Zwischenbericht über das 1. Quartal 2026 der SeniorenHäuser
✦ KI-Zusammenfassung
Die SeniorenHäuser haben eine Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01301 vorgelegt, die einen Zwischenbericht über das erste Quartal des Jahres 2026 enthält. Die Vorlage dient der Information über die wirtschaftliche Entwicklung der Einrichtung.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie der Betriebssatzung der Senioren- und Pflegeheime der Stadt Gelsenkirchen ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, den Betriebsausschuss Seniorenhäuser über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Vermögensplanung in Kenntnis zu setzen. Der vorliegende Bericht umfasst die entsprechenden Daten für den Zeitraum des ersten Quartals 2026. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Betriebsausschuss Seniorenhäuser in der Sitzung am 8. Juli 2026 vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Zwischenbericht 1.Quartal 2026
Beratungsfolge
- 08.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
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- Anfrage des Stadtverordneten Herrn Brosch - strategische Weiterentwicklung der SeniorenHäuser im demografischen Wandel Sitzung des Betriebsausschusses Seniorenhäuser, 08.07.2026