Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 1.1Ehrungen von Altersjubilaren - Antrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 25-30/01085 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt einen Antrag gestellt, um die Würdigung von Altersjubilaren zu erweitern. Laut der Statistik der Stadtverwaltung werden etwa 1.000 Bürgerinnen und Bürger 90 Jahre oder älter. Bisher sieht das Verfahren Glückwunschschreiben zum 80., 85., 90. und 95. Geburtstag vor, während 100-Jährige auf Wunsch eine persönliche Gratulation durch einen Repräsentanten der Stadt erhalten.
Der Antrag sieht vor, die bisherige Praxis zu ergänzen, indem alle 90-, 95- und 100-Jährigen sowie fortlaufend alle weiteren fünf Jahre einen Blumenstrauß von der Stadt erhalten sollen. Die Beschaffung der Sträuße soll über ortsansässige Blumengeschäfte erfolgen. Pro Blumenstrauß wird ein Betrag von circa 30 € veranschlagt, was bei der genannten Anzahl von rund 1.000 Jubilaren eine jährliche Gesamtsumme von circa 30.000 € zur Folge hätte.
Die Überreichung der Blumensträuße soll im Rahmen eines persönlichen Besuchs an die Anschrift der Jubilaren durch einen ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt erfolgen, wobei eine Teilung dieser Aufgabe möglich ist. Die Stadtverwaltung soll hierfür die erforderlichen Daten an die Bürgermeister bereitstellen und die Termine sowie Orte für die Übergaben koordinieren.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · abgelehnt
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · verwiesen
Ergebnis: abgelehnt - 1.2Einrichtung einer Raucherverbotszone im Eingangsbereich des Hans-Sachs-Hauses sowie parallel eines gekennzeichneten Raucherbereichs vor Ort - Antrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 25-30/01344 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 25-30/01344 einen Antrag gestellt, der die Einrichtung einer Raucherverbotszone im Eingangsbereich des Hans-Sachs-Hauses vorsieht. Parallel dazu soll ein gekennzeichneter Raucherbereich vor Ort geschaffen werden.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass der Haupteingang des Gebäudes intensiv von rauchenden Personen genutzt wird, wozu sowohl Besucher als auch Mitarbeitende zählen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Personen bei ungünstiger Witterung teilweise mit brennenden Zigaretten zwischen die Automatiktüren und damit in das Gebäudeinnere bewegen. Ein am Haupteingang aufgestellter Aschenbecher führe dazu, dass der Zugangsbereich beansprucht werde und Passanten ausweichen müssten. Zudem wird die unfreiwillige Aussetzung von Tabakrauch beim Betreten und Verlassen des Gebäudes angeführt. Die Fraktion bezieht sich dabei auf städtische Gesundheitsprojekte und betont die repräsentative Bedeutung des Verwaltungsgebäudes.
Der Antrag umfasst zwei konkrete Maßnahmen: Erstens die Ausweisung des unmittelbaren Eingangsbereichs des Hans-Sachs-Hauses als Raucherverbotszone sowie die Anbringung entsprechender Hinweisschilder. Zweitens soll der am Haupteingang befindliche Aschenbecher an einen geeigneten Standort mit ausreichendem Abstand zum Eingang versetzt werden, etwa entlang der Hauswand in einer Entfernung von circa zehn Metern, um dort einen gekennzeichneten Raucherbereich einzurichten. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses am 02.07.2026 vorgesehen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - –Dringlichkeitsantrag: Sachstandsbericht Mobile Trinkwasserspender Gelsenwasser - Gemeinsamer Antrag der SPD-, CDU- und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktionen und der FDP-Ratsgruppe -Zur Vorlage · 25-30/01392 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-, CDU- und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktionen sowie die FDP-Ratsgruppe haben einen Dringlichkeitsantrag mit der Nummer 25-30/01392 gestellt. Ziel des Antrags ist die Erstellung eines Sachstandsberichts zum Thema mobile Trinkwasserspender der Gelsenwasser.
Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung eines mobilen Trinkwasserspenders auf dem Heinrich-König-Platz während eines Fan-Events. Laut Angaben eines Mitarbeitenden vor Ort verfügt die Gelsenwasser über drei dieser für Veranstaltungen nutzbaren Spender. Die Fraktionen bitten die Verwaltung nun um eine detaillierte Berichterstattung zu verschiedenen Aspekten.
Der Bericht soll klären, ob die Zahl von drei verfügbaren Spendern korrekt ist oder ob weitere Geräte zur Verfügung stehen. Zudem wird um eine detaillierte Darstellung der Kosten für Anschaffung, Aufbau und Instandhaltung gebeten. Des Weiteren soll die Verwaltung die üblichen Lieferzeiten sowie die Voraussetzungen erläutern, die für eine kurzfristige Aufstellung solcher Spender in verschiedenen Stadtteilen während Hitzeperioden erforderlich wären. Die Antragsteller begründen das Anliegen mit der Bedeutung eines kostenlosen Zugangs zu Trinkwasser bei Temperaturen von über 30°C.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Dringlichkeitsantrag: Sachstandsbericht zur Sicherheit der Mitarbeitenden des Jugendamtes Gelsenkirchen - Antrag der SPD-Fraktion -Zur Vorlage · 25-30/01391 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags die Vorlage 25-30/01391 eingebracht. Darin wird die Verwaltung aufgefordert, einen Sachstandsbericht zur Sicherheit der Mitarbeitenden des Jugendamtes Gelsenkirchen vorzulegen.
Der Antrag bezieht sich auf Ereignisse in Stade, bei denen nach aktuellem Kenntnisstand ein Konflikt über das Sorgerecht für ein Kind als Hintergrund einer Tat angenommen wird. In diesem Zusammenhang wurden auch Mitarbeitende des zuständigen Jugendamtes in ihrer Dienstausübung Opfer der Tat. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung daher um eine aktuelle Information zum Sicherheitsstatus der Mitarbeitenden des Gelsenkirchener Jugendamtes. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit ähnliche Situationen oder Sachlagen, wie sie für den Vorfall in Stade als Auslöser vermutet werden, in Gelsenkirchen vorliegen. Der Antrag ist zur Entscheidung im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2Entscheidung zur weiteren baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und Königstraße sowie Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am GoldbergZur Vorlage · 25-30/00887 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/00887 befasst sich mit der baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und an der Königstraße sowie der städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am Goldberg. Der Rat der Stadt soll beschließen, die Berufskollegs am Standort Königstraße durch einen kombinierten Neubau im Rahmen des Bildungs- und Innovationscampus (BIC) zusammenzuführen. Das Bestandsgebäude des Berufskollegs für Technik und Gestaltung soll nach dessen Umzug als Interimsnutzung für das Berufskolleg Königstraße dienen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planungsbeschluss für den III. Bauabschnitt sowie ein Nachnutzungskonzept für das Areal am Goldberg zu erarbeiten. Dabei sollen die Ansiedlung einer Landesbehörde, der Westfälischen Hochschule oder eine Wohnbebauung vorrangig geprüft werden. Ein Struktur- und Nutzungskonzept inklusive Zeitplan ist bis zum ersten Sitzungszyklus 2027 vorzulegen. Zudem wird die Verwaltung mit der Entwicklung von Flächen für die Volkshochschule und die Stadtbibliothek betraut.
Im Rahmen einer Potenzialbewertung wurden drei Szenarien untersucht. Szenario 1 sieht den Ersatz von Bestandsgebäuden durch Neubauten mit einer Dauer von ca. neun Jahren und Kosten von ca. 315.550.000 € vor. Szenario 2 umfasst eine schrittweise Erneuerung über ca. vierzehn Jahre bei geschätzten Kosten von ca. 275.832.000 €. Szenario 3 verfolgt einen kombinierten Neubau mit einer Dauer von ca. zwölf Jahren und Kosten von ca. 269.656.000 €. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung von Szenario 3 als kostengünstigste Variante, wobei die baulichen Kosten mit ca. 270 Mio. € geschätzt werden. Der Haushaltsplanentwurf 2026 ff. sieht bis 2030 Mittel in Höhe von 298.699.572 € vor.
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Hauptdokument|Anlage 1 Ergebnisbericht Bildungs- und Innovationscampus Gelsenkirchen - Potentialbewertung 25.03.26|Anlage 2 - Ergebnis der Schulkonferenz des Berufskollegs am Goldberg vom 10.02.2026
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · abgelehnt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2Änderung der Vorlage 25-30/00887 "Entscheidung zur weiteren baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und Königstraße sowie Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am Goldberg" - Empfehlungsvorlage des Ausschusses für Bildung -Zur Vorlage · 25-30/01385 · Empfehlungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Bildung hat eine Änderung zur Vorlage 25-30/00887 empfohlen, die die weitere bauliche und organisatorische Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und in der Königstraße sowie die städtebauliche Perspektive für das Grundstück am Goldberg betrifft. Die Empfehlung erfolgte mit einer Mehrheit der Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Ratsgruppe der FDP, während die Fraktionen DIE LINKE und die AfD Gegenstimmen abgaben.
Die vorgeschlagene Änderung ersetzt die ursprüngliche Prioritätenliste für die Nutzung des Grundstücks. Während die ursprüngliche Fassung eine feste Reihenfolge vorsah, die eine Ansiedlung einer Landesbehörde, einer Außenstelle der Westfälischen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung als ersten Schritt, alternativ eine hochwertige Wohnbebauung mit Eigentumsanteilen und Grünflächen sowie als letzte Option die Errichtung einer Realschole vorsah, sieht die neue Formulierung ein anderes Ziel vor.
Nach der Empfehlung sollen zeitnah die stadtplanerischen Voraussetzungen für einen Mix aus Bildung, Service, hochwertigem Wohnraum und begrünten Plätzen geschaffen werden. Im Rahmen dieser Planung wird die Ansiedlung einer Landesbehörde oder einer Außenstelle der Westfälischen Hochschule geprüft. Sollte diese Ansiedlung nicht realisierbar sein, wird die Schaffung einer neuen Realschule am Standort geprüft. Die Vorlage ist zur Vorberatung im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss am 02.07.2026 sowie zur Entscheidung im Rat der Stadt am 09.07.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 3Beteiligung der Stadt Gelsenkirchen an der Auslobung zur Ausrichtung der eREGIONALE 2033Zur Vorlage · 25-30/01091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt einen Beschluss vor, die Beteiligung Gelsenkirchens an der Bewerbung für die Ausrichtung der „eREGIONALE 2033“ zu ermöglichen. Die Bewerbung erfolgt als interkommunaler Zusammenschluss mit den Städten Bottrop und Herne, dem Kreis Recklinghausen sowie den Stadtbezirken V und VI der Stadt Essen und der Stadt Oberhausen. Ziel ist die Einreichung der Unterlagen im Online-Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen bis spätestens 20. Juli 2026.
Der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ausgeschriebene Wettbewerb richtet sich an Regionen, die vor Herausforderungen wie Bevölkerungsrückgang oder stagnierender Wirtschaftsleistung stehen. Das Konzept der „eREGIONALE 2033“ sieht die Schaffung von Experimentierräumen vor, um neue Lösungsansätze in den Bereichen Infrastruktur, Städtebau, Mobilität, Bildung, Energie und Innovation zu testen. Dabei sollen Leerstände in Zukunftsflächen umgewandelt und sektorübergreifende Prozesse entwickelt werden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die gemeinsame Bewerbung vorantreibt. Die Vorbereitung erfolgt durch ein Kernteam der beteiligten Städte unter Leitung eines Lenkungskreises der Hauptverwaltungsbeamten, wobei verschiedene Stakeholder wie Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften und Hochschulen einbezogen werden sollen. Im Falle eines Zuschlags soll der Zugang zu Fördertöpfen erleichtert werden, um Projekte in der Region bis zum Abschlussjahr 2033 umzusetzen. Für die Maßnahme sind im Haushaltsplan 2026 Eigenfinanzierungskosten in Höhe von 25.000 Euro sowie Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 869.150 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Aufhebung des Haushaltsbeschlusses PG 5502, ID 15 („Hundewiese in Gelsenkirchen-Erle“) für das Haushaltsjahr 2026Ergebnis: vertagt
- 5Beschaffungen für die Feuerwehr
- 5.1Teilweise Aufhebung des Beschlusses zur Beschaffung von drei Rettungstransportwagen (Kofferwechsel) für die BerufsfeuerwehrZur Vorlage · 25-30/01291 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine teilweise Aufhebung des Beschlusses vom 12. Juni 2025 zur Beschaffung von drei Rettungstransportwagen (Kofferwechsel) für die Berufsfeuerwehr vorsieht. Der ursprüngliche Beschluss des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichstellungsausschusses sah vor, die Verwaltung mit der Beschaffung von drei dieser Fahrzeuge zu beauftragen.
Nach Angaben der Feuerwehr wird die Beschaffung auf zwei Rettungstransportwagen (Kofferwechsel) reduziert. Die Durchführung eines dritten Kofferwechsels wird als nicht mehr erforderlich eingestuft. Als Grund für die Änderung werden technische Probleme bei der Umsetzung des Kofferwechselsystems angeführt, weshalb ein Fahrzeug nicht mehr beschafft wird. Die ausbleibende Beschaffung soll im Rahmen des vorhandenen Fahrzeugparks kompensiert werden. Die Vorlage liegt dem Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichstellungsausschuss zur Entscheidung vor.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5.2Beschaffung von zwei Rettungstransportwagen für die BerufsfeuerwehrZur Vorlage · 25-30/01292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Verwaltung beauftragt werden soll, zwei Rettungstransportwagen (RTW) für die Berufsfeuerwehr zu beschaffen. Die Maßnahme basiert auf dem am 08.12.2022 vom Rat beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplan, der für die Stadt Gelsenkirchen insgesamt 27 Rettungstransportwagen, einschließlich der Reservefahrzeuge, vorsieht.
Ursprünglich war geplant, im Jahr 2026 drei sogenannte RTW-Kofferwechsel zu einem Preis von jeweils 215.000,00 € auszuschreiben. Aufgrund von Änderungen im Bereich des Ausbaus, etwa durch die Integration von Tele-Notarzt-Systemen oder zusätzlichen Transportsitzen, wird nun die Anschaffung von zwei neuen Fahrzeugen angestrebt. Diese sollen den aktuellen medizinisch-technischen Anforderungen und der rettungsdienstlichen Ausbildung entsprechen. Die Kosten pro Fahrzeug belaufen sich auf 325.000,00 €, was Gesamtkosten von 650.000,00 € für die Beschaffung entspricht. Die Finanzierung erfolgt über den Eigenfinanzierungsanteil und wird über die Rettungsdienstgebühren refinanziert.
Die Bestellung der Fahrzeuge ist für das Jahr 2026 vorgesehen, wobei mit einer Lieferung im Jahr 2027 zu rechnen ist. Die Klimarelevanz der Beschaffung wird als negativ bewertet, da die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind, da technisch derzeit keine klimafreundlicheren Alternativen für diesen Bereich verfügbar sind. Die jährlichen Nettofolgekosten für die Maßnahme werden mit 0 € angegeben.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5.3Beschaffung von fünf Drehleitern mit Korb (DLK) für die BerufsfeuerwehrZur Vorlage · 25-30/01320 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Verwaltung beauftragt werden soll, fünf Drehleitern mit Korb (DLK) für die Berufsfeuerwehr zu beschaffen. Grundlage für dieses Vorhaben ist der am 30.03.2017 vom Rat beschlossene Brandschutzbedarfsplan sowie ein entsprechendes Fahrzeugkonzept. Die Beschaffung ist notwendig, da der bestehende Leasingvertrag für die derzeit im Betrieb befindlichen fünf Drehleitern mit Korb im Februar 2027 ausläuft. Eine durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass der Kauf der Fahrzeuge die wirtschaftlichste Option darstellt, wobei eine Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird in der Vorlage festgehalten, dass die Beschaffung aufgrund der Verwendung von Verbrennungsmotoren negativ zu bewerten ist, da technisch alternative, klimafreundlichere Antriebe für diese Art von Sonderfahrzeugen am Markt derzeit nicht verfügbar sind. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass bei der Beschaffung der bestmögliche technische Stand zur Abgasreinigung berücksichtigt wird.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den Haushaltsplan 2026. Für jedes der fünf Fahrzeuge sind eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.200.000 € für das Jahr 2026 sowie eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.200.000 € für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Gesamtkosten der Beschaffung belaufen sich auf 6.000.000 €. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 1.024.000 € angegeben, was sich aus Kreditfinanzierungskosten in Höhe von 204.000 €, sächlichen Folgekosten von 600.000 € sowie Betriebskosten von 220.000 € zusammensetzt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Neufassung der Satzung der Stadt Gelsenkirchen über das Verfahren zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und RatsbürgerentscheidenZur Vorlage · 25-30/01350 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Neufassung der Satzung der Stadt Gelsenkirchen über das Verfahren zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden vor. Ziel der Neufassung ist es, die bestehenden Regelwerke zusammenzuführen und die Satzung an die aktuellen rechtlichen Anforderungen anzupassen.
Die bisherige Satzung aus dem Jahr 2005 enthielt unter anderem keine Bestimmungen für die Durchführung von Ratsbürgerentscheiden oder für reine Briefabstimmungen. Zudem entsprach eine Regelung zum Ausschluss vom Abstimmungsrecht nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Durch den neuen Entwurf soll die Rechtssicherheit, beispielsweise bei der Frage der Abstimmungsberechtigung, wiederhergestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Einführung der ausschließlichen Abstimmung per Brief ohne vorherige Antragstellung als Regelfall. Dieses Verfahren wurde bereits bei einem Ratsbürgerentscheid im April 2026 angewandt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch den Wegfall des Antragsverfahrens für die Briefabstimmung sowie den Verzicht auf die Organisation einer Urnenabstimmung der Personalaufwand verringert und Kosten eingespart werden können. Dennoch sieht der Entwurf vor, dass eine Urnenabstimmung weiterhin möglich bleibt, sofern ein Bürgerentscheid zeitlich mit einer Wahl zusammenfällt, um bestehende Strukturen zu nutzen.
Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss vorberaten und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
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Hauptdokument|Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden Ratsbürgerentscheiden vom 9.7.
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Mitteilungen und Anfragen
- 7.1Mitteilungen
- 7.1.1Mündliche Mitteilungen
- 7.1.2Neukonzeption des Referats 23 - Liegenschaften und des Referats 65 - HochbauZur Vorlage · 25-30/01307 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zur Neukonzeption der Referate 23 und 65 vor. Hintergrund ist ein Beschluss des Rates der Stadt Gelsenkirchen vom 19. Februar 2026, der die Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten festlegte. Das bisherige Referat Hochbau und Liegenschaften wird dabei in zwei eigenständige Organisationseinheiten aufgeteilt: das Referat Hochbau (65) im Vorstandsbereich 1 und das Referat Liegenschaften (23) im Vorstandsbereich 6.
Ziel der organisatorischen Neuerung ist eine klare Trennung zwischen technischer Fachkompetenz und liegenschaftlicher Verwaltung. Das Referat 23 übernimmt künftig die kaufmännische und immobilienbezogene Verwaltung, einschließlich der Betreiberverantwortung für den bebauten und unbebauten Grundbesitz, des Immobilienverkehrs, der Raumplanung, des Flächenmanagements, der Umzüge sowie der Hausmeisterdienste. Zudem fungiert das Referat 23 als erste Anlaufstelle im Schadenscenter.
Das Referat 65 konzentriert sich auf die technische Fachkompetenz, was die Bereiche Planung, Bauausführung, die Werkstatt sowie die Technische Gebäudeausrüstung und den Technischen Gebäudebetrieb umfasst. Durch die Verlagerung der Technischen Gebäudeausrüstung zum Referat 65 sollen technische Synergien und die Verfügbarkeit von Fachpersonal gewahrt bleiben. Technische Dienstleistungen, die aus der Betreiberverantwortung des Referats 23 resultieren, werden künftig als Serviceleistung durch das Referat 65 erbracht. Auch administrative Querschnittsaufgaben wie Personal, Rechnungswesen und IT werden entsprechend dem neuen Aufgabenbestand anteilig dem Referat 23 zugeordnet.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Neuorganisation Referat 23|Anlage 2 - Neuorganisation Referat 65|Anlage 3 - Gegenüberstellung Referat 23 und Referat 65
Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.1.3Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (HFBPDG/VB OB)Zur Vorlage · 25-30/01008 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gelsenkirchen den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Dieser Entwurf wurde dem Rat bereits in der Sitzung am 21. Mai 2026 mit der Empfehlung übermittelt, ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite zur Verfügung gestellt. Er dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Der Jahresabschluss 2025 folgt in seiner Erscheinungsform weitestgehend der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen von den vereinbarten Planwerten werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, wenn das Ergebnis in der Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder wenn die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Erläuterungen zu Abweichungen erfolgen in den Produktgruppen 1101 (Politische Gremien), 1102 (Verwaltungsführung), 1103 (Gleichstellung der Geschlechter), 1105 (Rechnungsprüfung), 1107 (Öffentlichkeitsarbeit) und 1214 (Wahlen). Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss für den 2. Juli 2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage Jahresabschlus 2025 Mitteilungsvorlage Berichtspfllicht 31.12.2025
Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.1.4Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (HFBPDG/VB 1)Zur Vorlage · 25-30/01248 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 ist in seiner Erscheinungsform weitgehend an der Systematik des Haushalts orientiert und wird elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite bereitgestellt. Er dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Wesentliche Abweichungen werden in den Produktgruppenbeschreibungen erläutert, sofern Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert differieren. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Erläuterungen zu Abweichungen liegen für verschiedene Produktgruppen vor, darunter Recht, Gelsendienste in den Bereichen Gebäudeservice, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Märkte, Toiletten sowie Grünanlagen, die Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe, Verkehrszulassungen, Einwohnerangelegenheiten und das Personenstandswesen. Zudem erfolgt ein Bericht über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss ist für die Kenntnisnahme der Vorlage am 2. Juli 2026 zuständig.
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Hauptdokument|HFBPDG Abweichungserläuterungen Anlage1|HFBPDG Bericht zur Ausführung von Beschlüssen Anlage 2
Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.1.5Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (HFBPDG/VB 2)Zur Vorlage · 25-30/01275 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen haben eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 mit der Empfehlung zur Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss unterbreitet. Die Vorlage dient der Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar.
Die Darstellung des Jahresabschlusses orientiert sich an der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, wenn das Ergebnis in der Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder wenn Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
In Anlage 1 werden Abweichungen in verschiedenen Produktgruppen erläutert, darunter Bereiche wie die Beschäftigtenvertretung, Zentrale Dienste, Personal- und Organisationsmanagement, Finanzmanagement und Rechnungswesen, Verwaltungskoordination, Statistik, Gefahrenabwehr und Rettungsdienst sowie Finanzbeziehungen zu Beteiligungen wie dem Musiktheater im Revier, der Neuen Philharmonie Westfalen, der ggw GmbH, den Stadtwerken Gelsenkirchen GmbH, Konzessionsabgaben und dem ÖPNV. Anlage 2 enthält Berichte über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.1.6Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (HFBPDG /VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01205 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen einer Mitteilungsvorlage den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vor. Dieser Entwurf wurde dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 mit der Empfehlung vorgelegt, ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf wird elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite zur Verfügung gestellt und dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Die Erscheinungsform des Jahresabschlusses 2025 orientiert sich weitgehend an der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen von den vereinbarten Planwerten werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Im vorliegenden Entwurf werden Erläuterungen zu Abweichungen in der Produktgruppe 3601 zur Förderung von Kindern in Tagesbetreuung enthalten. Die Vorlage ist für den Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 2. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.1.7Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (HFBPDG/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01149 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Dieser Entwurf wurde in der Sitzung am 21. Mai 2026 mit der Empfehlung übermittelt, ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar und dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Die Struktur des Jahresabschlusses 2025 orientiert sich weitgehend an der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen von den vereinbarten Planwerten werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, wenn das Ergebnis in der Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder wenn die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Eine Erläuterung der Abweichungen liegt für die Produktgruppe 5302 – Gelsenkanal (GK) vor. Die Vorlage ist für den Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss für die Sitzung am 2. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Bericht über die nach § 5 Absatz 9 der Hauptsatzung behandelten EingabenZur Vorlage · 25-30/01317 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage vor, die über Eingaben der Bürgerinnen und Bürger berichtet, welche gemäß § 5 Absatz 9 der Hauptsatzung der Stadt Gelsenkirchen behandelt wurden. Nach dieser Regelung werden Eingaben, die bestimmten Fallgruppen entsprechen, durch die Verwaltung ohne vorherige Gremienbeteiligung bearbeitet. Die Oberbürgermeisterin benachrichtigt in diesen Fällen die Petenten, während der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss halbjährlich über die entsprechenden Vorgänge informiert wird.
Das Verfahren dient dazu, dem Ausschuss die Möglichkeit zu geben, im Einzelfall die zugrunde liegenden Sachverhalte der Beratung in die zuständigen Gremien zu führen. Eine inhaltliche Befassung des Ausschusses wird dadurch nicht begründet, da die Aufgabe des Hauptausschusses die Abstimmung der Arbeit der Ausschüsse ist. Eine inhaltliche Beratung soll bei Bedarf erst nach einer entsprechenden Verweisung aus dem zuständigen Gremium und auf Grundlage der üblichen Vorbereitung durch die Verwaltung erfolgen.
Die vorliegende Mitteilung umfasst die Bearbeitung von Eingaben für den Zeitraum von Januar 202
025 bis Mai 2026. Die entsprechenden Auflistungen der Eingaben für die Jahre 2025 und 2026 sind der Vorlage als Anlagen beigefügt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss für die Sitzung am 02.07.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Auflistung von Eingaben aus 2025|Auflistung von Eingaben aus 2026
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- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.1.9Anfrage des Stadtverordneten Herrn Kurth - Verkauf von Honig eines lokalen Imkers -Zur Vorlage · 25-30/01139 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Stadtverordneten aus der Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichstellungsausschusses vom 19. März 2026 geantwortet. Gegenstand der Anfrage war der Verkauf von Honig eines lokalen Imkers in der Stadt- und Touristinfo im Hans-Sachs-Haus, worüber auf der Facebook-Seite „Gerne Gelsenkirchen“ am 23. Februar 2026 berichtet worden war.
Die Verwaltung erklärte, dass der Imker sich aktiv bei der Stadt- und Touristinfo gemeldet habe. Eine Einbindung der Wirtschaftsförderung der Stadt Gelsenkirchen fand nicht statt. Es existieren keine festen Kriterien oder Leitlinien für die Bewerbung lokaler Anbieter; die Entscheidung erfolgt im Einzelfall basierend auf der inhaltlichen und preislichen Passfähigkeit sowie dem Bezug zu Gelsenkirchen und der Haltbarkeit der Produkte. Weitere Imkereibetriebe wurden im Vorfeld nicht in Betracht gezogen oder über Beteiligungsmöglichkeiten informiert.
Eine Wettbewerbsverzerrung oder Bevorzugung einzelner Unternehmen wird von der Verwaltung nicht gesehen, da es sich um eine einmalige Aktion handelte. Die Verwaltung plant, bei passenden Rahmenbedingungen Kontakt zu weiteren Imkern aufzunehmen, um auch Honig aus anderen Stadtteilen anzubieten. Lokale Erzeugnisse wie Fairtrade-Produkte, etwa der „Gelsenkirchen Kaffee“, oder Merchandisingartikel werden regelmäßig angeboten. Zudem werden auf Messen Produkte wie Pumpernickel, Bier und Currywurst aus Gelsenkirchen präsentiert.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.1.10Anfrage des Stadtverordneten Herrn Obernyer - Zusammenhang zwischen gewerblich genutzten Transportfahrzeugen, Gewerbeanmeldungen und Gewerbesteuereinnahmen -Zur Vorlage · 25-30/01269 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Vorlage 25-30/01269 wird auf eine Anfrage eines Stadtverordneten aus der Sitzung vom 7. Mai 2026 geantwortet. Der Anlass der Anfrage war die Beobachtung von vermehrt im öffentlichen Raum abgestellten, gewerblich genutzten Transportfahrzeugen und die Frage nach dem Zusammenhang zwischen diesen Aktivitäten, den Gewerbeanmeldungen und den Gewerbesteuereinnahmen.
Die Verwaltung führt zur Entwicklung der Gewerbeanmeldungen in Gelsenkirchen insgesamt folgende Zahlen auf: 1.644 im Jahr 2020, 1.804 im Jahr 2021, 1.728 im Jahr 2022, 1.959 im Jahr 2023, 1.940 im Jahr 2024, 2.072 im Jahr 2025 und 767 im Jahr 2026. Bezogen auf Branchen mit den Suchbegriffen „Transporte“ und „Güter“ beliefen sich die Anmeldungen auf 102 im Jahr 2020, 116 im Jahr 2021, 106 im Jahr 2022, 131 im Jahr 2023, 125 im Jahr 2024, 157 im Jahr 2025 und 103 im Jahr 2026.
Hinsichtlich der Gewerbesteuererträge werden Werte von 31,4 Mio. Euro für 2020, 94,5 Mio. Euro für 2021, 230,1 Mio. Euro für 2022, 113,2 Mio. Euro für 2023, 171,0 Mio. Euro für 2024 und 161,0 Mio. Euro für 2025 angegeben. Die Verwaltung merkt an, dass der Ertrag konjunkturellen und strukturellen Schwankungen unterliegt und keine Aufschlüsselung nach einzelnen Branchen erfolgt.
Bezüglich der Kontrolle von Fahrzeugen im öffentlichen Raum führt die Verwaltung aus, dass allein die Fahrzeugaufschrift keinen Rückschluss auf die Verwendung zulasse und zugelassene Firmenfahrzeuge dort abgestellt werden dürfen. Zudem unterliegen viele der genannten Branchen aufgrund erlaubnisfreier Beförderungen keiner Aufsicht. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen seien die Finanzämter zuständig.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.1.11Anfrage der Stadtverordneten Frau Rosen - Landschaftsumlage des LWL -Zur Vorlage · 25-30/01273 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Stadtverordneten aus dem Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss geantwortet. Gegenstand der Anfrage war die Senkung des Hebesatzes für die Landschaftsumlage durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und die daraus resultierenden Folgen für die Stadt Gelsenkirchen.
Nach Angaben der Verwaltung hat der LWL den Hebesatz der Landschaftsumlage von 18,45 % auf 17,80 % gesenkt. Diese Änderung wurde im Februar 2026 durch eine Nachtragssatzung rechtsverbindlich beschlossen. Der reduzierte Hebesatz wurde bereits in der kommunalen Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt. Die Veränderung der Umlagebeträge beläuft sich für die Jahre 2026 bis 2029 auf eine Summe von 21,9 Mio. EUR. Die Einzelwerte der Veränderung pro Jahr sind mit 5,2 Mio. EUR im Jahr 2026, 5,4 Mio. EUR im Jahr 2027, 5,5 Mio. EUR im Jahr 2028 und 5,8 Mio. EUR im Jahr 2029 angegeben.
Hinsichtlich der Verwendung der Mittel teilte die Verwaltung mit, dass keine frei verfügbaren Mittel entstanden sind, da die Herabsetzung des Hebesatzes bereits bei der Haushaltsaufstellung 2026 vollständig in die Finanzplanung eingearbeitet wurde. Zudem gab die Verwaltung an, dass durch die Senkung der Landschaftsumlage keine Aufgaben, die zuvor vom LWL übernommen wurden, an die Kommunen rückdelegiert wurden.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.1.12Anfrage des Stadtverordneten Specht - Mindestpreise für Beförderungsentgelte -Zur Vorlage · 25-30/01279 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01279 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zur Festlegung von Mindestpreisen für Beförderungsentgelte. Der Stadtverordnete verwies in der Sitzung vom 07.05.2026 auf die Einführung von Mindestpreisen in Städten wie Heidelberg, München und Köln sowie auf die rechtlichen Möglichkeiten im modernisierten Personenbeförderungsrecht. Dabei wurde die Frage gestellt, wie die Stadtverwaltung die aktuelle Entwicklung in Gelsenkirchen beurteilt und welche Möglichkeiten zur Festlegung solcher Mindestentgelte bestehen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festlegung von Mindestbeförderungsentgelten gemäß § 51 a PBefG derzeit nicht erfüllt sind. Als Begründung wird auf eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 29.05.2024 verwiesen, die auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hinweist. Nach Artikel 49 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit nur durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Rein wirtschaftliche Motive, wie die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von Taxidiensten, stellen keine solche Rechtfertigung dar. Die Verwaltung verweist ergänzend auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 01.04.2026, welcher die Unzulässigkeit einer solchen Allgemeinverfügung, wie sie in der Stadt Essen erlassen wurde, bestätigt hat.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.2Anfragen