Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Bericht der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Gelsenkirchen für 2025/2026, Vorstellung des neuen EnergieberatersZur Vorlage · 25-30/01266 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage vor, die über die Fortführung der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Gelsenkirchen für den Zeitraum 2025/2026 informiert. Die Weiterführung der Beratungsstelle basiert auf einem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vom 12. September 2023. Grundlage hierfür ist eine institutionelle Förderung durch das Land NRW, die ab 2021 zugesagt wurde und eine Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren bis Ende 2026 vorsieht.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem ein personeller Wechsel in der Beratungsstelle thematisiert. Nachdem der langjährige, festangestellte Energieberater der Verbraucherzentrale Anfang 2026 altersbedingt aus dem Dienst ausgeschieden ist, stellt sich der neue Energieberater vor. In einem Vortrag werden die Beratungszahlen, die Aktivitäten, die Angebote sowie die Planungen der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Gelsenkirchen der vergangenen anderthalb Jahre dargelegt. Die Vorlage dient dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz zur Kenntnisnahme während der Sitzung am 23. Juni 2026.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- 3Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 3.1Neue Bodenbeprobung Graf Bismarck - Antrag der Ratsgruppe FDP -Zur Vorlage · 25-30/01295 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP hat einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zum Thema „Neue Bodenbeprobung Graf Bismarck“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz am 23. Juni 2026 zu setzen.
Hintergrund des Antrags ist die Information, dass im Zeitraum April und Mai 2026 auf dem Gelände der Baugrube an der Johannes-Rau-Allee im Wohngebiet Graf Bismarck neue Bodenproben entnommen wurden. Diese Stelle ist durch die illegale Ablagerung von Böden bekannt. Die Ratsgruppe FDP bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um eine Berichterstattung über den aktuellen Wissensstand zu diesem Vorgang.
Zusätzlich wird die Verwaltung angefragt, ob die Durchführung der neuen Beprobung in einem Zusammenhang mit einem neuen Investor steht. Die Ratsgruppe FDP weist darauf hin, dass dieser Aspekt, sofern eine Erörterung im öffentlichen Teil der Sitzung nicht möglich ist, auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- 3.2Besetzung Beratungskreis Klima - Antrag der Ratsgruppe FDP -Zur Vorlage · 25-30/01296 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP hat einen Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Besetzung Beratungskreis Klima“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz am 23. Juni 2026 zu setzen.
Mit diesem Antrag verfolgt die Ratsgruppe das Ziel, die Zusammensetzung des Gremiums zu thematisieren. Der Antrag begründet, dass der Beratungskreis Klima als Plattform für Diskussionen und den fachlichen Austausch dient. Dies ermögliche insbesondere den Dialog mit externen Experten in einer Form, die im Ausschuss selbst nicht in dieser niederschwelligen Art möglich sei. Die Ratsgruppe verweist darauf, dass sie bereits in der vergangenen Wahlperiode 2020/25 in diesem Gremium vertreten war und die vorbereitende Beratung von Klimaschutzthemen dort genutzt hat. Es wird daher beantragt, dass Ratsgruppen die Möglichkeit erhalten sollen, einen Vertreter in das Gremium zu entsenden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 4Offenlage des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01166 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Offenlage des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Gelsenkirchen für die Dauer von 30 Tagen vor. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz soll diesen Beschluss gemäß § 13 Wärmeplanungsgesetz (WPG) fassen.
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen wurde am 14.05.2024 durch den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Seit dem 11.02.2025 erarbeitet die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Dienstleister con|energy consult GmbH eine interkommunale Wärmeplanung für die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck. Nachdem im Dezember 2025 die Bestands- und Potenzialanalyse abgeschlossen wurde, enthält der vorliegende Entwurf des Endberichts ein Zielszenario, die Einteilung des Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr sowie eine Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen.
Während der 30-tägigen Offenlage können Stellungnahmen postalisch an das Referat Umwelt oder per E-Mail eingereicht werden. Die Dokumente können online auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen sowie in ausgedruckter Form im Referat Umwelt eingesehen werden. Am 23.06.2026 wird das Gutachterbüro con|energy consult GmbH im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz über die wesentlichen Erkenntnisse sowie die Umsetzungsstrategie informieren. Die fertiggestellte Wärmeplanung soll dem Rat der Stadt am 08.10.2026 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Entwurf des Berichts zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Gelsenkirchen
Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Hochwasserrisiko-Management-Planung 3. Zyklus Hier: Maßnahmenplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01113 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Maßnahmenplanung im Rahmen des dritten Zyklus des Hochwasserrisikomanagements vor. Die Vorlage basiert auf der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz, welche die Erstellung von Risikomanagementplänen in sechsjährigen Turnussen vorschreiben. Ziel der Planung ist die Verringerung nachteiliger Folgen von Hochwasser für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Der aktuelle Maßnahmenplan umfasst insgesamt 65 Maßnahmen. Davon befinden sich 39 Maßnahmen im laufenden Prozess, sieben wurden bereits abgeschlossen, darunter die Entflechtung des Springbachs sowie der Bau des Notpumpwerks Hartmannstraße. Sechs Maßnahmen sind entfallen, während zwei Maßnahmen noch nicht begonnen wurden. Für den dritten Zyklus wurden elf neue Maßnahmen aus verschiedenen Fachabteilungen gemeldet. Diese verteilen sich auf die Kategorien Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz sowie Bau-, Verhaltens-, Informations- und Risikovorsorge.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der bestehenden Maßnahmenplanung weiterzuführen und die Einleitung neuer Maßnahmen zu übernehmen. Das Referat Umwelt führt ein Monitoring der Umsetzung durch. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Maßnahmen werden als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Hochwasserrisikomanagement - Planung Maßnahmenstand sowie neue Maßnahmen; 3. Zyklus
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) 2.1 für Schalke-Nord
- 6.1Beschluss der Änderungen des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01070 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Ziel ist die Überführung der Zukunftspartnerschaft Wohnen in eine Stadtperspektive. Der Rat der Stadt soll die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des geänderten IEK 2.1 für den Zeitraum 2026 bis 2036 beschließen sowie die Einzelmaßnahmen in die kurz- und mittelfristige Haushaltsplanung aufnehmen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Kostenstrukturen. Die Erweiterung der Beleuchtung am Blauen Band in der Kurt-Schumacher-Straße ist mit etwa 240.000 € veranschlagt, wobei eine Fertigstellung bis August 2026 vorgesehen ist. Für die Umnutzung der Kirche St. Joseph sind eine Machbarkeitsstudie über 140.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 7.500.000 € vorgesehen. Das Projekt Haus der Vereine in der Uechtingstraße umfasst eine Machbarkeitsstudie über 102.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 2.750.000 €. Zudem ist die Sicherung des ehemaligen Schalker Bahnhofs mit etwa 620.000 € geplant.
Durch neue Hochbauprojekte erhöhen sich die Gesamtkosten des Vorhabens auf 21.050.000 €. Eine Förderquote von 70 % durch Bundes- und Landesmittel aus der Städtebauförderung ist vorgesehen. Für die Projekte St. Joseph, Haus der Vereine und Blaues Band sollen Akteure bis zu 20 % der Gesamtkosten bzw. zwei Drittel des verbleibenden Eigenanteils der Stadt Gelsenkirchen tragen. Die jährlichen Nettofolgekosten belaufen sich auf 322.807,89 €. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt vorhandener Zuwendungsbescheide, der Finanzierbarkeit der Eigenanteile und der Sicherung von Förderzugängen. Die Kosten sind im Haushalt 2026 veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Vorlage-Anlage 1 IEK 2.1, Schalke Nord, Stand 18-05-2026 k|IEK-Anlage 01 Gebietskulisse IEK 2 1 SN|IEK-Anlage 02 IEK neue Abgrenzung Schalke-Nord|IEK-Anlage 03 Kosten- und Finanzierungplan|Vorlage-Anlage 2 Maßnahmenprogramm|Vorlage-Anlage 3 Stadtperspektive Gelsenkirchen 2032
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6.2Beschluss der Erweiterung der Gebietskulisse IEK 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01090 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung sieht eine Erweiterung der Gebietskulisse des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Das Ziel ist die Anpassung der Gebietsabgrenzung, die bereits am 26.06.2025 beschlossen wurde, um neue Projekte in das Stadtumbaugebiet gemäß §171b BauGB einzubeziehen. Konkret geht es um die Umnutzung der Kirche St. Joseph sowie die Erweiterung der Beleuchtung der Kurt-Schulmacher-Straße im Bereich des „Blauen Bandes“ von der Uferstraße bis zur VELTINS-Arena.
Durch die Erweiterung nach Norden wird die Beleuchtung des „Blauen Bandes“, welche Schalke, Schalke-Nord und die Heimstätte des FC Schalke 04 verbindet, vervollständigt. Die Ausdehnung nach Süden umfasst die Kurt-Schumacher-Straße bis zum Kreuzungsbereich Kurt-Schumacher-Straße/Grillostraße im Stadtteil Schalke. Damit wird auch die Berliner Brücke in das Fördergebiet einbezogen, wodurch eine Verbindung zum Stadterneuerungsgebiet Schalke hergestellt werden soll.
Die neue Gebietskulisse dient gleichzeitig als Förderkulisse und bildet die Grundlage für den nachqualifizierten Förderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2026 (STEP 2026). Damit soll die Akquise von Städtebaufördermitteln von Bund und Land für die Gesamtmaßnahme Schalke-Nord 2.1 ermöglicht werden. Der Rat der Stadt soll über diesen Beschluss in der Sitzung am 09.07.2026 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Erweiterte Gebietskulisse IEK 2.1 Schalke-Nord
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Mitteilungen und Anfragen
- 7.1Mitteilungen
- 7.1.1Sachstandsbericht 2025 – Zukunftsinitiative Klima.Werk in GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01028 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01028 enthält einen Sachstandsbericht zum Jahr 2025 bezüglich der Zukunftsinitiative Klima.Werk in Gelsenkirchen. Die Initiative, die zuvor unter dem Namen „Wasser in der Stadt von morgen“ bekannt war, wurde im Jahr 2016 durch einen Beschluss des Rates der Stadt Gelsenkirchen initiiert.
Der inhaltliche Fokus der Initiative liegt auf den Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, die mit dem Planungsleitbild der integralen Wasserwirtschaft sowie einer wassersensiblen Stadt- und Quartiersentwicklung verknüpft sind. Ziel des Vorhabens ist es, die Entwicklung und Gestaltung der Emscherkommunen unter den Rahmenbedingungen des Strukturwandels, des demographischen Wandels und des Klimawandels nachhaltig und zukunftsfähig auszurichten.
Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien. Der Betriebsausschuss GELSENKANAL ist für die Kenntnisnahme in der Sitzung am 20.05.2026 vorgesehen, ebenso wie der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Sitzung am 23.06.2026. Der aktuelle Sachstand wird in einer beigefügten Anlage im Dokument ausgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- 20.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · zur Kenntnis genommen
- 7.1.2Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01143 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Die Mitteilungsvorlage dient der Information des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, der die Vorlage in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 zur Kenntnis nehmen soll.
Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar. Er ist als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen vorgesehen. Die Struktur des Abschlusses orientiert sich weitgehend an der Systematik des Haushalts.
Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nur unvollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert differieren. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Konkret werden Erläuterungen zu den Produktgruppen 5501 (Natur- und Landschaftsschutz) sowie 5601 (Präventiver und repressiver Umweltschutz) vorgelegt. Zudem enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- 7.1.3Anfrage der sachkundigen Einwohnerin Frau Brettschneider - Geruchsbelästigungen in Horst durch die BP -Zur Vorlage · 25-30/01249 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung befasst sich mit einer Anfrage einer sachkundigen Einwohnerin zu Geruchsbelästigungen im Stadtteil Horst, die auf die Raffinerie BP zurückgeführt wurden. Die Anfrage bezog sich auf die Ursachen, mögliche Gefahren für die Anwohner sowie Maßnahmen zur Vermeidung solcher Gerüche.
Die Verwaltung hat hierzu die Bezirksregierung Münster als zuständige Überwachungs- und Genehmigungsbehörde um Stellungnahme gebeten. Die Bezirksregierung teilte mit, dass für die konkrete Sachermittlung detaillierte Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Art der Gerüche fehlen. Seit dem 1. Mai 2025 sind bei der Behörde zwei Beschwerden eingegangen, darunter eine Anfrage, die am 11.03.2026 weitergeleitet wurde, sowie eine Beschwerde eines Nicht-Anliegers vom 17.02.2026. Das Unternehmen BP meldete zudem zwei Beschwerden über das eigene Umwelttelefon für die Monate Februar und März 2026, deren Ursachen durch die Behebung von Ausfällen an kleineren Anlagenteilen behoben werden konnten.
Bei Kontrollen vor Ort durch die Bezirksregierung waren Gerüche nur bis leicht wahrnehmbar. Auch die Auswertung von Emissionsfernüberwachungen, Umweltinspektionen und LANUK-Messstellen ergab keine Auffälligkeiten. Die Messwerte für Benzol an den Messstellen in Gelsenkirchen Horst lagen im Januar 2026 zwischen 1,5 μg/m³ und 1,85 μg/m³ und damit unter dem aktuellen Grenzwert von 5 μg/m³. Vorläufige Werte für Februar und März bewegen sich in einem ähnlichen Bereich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- 7.1.4Anfrage der sachkundigen Einwohnerin Frau Brettschneider - Fackelaktivitäten BP Horst und Scholven -Zur Vorlage · 25-30/01257 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01257 enthält die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage einer sachkundigen Einwohnerin aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vom 28. April 2026. Gegenstand der Anfrage waren die Fackelaktivitäten sowie der Einsatz von Fackelgasrückgewinnungsanlagen bei den Standorten der BP in Horst und Scholven im Jahr 2025.
Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme der Bezirksregierung Münster eingeholt. Nach Angaben der Bezirksregierung gab es am Standort Horst im Jahr 2025 insgesamt zehn Fackelaktivitäten bei fünf betriebenen Fackeln. Am Standort Scholven wurden für das Jahr 2025 insgesamt 160 Fackelaktivitäten verzeichnet. Dort werden elf Fackeln der Firma BP Gelsenkirchen betrieben, zusätzlich befinden sich zwei Fackeln der Firma SABIC Polyolefine GmbH auf dem Werksgelände.
Bezüglich der Fackelgasrückgewinnungsanlagen teilte die Bezirksregierung mit, dass am Standort Scholven drei Anlagen existieren, an die sechs Fackeln angeschlossen sind. Am Standort Horst ist eine Fackelgasrückgewinnungsanlage in Betrieb, an die zwei Fackeln angeschlossen sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- 7.1.5Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Jedamzik - Bürgerenergiefonds -Zur Vorlage · 25-30/01260 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines sachkundigen Bürgers zum Bürgerenergiefonds reagiert. Hintergrund der Anfrage war die Mitteilung der Landesregierung Ende März 2026, den seit 2024 bestehenden Bürgerenergiefonds um die Förderung gemeinschaftlicher Wärmeprojekte zu erweitern. Dabei können Zusammenschlüsse von sieben oder mehr Haushalten bis zu 300.000 Euro für Planungs- und Vorbereitungskosten erhalten.
Die Verwaltung begrüßt die Erweiterung des Fonds auf Wärmeprojekte grundsätzlich. Durch die Einbeziehung der Wärmeversorgung werden die Anreize zur Beteiligung der Bürger an der Dekarbonisierung ausgeweitet. Inwiefern das Angebot eine wirkungsvolle Maßnahme zur Dekarbonisierung darstellt, soll künftig im Rahmen der Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung bewertet werden.
Bezüglich der Information der Öffentlichkeit plant die Verwaltung, die Ausweitung des Bürgerenergiefonds unter anderem über die neu eingerichtete Internetseite für die kommunale Wärmeplanung bekannt zu geben. Auf dieser Seite sollen wesentliche Informationen zu möglichen Förderungen für die Bürgerinnen und Bürger in Gelsenkirchen bereitgestellt werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist in Gelsenkirchen eine Bürgerenergiegemeinschaft gemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- 7.1.6Anfrage der Stadtverordneten Frau Kutzborski - Förderung von Photovoltaik -Zur Vorlage · 25-30/01265 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01265 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zur Förderung von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet. Im Fokus stehen dabei der Vergleich zwischen Stecksolargeräten und Dachanlagen sowie die künftige Ausrichtung der Förderstruktur.
Die Verwaltung führt aus, dass die technischen Wirkungsgrade der Solarmodule in Stecksolargeräten und Dachanlagen in der Regel identisch sind. Während Dachanlagen aufgrund größerer Flächen ein höheres absolutes Ertragsvolumen erzielen, sind die Investitionskosten pro installierter Kilowatt-Peak-Leistung bei Stecksolargeräten etwa gleich groß oder geringer als bei Dachanlagen. Die städtischen Förderquoten wurden so gestaltet, dass der Zuschuss pro installierter Kilowatt-Peak-Leistung in beiden Fällen etwa gleich hoch ist, wodurch auch der Klimaschutzeffekt pro Quadratmeter installierter Leistung vergleichbar bleibt.
In der Förderperiode 2025 wurden bis zum Förderstopp Anfang Oktober 2025 insgesamt 453 Anlagen gefördert. Davon entfielen 271 Förderungen auf Stecksolargeräte und 182 auf Dachanlagen, wobei die Anträge für Dachanlagen rund 40 Prozent ausmachten und knapp 80 Prozent der Fördermittel beanspruchten. Zwischen dem 1. und 28. Januar 2026 wurden 41 Anlagen gefördert, darunter 28 Dachanlagen mit einem Fördervolumen von knapp 37.000 Euro. Ablehnungen von Anträgen für Dachanlagen in den Jahren 2025 und 2026 begründete die Verwaltung mit bereits erfolgten Förderungen, nicht abschließbaren Plausibilitätsprüfungen oder fehlenden Nachweisen wie Rechnungen oder Fotos.
Die Förderrichtlinien des Förderprogramms Klima werden fortlaufend evaluiert. Dabei sollen soziale Teilhabe und Klimaschutzeffekt unter Berücksichtigung der Haushaltslage und der personellen Ressourcen in Einklang gebracht werden. Anpassungen der Förderstruktur werden bei veränderten Rahmenbedingungen, etwa durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem zuständigen Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- 7.2Anfragen