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Mitteilungsvorlage

Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (AWI/VB 1)

25-30/01247

ℹ Zur Kenntnis genommen 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gelsenkirchen in der Sitzung am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 ist in seiner Erscheinungsform weitgehend an der Systematik des Haushalts orientiert. Zur Vorbereitung der Beratung der Abweichungsberichte in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen wird der Entwurf elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite zur Verfügung gestellt.

Wesentliche Abweichungen von den vereinbarten Planwerten werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Erläuterungen zu Abweichungen liegen für die Produktgruppen 5101 – Strukturentwicklung, 5701 – Wirtschaftsförderung sowie 5704 – Stabsstelle Projektbüro 5-Standorte-Programm Gelsenkirchen vor. Zudem erfolgt ein Bericht über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr bestehen und noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Innovation ist für die Kenntnisnahme der Vorlage am 30. Juni 2026 zuständig.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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