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Tagesordnung
- –Vorstellung der am 15. April 2026 zur Schiedsperson gewählten Frau Gabriela AdamekErgebnis: zur Kenntnis genommen
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 4Adenauerallee 100 - Baumaßnahmen - mündlicher Sachstandsbericht-Ergebnis: verschoben von öT in den nöT
- 5Benennung von drei Wegen im Berger FeldZur Vorlage · 25-30/01011 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Benennung von drei Wegen im Bereich Berger Feld vor. Hintergrund der Vorlage ist ein Wunsch des Vereins FC Schalke 04, die Wege im Bereich des Vereinsgeländes neu zu benennen, um die Auffindbarkeit von Liegenschaften sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Da die bestehenden Straßennamen im Berger Feld einen Bezug zum FC Schalke 04 aufweisen, soll diese Praxis fortgeführt werden.
Nach Abstimmung zwischen dem Verein und der Verwaltung sind folgende Benennungen vorgesehen: Der Verbindungsweg zwischen Stan-Libuda-Weg und dem ehemaligen Parkstadium / TP1 soll den Namen Rolf-Rüssmann-Weg erhalten. Der südliche Teil des Ernst-Kuzorra-Wegs soll in Christine-Schuermann-Weg umbenannt werden, wobei der nördliche Teil der ursprünglichen Bezeichnung unterliegt. Der Verbindungsweg zwischen Stan-Libuda-Weg und dem Christine-Schuermann-Weg soll den Namen Willi-Koslowski-Weg erhalten.
Die Verwaltung bewertet die Vorschläge als geeignet und hebt hervor, dass die Benennung nach einer weiblichen Persönlichkeit das Geschlechterverhältnis bei Straßennamen im Stadtgebiet berücksichtigt. Die Umbenennung des südlichen Teils des Ernst-Kuzorra-Wegs erfolgt aufgrund baulicher Veränderungen und der entstandenen räumlichen Trennung des Weges. Die Gesamtkosten für die Beschaffung und Herstellung der Straßenschilder belaufen sich auf 1.400 Euro, die durch die Stadt als Eigenfinanzierung getragen werden.
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Hauptdokument|Übersichtskarte Benennung AP|Übersichtskarte Ernst-Kuzorra-Weg
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen; Schulorganisatorische Maßnahmen für die GGS Marschallstraße und die Mulvany-RealschuleZur Vorlage · 25-30/01097 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht weitreichende schulorganisatorische Änderungen für die Grundschule Marschallstraße sowie die Mulvany-Realschule vor. Hintergrund ist die Sperrung des Schulgebäudes an der Marschallstraße, nachdem bei einer Messung in den Herbstferien 2024 in vier Räumen überhöhte Asbestwerte festgestellt wurden. Da die Ursache und Verteilung der Schadstoffe unklar sind und zudem ein Sanierungsbedarf besteht, werden Optionen für einen Neubau geprüft.
Der Rat der Stadt soll beschließen, den bisherigen Beschluss zur Einrichtung eines Teilstandortes der Mulvany-Realschule an der Bickernstraße 98 aufzuheben. Stattdessen soll ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Teilstandort der GGS Marschallstraße an der Bickernstraße 98 eingerichtet werden. Zudem ist die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der GGS Marschallstraße am Standort GGS An der Gräfte für zwei Schuljahre ab dem Schuljahr 2026/2027 vorgesehen. Damit wird das Raumprogramm für eine fünfzügige Grundschule auf drei Standorte verteilt, wobei die Nutzung der Lenaustraße, der GGS An der Gräfte sowie der Räumlichkeiten an der Bickernstraße erfolgt.
Zusätzlich wird die sofortige Vollziehung des Beschlusses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung beantragt. Die Verwaltung begründet dies mit dem öffentlichen Interesse an der Gewährleistung eines geordneten Schulbetriebs, um Verzögerungen durch mögliche Rechtsmittel zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Hochwasserrisiko-Management-Planung 3. Zyklus Hier: Maßnahmenplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Maßnahmenplanung im Rahmen des dritten Zyklus des Hochwasserrisikomanagements vor. Die Vorlage basiert auf der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz, welche die Erstellung von Risikomanagementplänen in sechsjährigen Turnussen vorschreiben. Ziel der Planung ist die Verringerung nachteiliger Folgen von Hochwasser für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Der aktuelle Maßnahmenplan umfasst insgesamt 65 Maßnahmen. Davon befinden sich 39 Maßnahmen im laufenden Prozess, sieben wurden bereits abgeschlossen, darunter die Entflechtung des Springbachs sowie der Bau des Notpumpwerks Hartmannstraße. Sechs Maßnahmen sind entfallen, während zwei Maßnahmen noch nicht begonnen wurden. Für den dritten Zyklus wurden elf neue Maßnahmen aus verschiedenen Fachabteilungen gemeldet. Diese verteilen sich auf die Kategorien Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz sowie Bau-, Verhaltens-, Informations- und Risikovorsorge.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der bestehenden Maßnahmenplanung weiterzuführen und die Einleitung neuer Maßnahmen zu übernehmen. Das Referat Umwelt führt ein Monitoring der Umsetzung durch. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Maßnahmen werden als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel bewertet.
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Hauptdokument|Hochwasserrisikomanagement - Planung Maßnahmenstand sowie neue Maßnahmen; 3. Zyklus
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Sanierung/Aufwertung eines Kinderspielplatzes im Bezirk Gelsenkirchen-Ost im Jahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01224 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost eine Beschlussvorlage zur Sanierung und Aufwertung des Kinderspielplatzes Oststraße für das Jahr 2026 vor. Die Maßnahme ist mit einem Aufwand von 26.000 € veranschlagt, wobei dieser Betrag als Eigenfinanzierungsanteil aus dem Haushaltsplan 2026 vorgesehen ist. Die jährlichen Nettofolgekosten für das Vorhaben belaufen sich auf 3.484 €, was sich aus jährlichen Kreditfinanzierungskosten in Höhe von 884 € und sachlichen Folgekosten in Höhe von 2.600 € zusammensetzt.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf einem Verfahren, bei dem jährlich drei Spielflächen zur Sanierung vorgeschlagen werden. In die Auswahl fließen technische Kontrollen der Gelsendienste, Bürgerwünsche, Meldungen von Spielplatzpaten sowie die Beteiligung des Jugendrates ein. Im Rahmen der Umsetzung wird zudem die Einbindung der jeweiligen Kinderbeauftragten vorgesehen.
Der Kinderspielplatz Oststraße, der im Jahr 1953 errichtet wurde und eine Fläche von 2.400 qm umfasst, wird von der Verwaltung favorisiert. Die Begründung liegt im Zustand der vorhandenen Geräte, die durch Alter und Witterung beeinträchtigt sind und deren Hauptspielanlage bereits zurückgebaut werden musste. Die Fläche wird von insgesamt 195 Kindern in den Altersgruppen von 0 bis 14 Jahren genutzt. Im Haushaltsplan 2026 sind für die Sanierung und Aufwertung von Kinderspielplätzen im gesamten Stadtgebiet insgesamt Mittel in Höhe von 138.750 € veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Mitteilungen und Anfragen
- 9.1Mitteilungen
- 9.1.1Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01191 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dem Rat der Stadt in dessen Sitzung am 21.05.2026 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Die Unterlagen stehen elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite zur Verfügung und dienen der Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Der Jahresabschluss 2025 orientiert sich in seiner Erscheinungsform an der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert, sofern Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkret werden Erläuterungen zu Abweichungen in den Produkten Bildungsmittel und Unterrichtsbetrieb Ost, Unterhaltung und Einrichtung Ost, Informationstechnologie an Schulen Ost, Benutzerdienste Stadtbibliothek Ost, Öffentliche Spielanlagen Ost, BgA Sportanlagen Ost sowie Sportförderung Ost bereitgestellt. Zudem wird über Beschlüsse berichtet, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage enthält zudem die Anlagen zur Abweichungserläuterung und zum Bericht zur Ausführung von Beschlüssen.
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Hauptdokument|Anlage 1: Abweichungserläuterungen|Anlage 2: Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.2Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01129 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Abschluss ist in seiner Erscheinungsform weitgehend an der Systematik des Haushaltsplanes orientiert und wird elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite zur Verfügung gestellt.
Die Vorlage dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen. Wesentliche Abweichungen werden erläutert, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden oder wenn die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Zudem werden Erläuterungen vorgenommen, wenn die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen.
Konkret werden Abweichungen in den Produkten 1110 05 (Hochbaumanagement; Schulen Ost), 1110 06 (Hochbaumanagement; Jugendeinrichtungen Ost), 5402 02 (Verkehrsanlagen und -einrichtungen; Öffentliche Verkehrsflächen Ost) sowie 5402 03 (Verkehrsanlagen und -einrichtungen; Verkehrseinrichtungen Ost) erläutert. Darüber hinaus enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost soll die Vorlage in ihrer Sitzung am 10. Juni 2026 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.3Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Unfallkommission am 24.03.2026Zur Vorlage · 25-30/01172 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Thema Öffentliche Sicherheit und Ordnung enthält die Ergebnisniederschrift der Sitzung der Unfallkommission vom 24. März 2026. Die Unfallkommission, die sich aus der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizeibehörde zusammensetzt, ist für die Bekämpfung von Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet Gelsachirchen zuständig. Eine Unfallhäufungsstelle liegt vor, wenn sich an Verkehrsknoten oder auf Streckenabschnitten Unfälle mit Personenschäden oder schwerem Sachschaden häufen.
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Verkehr zu den Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen ist im ersten Halbjahr eines jeden Jahres eine Sitzung zur Erfolgskontrolle durchzuführen. Die Sitzung am 24. März 2026 dient diesem Zweck. Die Niederschrift der Sitzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Ost, Gelsenkirchen-West, Gelsenkirchen-Mitte und Gelsenkirchen-Süd sowie im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung vorgesehen. Die Termine für die Beratung in den Gremien sind für den Zeitraum vom 9. Juni 2026 bis zum 18. Juni 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.4Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Tondorf - Kosten Sitzbänke Bezirkssportanlagen -Zur Vorlage · 25-30/01060 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten zur Situation der Sitzmöglichkeiten auf der Bezirkssportanlage Ost reagiert. Der Bezirksverordnete hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost am 15. April 2026 darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Sitzmöglichkeiten auf der Anlage nicht ausreichen, und um Auskunft zu möglichen Erweiterungen, der angemessenen Anzahl sowie den damit verbundenen Kosten gebeten.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass am Rasenplatz bereits eine Sitztribüne mit einer begrenzten Anzahl an Sitzplätzen vorhanden ist. Als ergänzende Maßnahme werden zusätzliche Sitzbänke am Kunstrasenplatz als grundsätzlich denkbar betrachtet. Die zuständige Fachabteilung prüft derzeit verschiedene Optionen zur Erweiterung des Angebots.
Als angemessene Ergänzung werden aktuell drei Sitzbänke in Betracht gezogen, die entlang des Kunstrasenplatzes in einer Positionierung links, mittig und rechts angeordnet werden könnten, um eine gleichmäßige Verteilung der Sitzplätze zu erreichen. Die Kosten für eine einzelne Sitzbank werden auf etwa 1.000,00 € geschätzt. Für die Umsetzung der vorgeschlagenen drei Sitzbänke ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von rund 3.000,00 €.
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- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.5Anfrage des Bezirksbürgermeisters Heidl - Nutzung der Bezirkssportanlage Resse, Im Emscherbruch 150 -Zur Vorlage · 25-30/01095 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01095 befasst sich mit der Nutzung der Bezirkssportanlage Resse, Im Emscherbruch 150. Anlass der Vorlage ist eine Anfrage des Bezirksbürgermeisters bezüglich der Nutzungsregeln für die dort befindlichen Räumlichkeiten. Der Verein Viktoria Resse 75 e. V. nutzt einen Gemeinschaftsraum als Vereinsheim und vermietet diesen gegen Entgelt extern. Dem Verein VfL Resse 08 e. V. wird eine kostenfreie Nutzung des Raumes für 6 bis 8 Mal pro Jahr zugestanden.
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen nach der Regelung der gewerblichen Nutzung sowie der vertraglichen Grundlage der Räumlichkeiten Stellung. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Räumlichkeiten auf der Sportanlage sind in den Allgemeinen Bedingungen zum Überlassungsvertrag für städtische Sportanlagen festgelegt, welche auf einem Ratsbeschluss vom 12.06.1987 basieren. Die Überlassung zwischen den beiden Vereinen wird seit dem 01.02.2011 durch eine Vereinbarung geregelt. Darin ist festgelegt, dass der schlüsselverantwortliche Verein, Viktoria Resse 75 e. V., dem VfL Resse 08 e. V. die Nutzung für festgelegte Anlässe wie Heimspiele oder Jahreshauptversammlungen gestattet.
Hinsichtlich der Kosten für den VfL Resse 08 e. V. führt die Verwaltung aus, dass der Verein eine einmalige Aufwands- und Nutzungsentschädigung in Höhe von 1.250,00 € an Viktoria Resse 75 e. V. gezahlt hat. Diese Zahlung erfolgte als anteilige Beteiligung an den Kosten für die Errichtung und Ausstattung der Theke sowie der Einbauküche im Jugendraum. Es fallen keine laufenden Kosten für die Nutzung an.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.6Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Tondorf - Obdachlosenunterkunft Heistraße -Zur Vorlage · 25-30/01132 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage eines Bezirksverordneten zur Obdachlosenunterkunft in der Heistraße. Der Anlass der Anfrage war der Hinweis auf einen defekten Fensterrahmen sowie offenstehende Haustüren an der Liegenschaft.
Hinsichtlich der Erreichbarkeit der Gebäude stellt die Verwaltung fest, dass für die Gemeinschaftsunterkunft in der Heistraße 7 eine funktionierende zentrale Haustürklingelanlage vorhanden ist. Für die Liegenschaft Heistraße 9, welche die Unterbringung in autarken Wohneinheiten umfasst, existiert aufgrund der baulichen Struktur keine zentrale Klingelanlage, die Erreichbarkeit wird jedoch über dezentrale Einrichtungen an den einzelnen Wohneinheiten sichergestellt.
Bezüglich der baulichen Planung wird ausgeführt, dass sich die Liegenschaft Heistraße 9 nach vorangegangenen Maßnahmen in einem teilsanierten Zustand befindet und eine konzeptionelle Planung für eine umfassende Sanierung vorliegt. Die aktuelle Bewirtschaftung beschränkt sich auf notwendige Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen, um die Nutzbarkeit zu gewährleisten. Alle belegten sowie zur Belegung vorgesehenen Wohneinheiten seien bewohnbar. Der im Dokument beschriebene Schaden an einem Fenster in einem nicht bewohnten Gebäudeteil wurde bereits zur Instandsetzung veranlasst, wobei keine Auswirkungen auf bewohnte Bereiche entstehen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.7Mündliche Mitteilungen
- 9.2Anfragen