Anfrage des Stadtverordneten Herrn Obernyer - Zusammenhang zwischen gewerblich genutzten Transportfahrzeugen, Gewerbeanmeldungen und Gewerbesteuereinnahmen -
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Vorlage 25-30/01269 wird auf eine Anfrage eines Stadtverordneten aus der Sitzung vom 7. Mai 2026 geantwortet. Der Anlass der Anfrage war die Beobachtung von vermehrt im öffentlichen Raum abgestellten, gewerblich genutzten Transportfahrzeugen und die Frage nach dem Zusammenhang zwischen diesen Aktivitäten, den Gewerbeanmeldungen und den Gewerbesteuereinnahmen.
Die Verwaltung führt zur Entwicklung der Gewerbeanmeldungen in Gelsenkirchen insgesamt folgende Zahlen auf: 1.644 im Jahr 2020, 1.804 im Jahr 2021, 1.728 im Jahr 2022, 1.959 im Jahr 2023, 1.940 im Jahr 2024, 2.072 im Jahr 2025 und 767 im Jahr 2026. Bezogen auf Branchen mit den Suchbegriffen „Transporte“ und „Güter“ beliefen sich die Anmeldungen auf 102 im Jahr 2020, 116 im Jahr 2021, 106 im Jahr 2022, 131 im Jahr 2023, 125 im Jahr 2024, 157 im Jahr 2025 und 103 im Jahr 2026.
Hinsichtlich der Gewerbesteuererträge werden Werte von 31,4 Mio. Euro für 2020, 94,5 Mio. Euro für 2021, 230,1 Mio. Euro für 2022, 113,2 Mio. Euro für 2023, 171,0 Mio. Euro für 2024 und 161,0 Mio. Euro für 2025 angegeben. Die Verwaltung merkt an, dass der Ertrag konjunkturellen und strukturellen Schwankungen unterliegt und keine Aufschlüsselung nach einzelnen Branchen erfolgt.
Bezüglich der Kontrolle von Fahrzeugen im öffentlichen Raum führt die Verwaltung aus, dass allein die Fahrzeugaufschrift keinen Rückschluss auf die Verwendung zulasse und zugelassene Firmenfahrzeuge dort abgestellt werden dürfen. Zudem unterliegen viele der genannten Branchen aufgrund erlaubnisfreier Beförderungen keiner Aufsicht. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen seien die Finanzämter zuständig.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026zur Kenntnis genommen
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