Beschlussvorlage
18. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen vom 24.06.1996
🟢 Beschlossen 18.12.2025 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1459430
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung für die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ Anlage 2 - 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen
Beratungsfolge
- 18.12.2025mehrheitlich zugestimmt
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