Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Stein - Taubstumme Menschen im Jobcenter -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01538 befasst sich mit einer Anfrage einer sachkundigen Bürgerin zum Thema der Unterstützung taubstummer Menschen bei Behördengängen, insbesondere im Kontext des Jobcenters. Die Anfrage bezog sich auf einen Vorfall vom 10. Juni 2026, bei dem eine taubstumme Person beim Versuch, Unterlagen im Jobcenter einzureichen, Schwierigkeiten in der Kommunikation mit dem Personal hatte. Es wurde die Frage gestellt, welche Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote in Gelsenkirchen für taubstumme Menschen bei Behördengängen existieren.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass gehörlose Menschen einen rechtlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für einen Gebärdendolmetscher bei Behördengängen haben. Wenn die Beeinträchtigung sowie der Bedarf an einem Dolmetscher dem Jobcenter vorab bekannt sind, findet bei Einladungen in der Regel eine entsprechende Terminabsprache mit dem Dolmetscher statt. Darüber hinaus werden weitere Unterstützungsangebote durch Institutionen wie den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Caritas oder andere Träger zur Verfügung gestellt. Die Vorlage ist dem Beirat für Menschen mit Behinderungen zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 9. September 2026 zugeordnet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.09.2026zur Kenntnis genommen
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