Anfrage der Stadtverordneten Frau Schäfer - Ausgaben für „Hilfen zur Gesundheit“ -
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage der AfD-Fraktion zur Mitteilungsvorlage 25-30/01767 erläutert die Verwaltung die rechtliche Lage und die Kostenstruktur der „Hilfen zur Gesundheit“ in Gelsenkirchen. Hintergrund der Anfrage ist die Entwicklung der Ausgaben für medizinische Versorgung bei Menschen ohne regulären Krankenversicherungsschutz, die im vergangenen Jahr auf rund 6,1 Millionen Euro gestiegen sind.
Die Verwaltung stellt klar, dass die Übernahme dieser Kosten auf einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 48 SGB XII in Verbindung mit § 264 Abs. 1 SGB V beruht. Es handelt sich dabei um gebundene Einzelfallentscheidungen, bei denen der Sozialhilfeträger keinen Ermessensspielraum besitzt. Eine gesetzliche Grundlage für eine Refinanzierung dieser Leistungen durch andere Stellen wie Bund oder Land ist nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der Vermeidung von Leistungen wird berichtet, dass Personen mit bestehendem oder erlangbarem Versicherungsschutz von den Hilfen ausgeschlossen sind. Bei Neuanträgen werden Vorversicherungszeiten erhoben, um die Realisierung eines Versicherungsschutzes zu prüfen. In komplexen Fällen wird die Clearingstelle der Diakonie zur Sicherstellung des Zugangs zum Gesundheitssystem hinzugezogen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Regressnahme gegenüber den Leistungsberechtigten besteht nicht. Über die Höhe früherer Beitragszahlungen an die gesetzliche oder private Krankenversicherung wird seitens der Verwaltung keine Information erfasst.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026anstehend
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