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Mitteilungsvorlage

Zwischenbericht über das 2. Quartal 2026 der SeniorenHäuser der Stadt Gelsenkirchen

25-30/01503

ℹ Zur Kenntnis genommen 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Seniorenhäuser · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01503 enthält den Zwischenbericht über das zweite Quartal 2026 der SeniorenHäuser der Stadt Gelsenkirchen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie der Betriebssatzung der Senioren- und Pflegeheime der Stadt Gelsenkirchen ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, den Betriebsausschuss über die wirtschaftliche Entwicklung der Einrichtungen zu informieren.

Der Bericht umfasst die Darstellung der Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen sowie die Informationen zur Vermögensplanung innerhalb des Berichtszeitraums. Die Vorlage dient der Information des Gremiums über die betriebliche Lage der SeniorenHäuser. Der Betriebsausschuss Seniorenhäuser wird die Unterlagen im Rahmen seiner Sitzung am 7. Oktober 2026 zur Kenntnis nehmen. Der Bericht zum zweiten Quartal 2026 liegt der Vorlage als Anlage bei.

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