infrastruktur für Besucher von Großveranstaltungen sowie auf die Notwendigkeit einer Kennzeichnung durch Hinweisschilder im Stadtbild hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3Integriertes Entwicklungskonzept Schalke-Nord
- 3.1Beschluss der Erweiterung der Gebietskulisse IEK 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung sieht eine Erweiterung der Gebietskulisse des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Das Ziel ist die Anpassung der Gebietsabgrenzung, die bereits am 26.06.2025 beschlossen wurde, um neue Projekte in das Stadtumbaugebiet gemäß §171b BauGB einzubeziehen. Konkret geht es um die Umnutzung der Kirche St. Joseph sowie die Erweiterung der Beleuchtung der Kurt-Schulmacher-Straße im Bereich des „Blauen Bandes“ von der Uferstraße bis zur VELTINS-Arena.
Durch die Erweiterung nach Norden wird die Beleuchtung des „Blauen Bandes“, welche Schalke, Schalke-Nord und die Heimstätte des FC Schalke 04 verbindet, vervollständigt. Die Ausdehnung nach Süden umfasst die Kurt-Schumacher-Straße bis zum Kreuzungsbereich Kurt-Schumacher-Straße/Grillostraße im Stadtteil Schalke. Damit wird auch die Berliner Brücke in das Fördergebiet einbezogen, wodurch eine Verbindung zum Stadterneuerungsgebiet Schalke hergestellt werden soll.
Die neue Gebietskulisse dient gleichzeitig als Förderkulisse und bildet die Grundlage für den nachqualifizierten Förderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2026 (STEP 2026). Damit soll die Akquise von Städtebaufördermitteln von Bund und Land für die Gesamtmaßnahme Schalke-Nord 2.1 ermöglicht werden. Der Rat der Stadt soll über diesen Beschluss in der Sitzung am 09.07.2026 entscheiden.
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Hauptdokument|Anlage 1 Erweiterte Gebietskulisse IEK 2.1 Schalke-Nord
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Beschluss der Änderungen des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Ziel ist die Überführung der Zukunftspartnerschaft Wohnen in eine Stadtperspektive. Der Rat der Stadt soll die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des geänderten IEK 2.1 für den Zeitraum 2026 bis 2036 beschließen sowie die Einzelmaßnahmen in die kurz- und mittelfristige Haushaltsplanung aufnehmen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Kostenstrukturen. Die Erweiterung der Beleuchtung am Blauen Band in der Kurt-Schumacher-Straße ist mit etwa 240.000 € veranschlagt, wobei eine Fertigstellung bis August 2026 vorgesehen ist. Für die Umnutzung der Kirche St. Joseph sind eine Machbarkeitsstudie über 140.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 7.500.000 € vorgesehen. Das Projekt Haus der Vereine in der Uechtingstraße umfasst eine Machbarkeitsstudie über 102.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 2.750.000 €. Zudem ist die Sicherung des ehemaligen Schalker Bahnhofs mit etwa 620.000 € geplant.
Durch neue Hochbauprojekte erhöhen sich die Gesamtkosten des Vorhabens auf 21.050.000 €. Eine Förderquote von 70 % durch Bundes- und Landesmittel aus der Städtebauförderung ist vorgesehen. Für die Projekte St. Joseph, Haus der Vereine und Blaues Band sollen Akteure bis zu 20 % der Gesamtkosten bzw. zwei Drittel des verbleibenden Eigenanteils der Stadt Gelsenkirchen tragen. Die jährlichen Nettofolgekosten belaufen sich auf 322.807,89 €. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt vorhandener Zuwendungsbescheide, der Finanzierbarkeit der Eigenanteile und der Sicherung von Förderzugängen. Die Kosten sind im Haushalt 2026 veranschlagt.
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Hauptdokument|Vorlage-Anlage 1 IEK 2.1, Schalke Nord, Stand 18-05-2026 k|IEK-Anlage 01 Gebietskulisse IEK 2 1 SN|IEK-Anlage 02 IEK neue Abgrenzung Schalke-Nord|IEK-Anlage 03 Kosten- und Finanzierungplan|Vorlage-Anlage 2 Maßnahmenprogramm|Vorlage-Anlage 3 Stadtperspektive Gelsenkirchen 2032
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Erhöhung der Personal- und Sachkosten des Generationennetz Gelsenkirchen e.V.Zur Vorlage · 25-30/01160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koordinierungsstelle Senioren- und Behindertenbeauftragter hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine Erhöhung der Personal- und Sachkosten für den Generationennetz Gelsenkirchen e.V. vorsieht. Der Beirat für Senioren sowie der Ausschuss für Soziale und Arbeit sollen beschließen, diese Kosten ab dem Jahr 2026 um 50.000 € zu erhöhen.
Der Verein erhält nach der aktuellen Vereinbarung zwischen der Stadt Gelsenkirchen und dem Generationennetz Gelsenkirchen e.V. jährlich 610.000 €, um präventive Strukturen für ältere Menschen aufzubauen. Die Aufgaben umfassen den Betrieb von Infocentern, die Koordination von Angeboten im Sozialraum sowie die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement. Die Tätigkeit ist Bestandteil des Masterplans „Gut älter werden in Gelsenkirchen 2035“, insbesondere zur Adressierung von Themen wie Altersarmut, Teilhabe und der Prävention von Vereinsamung.
Die Vorlage begründet die Erhöhung damit, dass die Anforderungen an die hauptamtlichen Begleitstrukturen gestiegen sind und das Angebotsspektrum sowie die Komplexität der Beratungsfälle zugenommen haben. Die Beratung erfolgt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben des SGB XII und des Alten und Pflegegesetzes NRW. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 660.000 €. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 unter der Produktgruppe 3103 (Unterstützung von Senioren und Menschen mit Behinderungen) als Transferaufwendung vorgesehen. Die jährlichen personellen Folgekosten werden mit 660.000 € angegeben.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · mehrheitlich zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwerbehindertenrecht Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 25-30/01075 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Jahresbericht 2025 zur Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwerbehindertenrecht vor. Seit dem 1. Januar 2008 übernimmt die Stadt Gelsenkirchen die Aufgaben für die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Herne auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Personal- und Sachkosten werden dabei nach einem festgelegten Verteilschlüssel auf die Kommunen umgelegt, wobei Gelsenkirchen einen Stellenanteil von 10,74 und einen Kostenanteil von 48,62 % trägt, während Bottrop 20,60 % und Herne 30,78 % der Kosten übernimmt.
Im Jahr 2025 verzeichnete die Verwaltung insgesamt 14.792 Anträge, bestehend aus 7.209 Erstanträgen und 7.583 Änderungsanträgen. Dies stellt einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 13.452 Anträgen dar. Die Anzahl der erledigten Anträge belief sich im Berichtszeitraum auf 17.591. Durch Digitalisierungsmaßnahmen, wie die Einführung der E-Akte und den Einsatz eines Hochleistungsscanners, konnten die Bearbeitungszeiten für Erstanträge auf durchschnittlich 6,13 Monate reduziert werden.
Trotz des Rückgangs unerledigter Anträge am Jahresende auf 6.050 ist eine Zunahme bei den Widersprüchen auf 3.652 sowie bei den Klagen auf 542 registriert worden. Die Verwaltung führt die gestiegene Zahl der Streitverfahren auf die höhere Anzahl an Bescheidserteilungen zurück. Für die Zukunft wird aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem weiteren Anstieg der Antragszahlen gerechnet.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Jahresbericht des Generationennetzes Gelsenkirchen e.V. 2025Zur Vorlage · 25-30/01134 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koordinierungsstelle Senioren- und Behindertenbeauftragter hat eine Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01134 vorgelegt, die den Jahresbericht 2025 des Generationennetzes Gelsenkirchen e.V. zum Gegenstand hat. Der Bericht umfasst die im Jahr 2025 durchgeführten Aktivitäten und umgesetzten Maßnahmen des Vereins.
Das Generationennetz Gelsenkirchen e.V. ist ein Zusammenschluss, dem die Stadtverwaltung, die Wohlfahrt, Unternehmen der Seniorenwirtschaft und der Wohnungswirtschaft sowie Krankenhäuser und Kirchengemeinden angehören. Die Strukturen des Vereins sind darauf ausgerichtet, ältere Menschen bei der Teilhabe an der Stadtgesellschaft zu unterstützen und ein möglichst selbstständiges sowie selbstbestimmtes Leben bis zum Lebensende zu ermöglichen.
Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Beirat für Senioren, dessen Sitzungstermin für den 09.06.2026 angesetzt ist. Als Anlage zur Vorlage ist der öffentliche Arbeitsbericht 2025 des Generationennetzes Gelsenkirchen e.V. beigefügt.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7Bericht aus der Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung
- 8Mitteilungen und Anfragen
- 8.1Mitteilungen
- 8.1.1Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Roth - statistische Daten zu Seniorinnen und Senioren in Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01135 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines sachkundigen Bürgers geantwortet, die in der Sitzung des Beirates für Senioren am 14. April 2026 gestellt wurde. Ziel der Anfrage war die Bereitstellung statistischer Daten zu Seniorinnen und Senioren in Gelsenkirchen sowie Informationen zu deren Definition, Untergruppen und den vorliegenden Planungsdaten.
Die Verwaltung erläutert, dass keine einheitliche gesetzliche Altersgrenze existiert, sich die Orientierung in der Praxis jedoch häufig am Renteneintrittsalter zwischen 65 und 67 Jahren orientiert. Sozialrechtlich werden Begriffe im Kontext des SGB XII verwendet, um die finanzielle Absicherung und die Altenhilfe zu regeln. Eine Differenzierung der Gruppen erfolgt nach Alter, Selbstständigkeit sowie Unterstützungs- und Pflegebedarf. Hierbei werden unter anderem unterstützungsbedürftige, pflegebedürftige sowie hochaltrige Personen (in der Regel ab 80 Jahren) unterschieden.
Anhand von Planungsdaten für den Stichtag 31.12.2024 liegen für die Gruppe im Sinne des SGB XII insgesamt 54.700 Personen vor, davon 23.539 männlich und 31.107 weiblich. Die Altersstruktur zeigt, dass 16.207 Personen der Gruppe der 65- bis unter 70-Jährigen angehören (29,6 %), während die Gruppe der über 90-Jährigen 2.897 Personen umfasst (5,3 %). Als Ziel der städtischen Strukturen wird die Sicherung der sozialen Teilhabe und die Bereitstellung bedarfsgerechter Unterstützung durch ein Netzwerk aus Beratungs- und Beteiligungsangeboten genannt.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2Anfragen