Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (HFBPDG/VB 1)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 ist in seiner Erscheinungsform weitgehend an der Systematik des Haushalts orientiert und wird elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite bereitgestellt. Er dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Wesentliche Abweichungen werden in den Produktgruppenbeschreibungen erläutert, sofern Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert differieren. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Erläuterungen zu Abweichungen liegen für verschiedene Produktgruppen vor, darunter Recht, Gelsendienste in den Bereichen Gebäudeservice, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Märkte, Toiletten sowie Grünanlagen, die Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe, Verkehrszulassungen, Einwohnerangelegenheiten und das Personenstandswesen. Zudem erfolgt ein Bericht über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss ist für die Kenntnisnahme der Vorlage am 2. Juli 2026 zuständig.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1508121
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ HFBPDG Abweichungserläuterungen Anlage1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ HFBPDG Bericht zur Ausführung von Beschlüssen Anlage 2
Beratungsfolge
- 02.07.2026zur Kenntnis genommen
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