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Mitteilungsvorlage

Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwerbehindertenrecht Jahresbericht 2025

25-30/01075

ℹ Zur Kenntnis genommen 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt den Jahresbericht 2025 zur Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwerbehindertenrecht vor. Seit dem 1. Januar 2008 übernimmt die Stadt Gelsenkirchen die Aufgaben für die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Herne auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Personal- und Sachkosten werden dabei nach einem festgelegten Verteilschlüssel auf die Kommunen umgelegt, wobei Gelsenkirchen einen Stellenanteil von 10,74 und einen Kostenanteil von 48,62 % trägt, während Bottrop 20,60 % und Herne 30,78 % der Kosten übernimmt.

Im Jahr 2025 verzeichnete die Verwaltung insgesamt 14.792 Anträge, bestehend aus 7.209 Erstanträgen und 7.583 Änderungsanträgen. Dies stellt einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 13.452 Anträgen dar. Die Anzahl der erledigten Anträge belief sich im Berichtszeitraum auf 17.591. Durch Digitalisierungsmaßnahmen, wie die Einführung der E-Akte und den Einsatz eines Hochleistungsscanners, konnten die Bearbeitungszeiten für Erstanträge auf durchschnittlich 6,13 Monate reduziert werden.

Trotz des Rückgangs unerledigter Anträge am Jahresende auf 6.050 ist eine Zunahme bei den Widersprüchen auf 3.652 sowie bei den Klagen auf 542 registriert worden. Die Verwaltung führt die gestiegene Zahl der Streitverfahren auf die höhere Anzahl an Bescheidserteilungen zurück. Für die Zukunft wird aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem weiteren Anstieg der Antragszahlen gerechnet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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