Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (HFBPDG/VB 2)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen haben eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 mit der Empfehlung zur Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss unterbreitet. Die Vorlage dient der Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar.
Die Darstellung des Jahresabschlusses orientiert sich an der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, wenn das Ergebnis in der Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder wenn Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
In Anlage 1 werden Abweichungen in verschiedenen Produktgruppen erläutert, darunter Bereiche wie die Beschäftigtenvertretung, Zentrale Dienste, Personal- und Organisationsmanagement, Finanzmanagement und Rechnungswesen, Verwaltungskoordination, Statistik, Gefahrenabwehr und Rettungsdienst sowie Finanzbeziehungen zu Beteiligungen wie dem Musiktheater im Revier, der Neuen Philharmonie Westfalen, der ggw GmbH, den Stadtwerken Gelsenkirchen GmbH, Konzessionsabgaben und dem ÖPNV. Anlage 2 enthält Berichte über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1509397
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage 1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ Anlage 2 Berichtscontrolling R37
Beratungsfolge
- 02.07.2026zur Kenntnis genommen
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