Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: mehrheitlich zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gem. § 7 der Geschäftsordnung
- –Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen - ResolutionErgebnis: mehrheitlich zugestimmt
- 2.2Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen - Sachstandsbericht zum Umgang mit Rückführungen insbesondere bei HärtefällenZur Vorlage · 25-30/01146 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag mit der Nummer 25-30/01146 gestellt, der eine Aufnahme eines Sachstandsberichts in die Tagesordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration für die Sitzung am 11. Juni 2026 vorsieht. Gegenstand des Antrags ist der Umgang mit Rückführungen, wobei ein besonderer Fokus auf Härtefällen liegen soll.
Die Antragsteller bitten um einen mündlichen Bericht, der spezifische Fragen zur Verwaltungspraxis beantwortet. Konkret wird nach dem Ablauf der Verwaltungsprozesse innerhalb der Ausländerbehörde gefragt sowie nach der Gestaltung des Zusammenwirkens mit anderen Landes- und Bundesbehörden. Zudem wird eine Aufstellung der Sitzungshäufigkeit des „Runden Tisches Flüchtlinge“ seit dem Jahr 2019, einschließlich der entsprechenden Daten, sowie eine Vorstellung der bestehenden „Richtlinie Flüchtlinge“ gefordert. Der Antrag ist zur Kenntnisnahme im genannten Ausschuss vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.3Antrag der WIN Fraktion auf Sachstandsbericht: Sozial-integrative Quartiersprojekte in Schalke-Nord — Reichweite, Zielgruppen und integrationspolitische WirkungZur Vorlage · 25-30/01250 · Antrag
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Die WIN-Fraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 11. Juni 2026 einen Antrag auf einen mündlichen Sachstandsbericht gestellt. Gegenstand des Antrags sind die sozial-integrativen Quartiersprojekte im Stadtteil Schalke-Nord hinsichtlich ihrer Reichweite, der Zielgruppen und der integrationspolitischen Wirkung.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Projekte derzeit im Programmgebiet durchgeführt werden, welche Träger beteiligt sind und welche Zielgruppen erreicht werden. Zudem wird nach der gezielten Einbeziehung von zugewanderten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Migrantenselbstorganisationen in die Angebote gefragt. Ein weiterer Punkt betrifft die Information und Förderung lokaler Initiativen und Vereine über den Quartiersfonds Schalke-Nord. Hierbei wird angefragt, ob Gruppen ohne formale Vereinsstruktur oder Verwaltungserfahrung eine niedrigschwellige Beratungsunterstützung durch das Stadtteilbüro erhalten.
Des Weiteren fordert die Fraktion Informationen zu beschäftigungsnahen Beratungs- und Unterstützungsangeboten für langzeitarbeitslose Zugewanderte, insbesondere für Frauen, sowie zur Vernetzung des Stadtteilmanagements mit dem Kommunalen Integrationszentrum.
Hintergrund des Antrags ist die Information über die Wirksamkeit der Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Es wird darauf verwiesen, dass das Stadtteilbüro seit Anfang 2024 in Betrieb ist und der Quartiersfonds Schalke-Nord seit 2025 Projektmittel von bis zu 5.000 Euro zur Verfügung stellt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.4Antrag der WIN-Fraktion auf Sachstandbericht: Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Gelsenkirchen — Bestandsaufnahme und HandlungsbedarfZur Vorlage · 25-30/01252 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die WIN-Fraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 11. Juni 2026 einen Antrag auf einen mündlichen Sachstandsbericht zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Gelsenkirchen gestellt. Die Vorlage mit der Nummer 25-30/01252 fordert die Verwaltung auf, eine Bestandsaufnahme sowie eine Bewertung des Handlungsbedarfs vorzulegen.
Im Zentrum der Anfrage stehen verschiedene Aspekte der beruflichen Integration. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Maßnahmen des Jobcenters, der Wirtschaftsförderung und freier Träger derzeit durchgeführt und wie diese koordiniert werden. Zudem wird nach dem Vorhandensein und der Nutzung von Anerkennungsberatungsangeboten für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse gefragt sowie nach den geplanten Schritten im Falle fehlender Angebote. Ein weiterer Punkt betrifft die Berücksichtigung zugewanderter Frauen, insbesondere hinsichtlich der Kinderbetreuung und zielgruppengerechter Beratung.
Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, lokale Unternehmen durch Netzwerke oder Anreizprogramme stärker für die Einstellung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu gewinnen. Schließlich wird nach Strategien gefragt, um neben der quantitativen Beschäftigung auch die Qualität, die Sozialversicherungspflicht und die langfristige Stabilität von Beschäftigungsverhältnissen sicherzustellen. Die Begründung des Antrags verweist auf die hohe Arbeitslosenquote in Gelsenkirchen und die Notwendigkeit, Hemmnisse wie fehlende Qualifikationsanerkennung oder Sprachbarrieren durch koordinierte kommunale Maßnahmen zu adressieren.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.5Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE Grünen, SPD und CDU: Standardisierter Bericht Ausländerbehörde in den AusschussZur Vorlage · 25-30/01258 · Antrag
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Die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU haben für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 11. Juni 2026 einen Antrag gestellt. Ziel des Antrags ist die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes unter der Bezeichnung „Standardisierter Bericht Ausländerbehörde in den Ausschuss“.
Mit diesem Antrag wird beschlossen, die Vorstellung des jährlichen standardisierten Berichts der Ausländerbehörde Gelsenkirchen künftig auch in diesem Ausschuss durchzuführen. Die Antragsteller begründen das Vorhaben damit, dass die Tätigkeiten der Ausländerbehörde eine hohe Relevanz für die Arbeit des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration aufweisen, da dieser die Interessen der Kundinnen und Kunden der Ausländerbehörde vertritt. Die Vorlage liegt dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 3Anpassung des Integrierten Entwicklungskonzeptes für Schalke Nord
- –Beschluss der Änderungen des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01070 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Ziel ist die Überführung der Zukunftspartnerschaft Wohnen in eine Stadtperspektive. Der Rat der Stadt soll die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des geänderten IEK 2.1 für den Zeitraum 2026 bis 2036 beschließen sowie die Einzelmaßnahmen in die kurz- und mittelfristige Haushaltsplanung aufnehmen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Kostenstrukturen. Die Erweiterung der Beleuchtung am Blauen Band in der Kurt-Schumacher-Straße ist mit etwa 240.000 € veranschlagt, wobei eine Fertigstellung bis August 2026 vorgesehen ist. Für die Umnutzung der Kirche St. Joseph sind eine Machbarkeitsstudie über 140.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 7.500.000 € vorgesehen. Das Projekt Haus der Vereine in der Uechtingstraße umfasst eine Machbarkeitsstudie über 102.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 2.750.000 €. Zudem ist die Sicherung des ehemaligen Schalker Bahnhofs mit etwa 620.000 € geplant.
Durch neue Hochbauprojekte erhöhen sich die Gesamtkosten des Vorhabens auf 21.050.000 €. Eine Förderquote von 70 % durch Bundes- und Landesmittel aus der Städtebauförderung ist vorgesehen. Für die Projekte St. Joseph, Haus der Vereine und Blaues Band sollen Akteure bis zu 20 % der Gesamtkosten bzw. zwei Drittel des verbleibenden Eigenanteils der Stadt Gelsenkirchen tragen. Die jährlichen Nettofolgekosten belaufen sich auf 322.807,89 €. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt vorhandener Zuwendungsbescheide, der Finanzierbarkeit der Eigenanteile und der Sicherung von Förderzugängen. Die Kosten sind im Haushalt 2026 veranschlagt.
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Hauptdokument|Vorlage-Anlage 1 IEK 2.1, Schalke Nord, Stand 18-05-2026 k|IEK-Anlage 01 Gebietskulisse IEK 2 1 SN|IEK-Anlage 02 IEK neue Abgrenzung Schalke-Nord|IEK-Anlage 03 Kosten- und Finanzierungplan|Vorlage-Anlage 2 Maßnahmenprogramm|Vorlage-Anlage 3 Stadtperspektive Gelsenkirchen 2032
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 3.2Beschluss der Erweiterung der Gebietskulisse IEK 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01090 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung sieht eine Erweiterung der Gebietskulisse des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Das Ziel ist die Anpassung der Gebietsabgrenzung, die bereits am 26.06.2025 beschlossen wurde, um neue Projekte in das Stadtumbaugebiet gemäß §171b BauGB einzubeziehen. Konkret geht es um die Umnutzung der Kirche St. Joseph sowie die Erweiterung der Beleuchtung der Kurt-Schulmacher-Straße im Bereich des „Blauen Bandes“ von der Uferstraße bis zur VELTINS-Arena.
Durch die Erweiterung nach Norden wird die Beleuchtung des „Blauen Bandes“, welche Schalke, Schalke-Nord und die Heimstätte des FC Schalke 04 verbindet, vervollständigt. Die Ausdehnung nach Süden umfasst die Kurt-Schumacher-Straße bis zum Kreuzungsbereich Kurt-Schumacher-Straße/Grillostraße im Stadtteil Schalke. Damit wird auch die Berliner Brücke in das Fördergebiet einbezogen, wodurch eine Verbindung zum Stadterneuerungsgebiet Schalke hergestellt werden soll.
Die neue Gebietskulisse dient gleichzeitig als Förderkulisse und bildet die Grundlage für den nachqualifizierten Förderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2026 (STEP 2026). Damit soll die Akquise von Städtebaufördermitteln von Bund und Land für die Gesamtmaßnahme Schalke-Nord 2.1 ermöglicht werden. Der Rat der Stadt soll über diesen Beschluss in der Sitzung am 09.07.2026 entscheiden.
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Hauptdokument|Anlage 1 Erweiterte Gebietskulisse IEK 2.1 Schalke-Nord
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Vergabe der Zuschüsse zur Förderung der Arbeit von Migranten- und Migrantinnenselbstorganisationen (MSO) und interkulturellen InitiativenZur Vorlage · 25-30/01212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vergabe von Zuschüssen für das Jahr 2026 befasst sich mit der Förderung von interkulturellen Projekten durch Migranten- und Migrantinnenselbstorganisationen (MSO) sowie interkulturellen Initiativen. Im Haushaltsplan 2026 ist hierfür erstmals ein Ansatz in Höhe von 60.000 € vorgesehen.
Nachdem der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) bereits in einer Sitzung am 16. April 2026 über Mittel in Höhe von 21.800 € entschieden hat, wurde für die verbleibenden Mittel eine zweite Runde zur Vergabe ausgelobt. Eine Jury des Ausschusses hat die eingegangenen Anträge geprüft und empfiehlt die Förderung aller beantragten Projekte. Dies entspricht einer Gesamtbezuschussung in Höhe von 38.600 €. Da die beantragte Summe die verfügbaren Mittel der zweiten Runde um 400 € übersteigt, empfiehlt die Jury, diesen Differenzbetrag über die Eigenmittel des Ausschusses zu decken.
Die Förderrichtlinien sehen vor, dass Anträge mit einem Höchstbetrag von jeweils maximal 2.000 € bezuschusst werden können, wobei jede Organisation für maximal zwei Projekte pro Kalenderjahr einen Antrag stellen kann. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über Transferaufwendungen im Produkt 3107 (Kommunale Integration). Die Antragstellenden sind verpflichtet, die entsprechenden Verwendungsnachweise für die durchgeführten Projekte bis zum 15. Januar 2027 zu erbringen.
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Hauptdokument|Auflistung der Zuschüsse zur Förderung zu der Arbeit von Migranten- und Migrantinnenselbstorganisationen (MSO) und interkulturellen Initiativen für das Jahr 2026
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Umsetzung des Landesförderprogramms "FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch"Zur Vorlage · 25-30/01209 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01209 informiert über die Umsetzung des Landesförderprogramms „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“. Bei diesem vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Angebot handelt es sich um ein außerunterrichtliches, alltags- und kommunikationsorientiertes Sprachintensivtraining, das sich an neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler richtet. Die Förderung durch das Land NRW beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, während die Kommune einen Eigenanteil von 20 % trägt. Die Durchführung der Trainings erfolgt in den Oster-, Sommer- und Herbstferien.
In der Vorlage wird die bisherige Umsetzung der Maßnahmen in Gelsenkirchen dargelegt. Im Jahr 2025 wurden 63 Maßnahmen an 23 Schulen und Einrichtungen für insgesamt 1.046 neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 6 durchgeführt. Für das Jahr 2026 wurden bislang 21 Maßnahmen an 20 Schulen und Einrichtungen für insgesamt 295 Schülerinnen und Schüler umgesetzt. Zudem sind weitere 44 Maßnahmen an 21 Schulen und Einrichtungen in Planung. Das Programm verfolgt das Ziel, die deutsche Sprache gezielt zu fördern und durch die Stärkung der Alltagskompetenz sowie der Selbstwirksamkeit die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder zu verbessern. Die Verwaltung wird die Durchführung der Maßnahmen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration erläutern.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration /VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01193 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Die Mitteilungsvorlage dient der Information des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar und soll als Grundlage für die Beratung der Abweichungsberichte in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen fungieren.
Die Struktur des Jahresabschlusses 2025 orientiert sich weitgehend an der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen von den Planwerten werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert differieren. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Im vorliegenden Entwurf liegen Erläuterungen zu Abweichungen in der Produktgruppe 3107 – Kommunale Integration vor.
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- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Mitteilungen und AnfragenErgebnis: zur Kenntnis genommen