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Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses der Senioren- und Pflegeheime der Stadt Gelsenkirchen für das Wirtschaftsjahr 2025

25-30/01450

🟢 Beschlossen 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 25-30/01450 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Senioren- und Pflegeheime der Stadt Gelsenkirchen für das Wirtschaftsjahr 2025. Für diesen Zeitraum wurden Erträge in Höhe von 22.720.869,70 EUR und Aufwendungen von 24.339.516,18 EUR ausgewiesen, woraus sich ein Jahresfehlbetrag von 1.618.646,48 EUR ergibt. Dieser Fehlbetrag soll handelsrechtlich aus den Gewinnrücklagen sowie im Rahmen der Gemeinnützigkeit aus der Betriebsmittelrücklage nach § 58 Nr. 7a AO gedeckt werden.

Die Prüfung durch die Märkische Revision GmbH im Juni 2026 führte zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Gegenstand der Prüfung waren unter anderem die Beurteilung der Fortführungsprognose, die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die Übereinstimmung von Lagebericht und Jahresabschluss. Die Bilanzsumme sank im Vergleich zum Vorjahr um 953.509,80 EUR auf 29.524.650,71 EUR. Das Eigenkapital belief sich zum 31.12.2025 auf 1.683.529,94 EUR, was einer Eigenkapitalquote von 5,7 % entspricht.

Die vorliegenden Beschlussvorschläge sehen vor, dass der Betriebsausschuss Senioren- und Pflegeheime die Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2024 entlastet. Zudem soll der Rat der Stadt den Jahresabschluss 2025 feststellen und den Betriebsausschuss entlasten. Die Beratung der Vorlage ist für den 07.10.2026 im Betriebsausschuss und für den 08.10.2026 im Rat der Stadt vorgesehen.

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