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Mitteilungsvorlage

Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Brockmeyer - Umsetzung der Öffnung und Schließung des Schulhofes der GGS Leythe-Schule als öffentlicher Spielplatz -

25-30/01366

ℹ Zur Kenntnis genommen 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 25-30/01366 befasst sich mit der Anfrage eines Bezirksverordneten zur Nutzung des Schulhofes der GGS Leythe-Schule als öffentlicher Spielplatz. Der Fragesteller verwies auf die kommunalen Nutzungsregeln, nach denen der Schulhof werktags von 16 Uhr bis maximal 20 Uhr oder bis zum Einbruch der Dunkelheit sowie an Wochenenden und schulfreien Tagen von 9 Uhr bis maximal 20 Uhr oder bis zum Einbruch der Dunkelheit genutzt werden darf. Im Rahmen der Anfrage wurden Fragen zur praktischen Umsetzung der Schließung des Schulhofes an Wochenenden sowie zur Zuständigkeit für das Öffnen und Schließen an schulfreien Tagen gestellt, insbesondere wenn das Hausmeisterpersonal nicht im Dienst ist.

Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und verweist auf einen Ratsbeschluss vom 25.06.2020 (Drucksache Nr. 14-20/8552). Demnach ist eine generelle Schließung der Schulhöfe nicht vorgesehen. Stattdessen wurde eine Nutzungsuntersagung außerhalb der festgelegten kommunalen Nutzungsregelungen beschlossen. Entsprechend ist nicht vorgesehen, dass die Schulhöfe grundsätzlich durch die Hausmeister oder Hauswarte verschlossen werden.

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