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Mitteilungsvorlage

IV. Quartalsbericht 2025 gkd-el

25-30/00405

ℹ Zur Kenntnis genommen 19.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe (gkd-el) hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage den Quartalsbericht für das vierte Quartal des Jahres 2025 vorgelegt. Die Vorlage dient der Information des Betriebsausschusses der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe.

Die Grundlage für diese Berichterstattung bilden die Bestimmungen des § 20 der Eigenbetriebsverordnung sowie des § 8 der Betriebssatzung der gkd-el. Gemäß dieser rechtlichen Vorgaben ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, den Betriebsausschuss über die erzielten Erträge und die angefallenen Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Vermögensplanung in Kenntnis zu setzen. Der vorliegende Bericht umfasst die entsprechenden wirtschaftlichen Kennzahlen und Entwicklungen des betreffenden Zeitraums. Die Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 19. März 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.

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