Zwischenbericht über das 2. Quartal 2026 der SeniorenHäuser der Stadt Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01503 enthält den Zwischenbericht über das zweite Quartal 2026 der SeniorenHäuser der Stadt Gelsenkirchen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie der Betriebssatzung der Senioren- und Pflegeheime der Stadt Gelsenkirchen ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, den Betriebsausschuss über die wirtschaftliche Entwicklung der Einrichtungen zu informieren.
Der Bericht umfasst die Darstellung der Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen sowie die Informationen zur Vermögensplanung innerhalb des Berichtszeitraums. Die Vorlage dient der Information des Gremiums über die betriebliche Lage der SeniorenHäuser. Der Betriebsausschuss Seniorenhäuser wird die Unterlagen im Rahmen seiner Sitzung am 7. Oktober 2026 zur Kenntnis nehmen. Der Bericht zum zweiten Quartal 2026 liegt der Vorlage als Anlage bei.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1520253
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Zwischenbericht II. Quartal 2026
Beratungsfolge
- 07.10.2026zur Kenntnis genommen
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