Bericht über die nach § 5 Absatz 9 der Hauptsatzung behandelten Eingaben
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage vor, die über Eingaben der Bürgerinnen und Bürger berichtet, welche gemäß § 5 Absatz 9 der Hauptsatzung der Stadt Gelsenkirchen behandelt wurden. Nach dieser Regelung werden Eingaben, die bestimmten Fallgruppen entsprechen, durch die Verwaltung ohne vorherige Gremienbeteiligung bearbeitet. Die Oberbürgermeisterin benachrichtigt in diesen Fällen die Petenten, während der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss halbjährlich über die entsprechenden Vorgänge informiert wird.
Das Verfahren dient dazu, dem Ausschuss die Möglichkeit zu geben, im Einzelfall die zugrunde liegenden Sachverhalte der Beratung in die zuständigen Gremien zu führen. Eine inhaltliche Befassung des Ausschusses wird dadurch nicht begründet, da die Aufgabe des Hauptausschusses die Abstimmung der Arbeit der Ausschüsse ist. Eine inhaltliche Beratung soll bei Bedarf erst nach einer entsprechenden Verweisung aus dem zuständigen Gremium und auf Grundlage der üblichen Vorbereitung durch die Verwaltung erfolgen.
Die vorliegende Mitteilung umfasst die Bearbeitung von Eingaben für den Zeitraum von Januar 202
025 bis Mai 2026. Die entsprechenden Auflistungen der Eingaben für die Jahre 2025 und 2026 sind der Vorlage als Anlagen beigefügt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss für die Sitzung am 02.07.2026 vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1511673
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Auflistung von Eingaben aus 2025
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ Auflistung von Eingaben aus 2026
Beratungsfolge
- 02.07.2026zur Kenntnis genommen
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