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Mitteilungsvorlage

Anfrage der Stadtverordneten Frau Rosen - Landschaftsumlage des LWL -

25-30/01273

ℹ Zur Kenntnis genommen 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Stadtverordneten aus dem Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss geantwortet. Gegenstand der Anfrage war die Senkung des Hebesatzes für die Landschaftsumlage durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und die daraus resultierenden Folgen für die Stadt Gelsenkirchen.

Nach Angaben der Verwaltung hat der LWL den Hebesatz der Landschaftsumlage von 18,45 % auf 17,80 % gesenkt. Diese Änderung wurde im Februar 2026 durch eine Nachtragssatzung rechtsverbindlich beschlossen. Der reduzierte Hebesatz wurde bereits in der kommunalen Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt. Die Veränderung der Umlagebeträge beläuft sich für die Jahre 2026 bis 2029 auf eine Summe von 21,9 Mio. EUR. Die Einzelwerte der Veränderung pro Jahr sind mit 5,2 Mio. EUR im Jahr 2026, 5,4 Mio. EUR im Jahr 2027, 5,5 Mio. EUR im Jahr 2028 und 5,8 Mio. EUR im Jahr 2029 angegeben.

Hinsichtlich der Verwendung der Mittel teilte die Verwaltung mit, dass keine frei verfügbaren Mittel entstanden sind, da die Herabsetzung des Hebesatzes bereits bei der Haushaltsaufstellung 2026 vollständig in die Finanzplanung eingearbeitet wurde. Zudem gab die Verwaltung an, dass durch die Senkung der Landschaftsumlage keine Aufgaben, die zuvor vom LWL übernommen wurden, an die Kommunen rückdelegiert wurden.

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