Anfrage des Bezirksbürgermeisters Heidl Nutzung der Bezirkssportanlage Resse, Im Emscherbruch 150
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01095 befasst sich mit der Nutzung der Bezirkssportanlage Resse, Im Emscherbruch 150. Anlass der Vorlage ist eine Anfrage des Bezirksbürgermeisters bezüglich der Nutzungsregeln für die dort befindlichen Räumlichkeiten. Der Verein Viktoria Resse 75 e. V. nutzt einen Gemeinschaftsraum als Vereinsheim und vermietet diesen gegen Entgelt extern. Dem Verein VfL Resse 08 e. V. wird eine kostenfreie Nutzung des Raumes für 6 bis 8 Mal pro Jahr zugestanden.
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen nach der Regelung der gewerblichen Nutzung sowie der vertraglichen Grundlage der Räumlichkeiten Stellung. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Räumlichkeiten auf der Sportanlage sind in den Allgemeinen Bedingungen zum Überlassungsvertrag für städtische Sportanlagen festgelegt, welche auf einem Ratsbeschluss vom 12.06.1987 basieren. Die Überlassung zwischen den beiden Vereinen wird seit dem 01.02.2011 durch eine Vereinbarung geregelt. Darin ist festgelegt, dass der schlüsselverantwortliche Verein, Viktoria Resse 75 e. V., dem VfL Resse 08 e. V. die Nutzung für festgelegte Anlässe wie Heimspiele oder Jahreshauptversammlungen gestattet.
Hinsichtlich der Kosten für den VfL Resse 08 e. V. führt die Verwaltung aus, dass der Verein eine einmalige Aufwands- und Nutzungsentschädigung in Höhe von 1.250,00 € an Viktoria Resse 75 e. V. gezahlt hat. Diese Zahlung erfolgte als anteilige Beteiligung an den Kosten für die Errichtung und Ausstattung der Theke sowie der Einbauküche im Jugendraum. Es fallen keine laufenden Kosten für die Nutzung an.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026zur Kenntnis genommen
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