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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 3.1mündlicher Sachstandsbericht - Bauturbo -Ergebnis: ohne Abstimmung
- 3.2Mündlicher Sachstandsbericht zum Zustand der Teiche und des Waldes im Stadtbezirk Ost (- Antrag des Bezirksverordneten Herrn Tondorf, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -)Zur Vorlage · 25-30/01612 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bezirksverordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost am 9. September 2026 einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes gestellt. Der Antrag sieht die Erstellung eines mündlichen Sachstandsberichts zum Zustand der Teiche und des Waldes im Stadtbezirk Ost vor.
Die Verwaltung wird im Rahmen dieses Berichts um Auskunft zu verschiedenen ökologischen Fragestellungen gebeten. Konkret soll dargelegt werden, inwiefern die Teiche im Bezirk durch Hitzeperioden beeinträchtigt werden und wie der aktuelle Gesundheitszustand der Gewässer unter Berücksichtigung jüngster Wasserproben einzustufen ist. Zudem wird nach der Notwendigkeit von Maßnahmen gefragt, sofern bei einzelnen Teichen ein Handlungsbedarf festgestellt wurde.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft den Wald Resser Mark. Hier soll der Bericht Informationen über den Zustand des Waldes sowie über etwaigen bestehenden Handlungsbedarf liefern. Der Antrag stützt sich auf die Geschäftsordnung der Bezirksvertretung sowie die Bezirkssatzung.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026 - 2028Zur Vorlage · 25-30/01451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01451 der Verwaltung befasst sich mit der Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026–2028. Der Rat der Stadt soll den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Programms 2023–2025 sowie die Maßnahmensteckbriefe für den Zeitraum 2026–2028 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des neuen Programms beauftragen.
Die Vorlage verweist auf gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäudeerneuerungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz NRW. Letzteres sieht eine geplante Novellierung zum 1. Januar 2027 vor, welche Städte zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bis Ende 2029 verpflichtet. Die Klimaanpassungsstrategie Nordrhein-Westfalen 2024–2029 umfasst rund 110 Maßnahmen in 16 Handlungsfeldern. In Gelsenkirchen erfolgt die Koordination wasserwirtschaftlicher Maßnahmen seit 2020 durch GELSENKANAL.
Für das Programm 2026–2028 wurden Kurzsteckbriefe erstellt, wobei die erforderlichen Mittel durch die Haushaltsanmeldungen der betroffenen Dienststellen bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 09.02.2023 der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimakonzept 2030/2045 zugestimmt.
Der Beratungsprozess sieht Anhörungen der Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord im September 2026 sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen bis Anfang Oktober 2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zur Umsetzung des KMP 2023 - 2025|Anlage 2 KMP 2026 - 2028 Steckbriefe|Anlage 3 KMP 2026 - 2028 Übersicht
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · mehrheitlich zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · mehrheitlich zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 5Aufhebung des Haushaltsbeschluss PG 5502, ID 15 („Hundewiese in Gelsenkirchen-Erle“) für das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01399 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der GELSENDIENSTE sieht die Aufhebung des Haushaltsbeschlusses unter der Produktgruppe 5502 mit der ID 15 für das Haushaltsjahr 2026 vor. Gegenstand dieses Beschlusses ist das Projekt „Hundewiese in Gelsenkirchen-Erle“.
Nach Angaben der GELSENDIENSTE wurden zwei potenzielle Standorte, der „Wall an der Straße ‚In der Gräfte‘“ sowie ein Grünbereich zwischen der Oststraße und dem Haus Leithe, geprüft. Eine Umsetzung der geplanten Hundewiese ist an diesen Orten nicht möglich, da beide Flächen in einem Landschaftsschutzgebiet liegen und somit rechtliche Einschränkungen bestehen. Weitere Flächen im Stadtbezirk Ost stehen laut Vorlage nicht zur Verfügung.
Für die Einrichtung einer Hundewiese, die eine Umzäunung sowie eine Toranlage umfasst, wird ein Finanzbedarf zwischen 25.000 € und 35.000 € veranschlagt. Dieser Bedarf umfasst unter anderem die Ausstattung mit einer Schleuse im Eingangsbereich, Sitzgelegenheiten, Hundekotbeutelspendern und Mülleimern. Im Haushaltsaufstellungsverfahren wurden lediglich 3.000 € bereitgestellt, was laut der Verwaltung für eine Umsetzung unter Einhaltung der erforderlichen Kriterien nicht ausreicht. Die Vorlage wird zur Anhörung in die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost sowie zur Vorberatung in den Betriebsausschuss der GELSENDIENSTE und zur Entscheidung in den Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 6Schulbushaltestelle Breite StraßeZur Vorlage · 25-30/01416 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht Maßnahmen zur dauerhaften Nutzung der Schulbushaltestelle in der Breite Straße vor. Im Rahmen des Schulneubaus An der Gräfte wurde zunächst eine provisorische Haltestelle auf einem Parkstreifen vor den Häusern Breite Straße 2 bis 6 eingerichtet. Um eine langfristige und ordnungsgemäße Anfahrt zu ermöglichen, die auch die gleichzeitige Nutzung durch zwei Busse erlaubt, ist der Rückbau von zwei Baumscheiben sowie eine Baumfällung erforderlich.
In Abstimmung mit GELSEDIENSTE wurden Standorte für Ersatzpflanzungen festgelegt. Eine Pflanzung erfolgt auf der vorhandenen Baumscheibe vor der Hausnummer 38, eine weitere durch die bauliche Herstellung einer zusätzlichen Baumscheibe zwischen den Grundstückszufahrten der Häuser 7 und 9. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen ist für die Herbstferien 2026 geplant.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 18.300 Euro, wobei der Eigenfinanzierungsanteil ebenfalls 18.300 Euro beträgt. Davon entfallen 15.500 Euro auf den Straßenbau und 2.800 Euro auf die Baumpflanzung. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplan 2026 im Produkt 5402. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 932 Euro beziffert, was sich aus Kreditfinanzierungskosten in Höhe von 622 Euro und sächlichen Folgekosten von 310 Euro zusammensetzt.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zurückgezogen
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · vertagt
Ergebnis: vertagt - 7Fällung von Straßenbäumen im Stadtbezirk Gelsenkirchen-OstZur Vorlage · 25-30/01501 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der GELSENDIENSTE sieht die Fällung von fünf Straßenbäumen im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Ost vor. Grundlage für diesen Antrag sind regelmäßige Baumkontrollen, bei denen Schäden, Vitalitätsverluste oder andere Mängel festgestellt wurden, die eine Verkehrsgefährdung darstellen. Die Fällarbeiten sollen im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführt werden.
Konkret ist die Fällung einer Robinie in der Auguststraße 18 aufgrund eines starken Schrägstands geplant; an dieser Stelle soll eine Hopfenbuche gepflanzt werden. An der Emil-Zimmermann-Allee, gegenüber der Ludwig-Erhard-Straße, soll eine abgängige Roteiche durch eine Blumenesche ersetzt werden. In der Flachsbachstraße 9 ist die Entfernung eines abgängigen Spitzahorns vorgesehen, wobei am Standort ein neuer Spitzahorn gepflanzt werden soll. In der Mittelstraße 36 soll ein abgängiger Weißdorn durch einen Feldahorn ersetzt werden. Zudem ist die Fällung einer Linde in der Wodanstraße gegenüber der Hausnummer 13 geplant, da ein Pilzbefall im Stammfuß vorliegt; als Ersatz ist eine Silberlinde vorgesehen.
Die GELSENDIENSTE beabsichtigen, den Verlust des Baumbestands durch diese Ersatzpflanzungen am bisherigen oder an alternativen Standorten innerhalb des Stadtbezirks auszugleichen. Die anfallenden Kosten werden im Wirtschaftsplan der GELSENDIENSTE berücksichtigt. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost soll über die vorgeschlagenen Maßnahmen entscheiden.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Mitteilungen und Anfragen
- 9.1Mitteilungen
- 9.1.1Berichte zum Stichtag 30.06.2026 Vorstandsbereich 6Zur Vorlage · 25-30/01468 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01468 dient der Information der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost über den aktuellen Stand der Umsetzung von Beschlüssen. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 30.06.2026.
Inhaltlich informiert die Verwaltung die Bezirksvertretung über Beschlüsse, deren Entscheidungszeitraum länger als ein halbes Jahr zurückliegt, die jedoch zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht abschließend umgesetzt werden konnten. Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost am 09.09.2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Als Anlage zur Vorlage dient ein öffentlicher Bericht zur Ausführung von Beschlüssen. Für den Fall eines Beratungsbedarfs wird darauf hingewiesen, dass dieser rechtzeitig bei der Schriftführung anzumelden ist, um die Anwesenheit einer auskunftsfähigen Dienstkraft der Verwaltung zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.2Bericht zum Stichtag 30.06.2026 Vorstandsbereich 4Zur Vorlage · 25-30/01561 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung dient der Information der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost über den Stand der Haushalts- und Leistungsdaten zum Stichtag 30.06.2026. Im Rahmen des Berichts werden wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie zu den Chancen und Risiken im Aufgabenbereich der Bezirksvertretung dargelegt.
Als wesentliche Abweichungen werden im Dokument solche Fälle definiert, in denen die definierten Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem gilt eine Abweichung im Teilergebnisplan als wesentlich, wenn die Prognose um mindestens 10 % oder um 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Konkret werden Erläuterungen zu den Abweichungen in den Produkten 210102 (Bildungsmittel und Unterrichtsbetrieb Ost) und 210103 (Unterhaltung und Einrichtung Ost) bereitgestellt. Ergänzend enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost am 09.09.2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Bericht zum NKF-Haushalt|Anlage 2 - Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.3Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Brockmeyer - Umsetzung der Öffnung und Schließung des Schulhofes der GGS Leythe-Schule als öffentlicher Spielplatz -Zur Vorlage · 25-30/01366 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01366 befasst sich mit der Anfrage eines Bezirksverordneten zur Nutzung des Schulhofes der GGS Leythe-Schule als öffentlicher Spielplatz. Der Fragesteller verwies auf die kommunalen Nutzungsregeln, nach denen der Schulhof werktags von 16 Uhr bis maximal 20 Uhr oder bis zum Einbruch der Dunkelheit sowie an Wochenenden und schulfreien Tagen von 9 Uhr bis maximal 20 Uhr oder bis zum Einbruch der Dunkelheit genutzt werden darf. Im Rahmen der Anfrage wurden Fragen zur praktischen Umsetzung der Schließung des Schulhofes an Wochenenden sowie zur Zuständigkeit für das Öffnen und Schließen an schulfreien Tagen gestellt, insbesondere wenn das Hausmeisterpersonal nicht im Dienst ist.
Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und verweist auf einen Ratsbeschluss vom 25.06.2020 (Drucksache Nr. 14-20/8552). Demnach ist eine generelle Schließung der Schulhöfe nicht vorgesehen. Stattdessen wurde eine Nutzungsuntersagung außerhalb der festgelegten kommunalen Nutzungsregelungen beschlossen. Entsprechend ist nicht vorgesehen, dass die Schulhöfe grundsätzlich durch die Hausmeister oder Hauswarte verschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.4Anfrage der Bezirksverordneten Frau Lewen - Suchtkrankenszene auf der Cranger Straße -Zur Vorlage · 25-30/01395 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Gelsenkirchen-Ost hat im Rahmen einer Anfrage die Situation der Suchtkrankenszene am Vorplatz der Dreifaltigkeitskirche auf der Cranger Straße thematisiert. In der Anfrage vom 10. Juni 2026 wurde darauf hingewiesen, dass sich Personen verstärkt am genannten Ort aufhalten, dort Alkohol konsumieren, Müll hinterlassen und durch laute Musik sowie Verhalten auffallen. Es wurde berichtet, dass die Nutzung der Sitzbänke durch die Gruppe die Nutzungsmöglichkeiten für andere Anwohner, wie etwa ältere Menschen oder Eltern mit Kindern, einschränke und zu Verunsicherung führe. Die Anfrage richtete zudem die Frage an die Verwaltung, ob seit einer vorangegangenen Anfrage Maßnahmen getroffen wurden und welche zukünftigen Schritte geplant sind.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit dem Hinweis, dass der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) seit Jahresbeginn 20 Meldungen zu lagernden und störenden Personengruppen bearbeitet hat. Neben regelmäßigen Kontrollen ohne besondere Feststellungen wurde in einem Fall ein Platzverweis ausgesprochen. Zudem wurden Gefährderansprachen durchgeführt. Für die Zukunft ist vorgesehen, den Sachverhalt in der nächsten Sitzung des behördenübergreifenden Arbeitskreises „Szenebildung“ zu thematisieren, um weitere Maßnahmen abzustimmen. Der KOD wird die Örtlichkeit weiterhin regelmäßig kontrollieren. Zudem wurde die Information über die aktuelle Lage an die Streetworker von „Arzt Mobil“ übermittelt, damit dort eigenständige Maßnahmen veranlasst werden können.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.5Anfrage des Bezirksbürgermeisters Herrn Heidl - Querungshilfe Ewaldstraße Höhe REWE -Zur Vorlage · 25-30/01411 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage des Bezirksbürgermeisters zur Einrichtung einer Querungshilfe in der Ewaldstraße auf Höhe des REWE-Marktes reagiert. Der Bezirksbürgermeister hatte im November 2025 die Prüfung einer Erleichterung für die Überquerung der Straße an dieser Stelle angeregt.
Zur Ermittlung des Bedarfs führte die zuständige Fachabteilung im April 2026 eine Fußgängerzählung über einen Zeitraum von 24 Stunden an einem Normalwerktag durch. Die Auswertung ergab, dass auf dem etwa 80 Meter langen Abschnitt insgesamt 155 Personen die Ewaldstraße überquerten. In der Spitzenstunde zwischen 11 und 12 Uhr wurden 14 Personen nordwestlich der Zufahrt in Richtung der Lichtsignalanlage Middelicher Straße sowie 16 Personen im Bereich der Parkplatzzufahrt und südöstlich davon erfasst.
Die Verwaltung stellt fest, dass kein ausgeprägter Querungsbedarf besteht, da keine deutliche Bündelung der Fußgänger an einer bestimmten Stelle außerhalb der Lichtsignalanlage vorliegt. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen sind besondere Überquerungsanlagen bei diesem Bedarf in der Regel entbehrlich. Es wurden in den letzten Jahren keine Unfälle mit Fußgängerbeteiligung verzeichnet; die mittlere Geschwindigkeit beträgt auf diesem Abschnitt 46 km/h bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h. Ein Bau einer Mittelinsel oder eines Fußgängerüberweges würde einen Rückbau von Parkstreifen erfordern. Eine Verortung weiter nördlich wird aufgrund der Nähe zur Lichtsignalanlage sowie baulicher Hindernisse durch Zufahrten und die Bushaltestelle Kreuzstraße als nicht erforderlich und nicht realisierbar eingestuft.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.6Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Pidun - Gräfteschule - Thermostatabdeckungen -Zur Vorlage · 25-30/01428 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Vorlagennummer 25-30/01428 wird auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost vom 10. Juni 2026 Bezug genommen. Der Anlass der Anfrage betrifft die Thermostatabdeckungen an der Gräfteschule.
Ein Bezirksverordneter wies darauf hin, dass die Thermostate in den Wänden der Schule offen montiert seien. Dies ermögliche es Personen, die Heiztemperatur zu verändern. Da eine Temperaturveränderung eine Zeitspanne von bis zu 6 Stunden beanspruchen könne, würde beispielsweise eine Temperatursenkung zu lange dauern. In diesem Zusammenhang wurde die Prüfung angefragt, ob Abdeckungen für die Heizungsschalter installiert werden können.
Die zuständige Fachdienststelle im Bereich Hochbau und Liegenschaften teilte mit, dass derzeit geprüft wird, ob Abdeckungen oder vergleichbare Einbauten eingesetzt werden können, um ein unbefugtes Verstellen der Temperatureinstellungen zu verhindern. Nach Abschluss dieser Prüfung sollen die bevorzugten Maßnahmen mit der Schule abgestimmt und im Anschluss umgesetzt werden. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.7Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Tondorf - Handtrockner Gesamtschule Erle -Zur Vorlage · 25-30/01429 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Bezirksverordneten zur Ausstattung der Gesamtschule Erle hat die Verwaltung Informationen zur Nutzung von Handtrocknern im Vergleich zu Papierhandtüchern vorgelegt. Der Anlass der Anfrage war die Erwägung, die Anschaffungs- und Folgekosten sowie den Wartungsaufwand von Papierspendern durch elektrische Handtrockner zu ersetzen, da die Nutzung von Papierhandtüchern laut Anfrage zu Kosten durch Verstopfungen und hohen Nachfüllaufwand führe.
Die Verwaltung beziffert die Anschaffungskosten für Handtrockner in zwei Toilettenanlagen auf etwa 2.000,00 EUR, zuzüglich etwa 2.000,00 EUR für die Herstellung von Elektroleitungen. Die jährlichen Wartungskosten werden mit etwa 75,00 EUR pro Gerät, also insgesamt 300,00 EUR, sowie laufenden Stromkosten von etwa 125,00 EUR veranschlagt. Im Vergleich dazu belaufen sich die Ausgaben für Faltpapiere im Jahr 2026 auf rund 660,00 EUR.
Hinsichtlich der Hygiene bewertet die Verwaltung die Nutzung von Papierhandtüchern als vorteilhafter, da diese Restkeime mechanisch entfernen können, während elektrische Luftstromtrockner Keime im Sanitärraum verteilen könnten. Zudem wird auf die längere Dauer des Trocknungsvorgangs mit Warmluft hingewiesen, was bei hoher Nutzerfrequenz zu Wartezeiten führen kann. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten erachtet die Verwaltung die Installation der Geräte als nicht wirtschaftlich und sieht keinen Vorteil gegenüber der bisherigen Nutzung von Papierhandtüchern.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.8Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Pidun - Sachstand Umgestaltung/Umbau des Komplexes Woolworth (Cranger Straße) Bebauungsplan Nr. 454 (Cranger Straße/Schulstraße) -Zur Vorlage · 25-30/01457 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Mitteilungsvorlage zum Sachstand der Umgestaltung des Woolworth-Komplexes an der Cranger Straße auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost geantwortet. Gegenstand der Anfrage war, ob neue Erkenntnisse zum Vorhaben vorliegen und mit einer baldigen Überbauung des Areals im Bereich des Bebauungsplans Nr. 454 zu rechnen sei.
Nach Angaben der Verwaltung arbeitet die Vorhabenträgerin aktuell an einer Überarbeitung des Gebäudekonzepts. An der geplanten Nutzungsmischung, die Einzelhandel im Erdgeschoss sowie Wohnnutzungen in den Obergeschossen vorsieht, wird festgehalten. Aufgrund der Komplexität der Planung und der Erschließungssituation im Bestand, insbesondere im Hinblick auf die Anlieferung des Einzelhandels, muss die innere Erschließung des Gebäudekomplexes grundlegend neu konzipiert werden.
Die Verwaltung begleitet die Überarbeitung des Erschließungskonzepts in enger Abstimmung mit der Vorhabenträgerin. Ein Fortführen des Bauleitplanverfahrens ist erst nach der Vorlage der überarbeiteten Entwürfe sowie der abschließenden Abstimmung und Prüfung möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, wann der Satzungsbeschluss im Bauleitplanverfahren gefasst wird oder wann mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen ist.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.9Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Pidun - Ampelanlage Frankampstraße / Breitestraße – Grünzeit für Fußgänger -Zur Vorlage · 25-30/01491 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bezirksverordneter hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost am 10. Juni 2026 die Anfrage gestellt, die Grünphase der Ampelanlage an der Kreuzung Frankampstraße/Breitestraße zu prüfen. Hintergrund ist der Hinweis, dass die Überquerung der Straße durch eine Gruppe von 40 Kindern, die von der Haltestelle zur Grundschule geleitet werden, innerhalb der aktuellen Grünzeit nicht vollständig möglich sei.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass die Grünzeit für Fußgänger an dieser Lichtsignalanlage im Dezember 2025 aufgrund der Nähe zur Grundschule bereits auf 15 Sekunden erhöht wurde. Dieser Wert liege über der gesetzlich und technisch erforderlichen Mindestgrünzeit. Eine weitere pauschale Erhöhung der Zeit sei nicht vorgesehen, da die bestehende Anpassung die räumlichen Gegebenheiten bereits berücksichtige.
Als Alternative prüft die Verwaltung den Einsatz einer sogenannten Aware AI. Hierbei sollen Kameras installiert werden, die das Vorhandensein größerer Personengruppen erkennen und diese Information an das Steuergerät der Ampel übermitteln. Ziel ist eine situative Reaktion, um die Grünphase bei Bedarf gezielt zu verlängern. Die Machbarkeit dieser Maßnahme wird unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit geprüft. Bei einem positiven Ergebnis der Prüfung soll die Umsetzung zeitnah erfolgen.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.10Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Pidun – Gräfteschule – Tor zum Ovellacker Weg –Zur Vorlage · 25-30/01572 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost geantwortet. Der Bezirksverordnete hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung am 10. Juni 2026 vorgeschlagen, ein Tor im Schulzaun der Gräfteschule am Ovellackerweg, direkt neben der Kita, zu installieren. Ziel dieser Anfrage war es, den Schulweg für Kinder aus der Gräfte-Siedlung zu verkürzen, da diese derzeit über den Ovellackerweg sowie die Straßen „In der Gräfte“ und Frankampstraße zum Haupteingang der Schule laufen müssen.
Die Antwort des Referates 23 – Liegenschaften – erläutert, dass der Einbau eines Tores nach Abstimmung mit dem Bauherrn ggw GmbH und der Bauunternehmung Baubetreuung Schäf GmbH kritisch gesehen wird. Die Verwaltung führt an, dass im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung ein Sicherheitskonzept erstellt wurde, welches Teil der Genehmigung ist. Dieses Konzept konzentriert sich im Bereich der Amokprävention auf einen zentralen Zugang zum Gebäude, um unbefugten Personen das Betreten des Schulgrundstückes zu erschweren. Das Vorhaben eines zusätzlichen Tores steht nach Angaben der Verwaltung dem Grundgedanken der aktuellen Außenanlagenplanung sowie der Baugenehmigung entgegen.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.11Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Pidun - Grundschule „An der Gräfte“ – Tempolimit im Bereich des Schuleingangs -Zur Vorlage · 25-30/01616 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage des Bezirksverordneten an die Verwaltung wurde die Verkehrssituation im Bereich des Schuleingangs der Grundschule „An der Gräfte“ thematisiert. Der Bezirksverordnete wies darauf hin, dass Fahrzeuge trotz der bestehenden 30er-Geschwindigkeitsbegrenzung vor dem Eingangsbereich der Schule die Geschwindigkeit nicht ausreichend reduzieren. Es wurde angefragt, ob neben der Geschwindigkeitsüberwachung durch den Einsatz eines Blitzers weitere verkehrserzieherische Maßnahmen zur Einhaltung des Tempolimits möglich seien.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und verwies auf die Möglichkeit, Dialog-Displays einzusetzen. Diese Geräte geben den Fahrzeugführern eine unmittelbare Rückmeldung über die gefahrene Geschwindigkeit, um eine freiwillige Reduzierung der Geschwindigkeit zu unterstützen. Ein Einsatz dieser Dialog-Displays an der Grundschule „An der Gräfte“ soll zeitnah im Rahmen des rollierenden Einsatzkonzeptes der Verwaltung erfolgen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage der Bezirksverordneten Frau Lewen - Errichtung von Litfaßsäulen im Bezirk Ost -Zur Vorlage · 25-30/01664 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Bauordnung und Bauverwaltung beantwortet eine Anfrage der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin aus der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost vom 10. Juni 2026. Die Fragestellung bezog sich auf die Errichtung von Litfaßsäulen im Bezirk Ost, um die Information über lokale Termine und Veranstaltungen zu ermöglichen und als optischer Blickfang zu dienen. Dabei wurde auch die mögliche Platzierung an der Kreuzung Ewaldstraße/Hertener Straße thematisiert.
Die Verwaltung teilte mit, dass der Stadtverwaltung keine Planungen zur Errichtung von Litfaßsäulen im Bezirk Ost bekannt sind. In den vergangenen Jahren seien keine Anträge für derartige Anlagen eingegangen. Für die Jahre 2025 und 2026 wurden im Bereich Ost insgesamt 7 Werbeanlagen beantragt. Davon entfallen 6 Anträge auf Einzelwerbungen für ortsansässige Fachbetriebe. Die siebte beantragte Anlage, eine Wechselwerbeanlage, musste aufgrund des Planungsrechts abgelehnt werden. Es existiert somit aktuell keine genehmigte Werbeanlage, welche die in der Anfrage genannten Voraussetzungen erfüllt.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.13Mündliche Mitteilungen
- 9.2Anfragen