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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung
- 3Haushaltsberatungsverfahren 2027
- 3.1Entwurf der Haushaltssatzung 2027Zur Vorlage · 25-30/01662 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Beschlussvorlage 25-30/01662 vorgelegt, die den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zum Gegenstand hat. Der Entwurf wurde vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf inklusive der erforderlichen Anlagen dem Rat der Stadt zugeleitet.
Der Haushaltsplanentwurf ist strukturell in einen Vorbericht sowie einen Haushaltsplan mit Anlagen unterteilt. Die eigentliche Satzung ist im zweiten Teil auf den Seiten 5 bis 10 enthalten. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch über das Ratsinformationssystem oder ab dem 04.09.2026 über die städtische Internetseite bereitgestellt. Eine separate Ratsvorlage befasst sich mit der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht für den Rat der Stadt eine Anhörung am 03.09.2026 sowie eine Entscheidung am 10.12.2026 vor. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat findet eine Reihe von Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen statt, darunter der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, der als federführend für die Vorberatung gelistet ist. Zudem sind Anhörungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord sowie Vorberatungen in zahlreichen Fachausschüssen, wie etwa dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Innovation, vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Vorbericht 2027 ENTWURF|Anlage 2 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 1|Anlage 3 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 2
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
- 3.2Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027Zur Vorlage · 25-30/01648 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen legen einen Entwurf für die Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027 vor. Die Vorlage dient der Erleichterung der Steuerungs- und Kontrollfunktion des Rates, da für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 die Erwartung besteht, einen durch die Bezirksregierung Münster genehmigungspflichtigen Haushalt ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufstellen zu können.
Der Kreditbedarf für investive Maßnahmen beläuft sich auf 279.771.835 €. Dieser setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter laufende Maßnahmen in Höhe von 108.086.321 €, neue Maßnahmen mit 44.785.014 €, Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen über 79.500.000 € sowie Ausleihungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen in Höhe von 61.400.000 €. Hinzu kommen 2.322.500 € für Gebührenhaushalte/rentierliche Maßnahmen und 930.000 € für das Startchancen-Programm, abzüglich allgemeiner Deckungsmittel von 17.252.000 €. Die geplanten Auszahlungen steigen von 316,6 Mio. € im Jahr 2026 auf 365.130.908 € im Jahr 2027, während die Einzahlungen von 64,4 Mio. € auf 85.359.073 € ansteigen.
Zu den genannten Großprojekten gehören die Errichtung der Kulturschule, die Gesamtschule Hängebank Consolidation, der Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz sowie die Sanierung der Gemeinschafts Grundschule Glückaufschule. Weitere Maßnahmen umfassen den Neubau des Zentralbads, die Erneuerung des Volkshauses Rotthausen, die Feuerwache Wildenbruchstraße sowie die Umsetzung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Für die Vergabe von Aufträgen mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2028 und folgende sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 441,4 Mio. EUR geplant.
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Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2027 KV Einbringung Entwurf|Anlage 2 Investitionmaßnahmen EB Einbringung Entwurf
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
- 4Gesundheitsplattform Ruhr - Platform4Health.Ruhr 2Zur Vorlage · 25-30/01863 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01863 informiert über die Entwicklung der digitalen Gesundheitsplattform Platform4Health.Ruhr 2. Das Projekt wird von der Digital Health Factory Ruhr der MedEcon Ruhr geleitet und baut auf den Ergebnissen eines Prototypen aus Oberhausen auf. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern im Ruhrgebiet einen niedrigschwelligen Zugang zu Gesundheitsinformationen, Orientierung und lokalen Hilfsangeboten zu ermöglichen. Im Rahmen des aktuellen Vorhabens sollen für die Städte Gelsenkirchen, Bochum und Duisburg drei individuelle digitale Servicemodule in Form einer App entwickelt werden.
Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit der Hochschule für Gesundheit, dem Fraunhofer ISST, MedEcon Ruhr, der Dienstleisterin TAKEPART sowie weiteren kommunalen Partnern. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Für die Stadt Gelsenkirchen ergibt sich daraus die Möglichkeit, eine Projektstelle in der Koordinierungsstelle Gesundheitsplanung im Referat Gesundheit einzurichten, da eine vollumfängliche Förderung bereitgestellt wird.
Der Projektzeitraum erstreckt sich von September 2026 bis voraussichtlich Dezember 2028. Die Plattform richtet sich an alle Altersgruppen der Stadtbevölkerung, die Informationen zu gesundheitsbezogenen Fragestellungen suchen. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am 12. November 2026 wird eine Vertretung der MedEcon Ruhr den aktuellen Stand der App-Entwicklung sowie die spezifischen Planungen für Gelsenkirchen vorstellen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 5Information zum aktuellen Stand und erste Ergebnisse des Projektes „MEDPROG“ in Kooperation mit der Westfälischen Hochschule (WH) und dem Institut Arbeit & Technik der WHZur Vorlage · 25-30/01889 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gelsenkirchen führt im Rahmen des Projektes „MEDPROG“ eine Kooperation mit der Westfälischen Hochschule sowie dem Institut Arbeit & Technik der Hochschule durch. Das Projekt umfasst eine Forschungsgruppe, die sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Fachbereiche Informatik und Kommunikation, Wirtschaft und Informationstechnik sowie des Bereichs Gesundheitswirtschaft und Lebensqualität zusammensetzt. Seitens der Stadtverwaltung ist die Koordinierungsstelle Gesundheitsplanung des Referats Gesundheit als Teil der Forschungsgruppe beteiligt, während die Sozialplanung und die Statistikstelle anlassbezogen eingebunden werden.
Gegenstand der Untersuchungen sind verschiedene Forschungsfragen zur kommunalen Gesundheitsversorgung und Prävention. Ein Schwerpunkt liegt auf der stadtteilbezogenen Analyse und der Erstellung von Prognosen für die ambulante medizinische Versorgung, insbesondere im Bereich der hausärztlichen und kinderärztlichen Leistungen. Zudem wird der Präventionsbedarf bei verschiedenen Erkrankungen analysiert, um Maßnahmen frühzeitig planen zu können. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt umfasst die Untersuchung von Extremwetterereignissen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit, wobei aktuell der Zusammenhang zwischen Hitzeereignissen und Rettungsdiensteinsätzen in Gelsenkirchen untersucht wird.
Für die Datennutzung wurde ein Ethikantrag bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe gestellt und positiv bewertet. Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien bei der Datenanalyse wird sichergestellt. Der aktuelle Projektstand sowie erste Ergebnisse werden im Ausschuss für Gesundheit in der Sitzung am 12. November 2026 vorgestellt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 6Mitteilungen und Anfragen
- 6.1Mitteilungen
- 6.1.1Anfrage der Stadtverordneten Silke Ossowski – Aktueller Stand Menstruationsartikelspender -Zur Vorlage · 25-30/01665 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01665 informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand zur Bereitstellung von Menstruationshygieneartikeln an Schulen. Hintergrund der Anfrage eines Ratsmitglieds war die Frage nach dem Fortschritt und der Nutzung der Spender, die im Rahmen von Haushaltsberatungen beantragt worden waren.
Das Pilotprojekt „Kostenlose Bereitstellung von Menstruationshygieneartikeln in Behörden, Schulen und öffentlichen Einrichtungen“ gilt seit August 2025 als abgeschlossen. Die Verwaltung führt aus, dass bereits vor der Installation der Spender sechs der insgesamt 25 weiterführenden Schulen entschieden hatten, die Ausgabe der Hygieneartikel weiterhin kontrolliert über die Schulsekretariate abzuwickeln. Weitere zehn Schulen haben die Nutzung der Spender aufgrund von Vandalismusschäden entweder zu Beginn des Projekts oder innerhalb eines Jahres eingestellt und die Bereitstellung ebenfalls wieder über die Sekretariate organisiert.
Aktuell sind die Hygieneartikelspender an neun Standorten weiterhin in Betrieb. Dazu gehören das Max-Planck-Gymnasium, das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, die Gesamtschule Berger Feld, das Hans-Schwier-Berufskolleg, die Hauptschule Schwalbenstraße, die Gertrud-Bäumer-Realschule, das Gauß-Gymnasium, das Schalker Gymnasium sowie die Gesamtschule Ückendorf.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 6.1.2Anfrage der Stadtverordneten Frau Schäfer - Ausgaben für „Hilfen zur Gesundheit“ -Zur Vorlage · 25-30/01767 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage der AfD-Fraktion zur Mitteilungsvorlage 25-30/01767 erläutert die Verwaltung die rechtliche Lage und die Kostenstruktur der „Hilfen zur Gesundheit“ in Gelsenkirchen. Hintergrund der Anfrage ist die Entwicklung der Ausgaben für medizinische Versorgung bei Menschen ohne regulären Krankenversicherungsschutz, die im vergangenen Jahr auf rund 6,1 Millionen Euro gestiegen sind.
Die Verwaltung stellt klar, dass die Übernahme dieser Kosten auf einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 48 SGB XII in Verbindung mit § 264 Abs. 1 SGB V beruht. Es handelt sich dabei um gebundene Einzelfallentscheidungen, bei denen der Sozialhilfeträger keinen Ermessensspielraum besitzt. Eine gesetzliche Grundlage für eine Refinanzierung dieser Leistungen durch andere Stellen wie Bund oder Land ist nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der Vermeidung von Leistungen wird berichtet, dass Personen mit bestehendem oder erlangbarem Versicherungsschutz von den Hilfen ausgeschlossen sind. Bei Neuanträgen werden Vorversicherungszeiten erhoben, um die Realisierung eines Versicherungsschutzes zu prüfen. In komplexen Fällen wird die Clearingstelle der Diakonie zur Sicherstellung des Zugangs zum Gesundheitssystem hinzugezogen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Regressnahme gegenüber den Leistungsberechtigten besteht nicht. Über die Höhe früherer Beitragszahlungen an die gesetzliche oder private Krankenversicherung wird seitens der Verwaltung keine Information erfasst.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 6.1.3Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Kostenentwicklungen für die Methadonambulanz -Zur Vorlage · 25-30/01845 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01845 beantwortet die Verwaltung die Anfrage einer Stadtverordneten zu den Kostenentwicklungen der Methadonambulanz für die Haushalte 2025 und 2026 sowie zum Planansatz für das Jahr 2027.
Die Kosten und Einnahmen der Einrichtung basieren auf der Abrechnung ärztlicher Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe. In den vergangenen Jahren wurde mit einem jährlichen Haushaltsansatz von 60.000 Euro kalkuliert. Die Einnahmen variieren dabei aufgrund schwankender Patientenzahlen, etwa durch Wechsel von der Substitution zur Take-Home-Regelung. Für das Jahr 2024 beliefen sich die Einnahmen auf 72.125 Euro, während für 2025 ein Betrag von 54.253 Euro verzeichnet wurde. Für das Jahr 202läufige erste Quartal 2026 liegt der Wert bei 12.530 Euro, was hochgerechnet einem Betrag von 50.120 Euro entspricht. Die Verwaltung führt die geringere Summe im ersten Quartal 2026 auf die Entscheidung zurück, seit 2025 aufgrund einer unsicheren Perspektive keine neuen Patienten mehr aufzunehmen.
Hinsichtlich der personellen Versorgung wurden seit dem Renteneintritt eines Facharztes Ende 2022 jährlich etwa 35.000 Euro für fachärztliche Kompetenz aufgewendet. Eine Kooperationsvereinbarung mit den Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen sieht die Bereitstellung von 0,2 Facharztstellen und 0,5 Assistenzarztstellen vor, wofür das Klinikum je nach tatsächlicher Leistung etwa 70.000 Euro jährlich berechnet.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 6.1.4Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) -Zur Vorlage · 25-30/01875 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage einer Stadtverordneten im Ausschuss für Gesundheit wurden statistische Daten zur gesundheitlichen Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) für den Zeitraum von 2021 bis zum 5. Oktober 2026 vorgelegt. Die Verwaltung berichtet von einer jährlichen Anzahl an Beratungen, die zwischen 33 im Jahr 2022 und 62 im Jahr 2024 lag, wobei im Jahr 2026 bis zum Berichtszeitpunkt bereits 59 Beratungen durchgeführt wurden. Während die Anzahl der Erstberatungen in den betrachteten Jahren zwischen 10 und 19 lag, stieg die Zahl der Folgeberatungen im Jahr 2026 auf 48 an. Eine genaue Anzahl unterschiedlicher Personen konnte nicht ermittelt werden, da die Erfassung von Mehrfachbesuchen innerhalb eines Jahres nicht erfolgt.
Die Beratung der Personen erfolgte überwiegend bei weiblichen Personen, wobei die Altersgruppen der 18- bis 27-Jährigen sowie der 28- bis 37-Jährigen am häufigsten vertreten waren. Inhaltlich konzentriert sich die Fachstelle auf die Vermittlung des Kondomgebots, Infektionsrisiken, gesetzliche Pflichten sowie Hygiene- und Verhütungsmaßnahmen. Zudem werden Themen wie der Konsum von Suchtmitteln, persönliche Sicherheit und die Vermittlung von Hilfssystemen behandelt. In etwa einem Drittel der Fälle wurde ein weitergehender gesundheitlicher, psychosozialer oder sozialer Unterstützungsbedarf festgestellt. Hinweise auf akute Notlagen, Zwang oder Menschenhandel, die eine Überleitung an die Strafverfolgung erforderlich gemacht hätten, wurden in den Beratungen nicht gemeldet.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 6.1.5Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Sexuell übertragbare Infektionen (STI) -Zur Vorlage · 25-30/01886 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01886 befasst sich mit der Entwicklung sexuell übertragbarer Infektionen in Gelsenkirchen auf Basis der Testdaten der Fachstelle für HIV und sexuelle Gesundheit für den Zeitraum von 2021 bis 2025. Die Verwaltung berichtet von einer Zunahme der Testinanspruchnahme. Bei Chlamydien und Gonorrhoe stiegen die Zahlen von 59 im Jahr 2021 auf 215 im Jahr 2025, während bei Syphilis ein Anstieg von 39 auf 207 und bei HIV von 57 auf 204 verzeichnet wurde. Besonders bei den unter 25-Jährigen ist eine Zunahme der Testberatungen festzustellen, etwa bei Syphilis-Tests von zwei auf 42. Eine Zunahme des Infektionsgeschehens bei Jugendlichen lässt sich aufgrund der steigenden Testzahlen und pandemiebedingter Einschränkungen nicht eindeutig feststellen. Die positiven Befunde bei HIV und Syphilis blieben vergleichsweise niedrig.
Die Auswertung der Daten für 2021 und 2022 ist aufgrund der Corona-Pandemie nur eingeschränkt mit den Folgejahren vergleichbar. Für die Jahre 2024 und 2025 zeigt sich eine zunehmende Inanspruchnahme der anonymen Beratungs- und Testangebote. Da keine repräsentativen Erhebungen zu den Ursachen oder zum Bekanntheitsgrad vorliegen, setzt die Verwaltung auf Öffentlichkeitsarbeit über Schulen, Veranstaltungen wie den CSD oder Jugendgesundheitstage sowie die Vernetzung in Arbeitskreisen. Ein personeller Ausbau der Fachstelle ist erfolgt: Die Wochenstunden der beiden Mitarbeitenden wurden im Mai 2026 durch Stundenumverteilung von jeweils 19,5 auf 26 erhöht, was vorerst bis Ende 2027 bewilligt ist. Weitere strukturelle Veränderungen sind nicht geplant. Der Ausschuss für Gesundheit berät die Vorlage am 12.11.2026 zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 6.1.6Anfrage des Sachkundigen Bürgers Herrn Dr. Klante - Schaffrather Mitte -Zur Vorlage · 25-30/01895 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage zur Vorlagennummer 25-30/01895 befasst sich die Verwaltung mit einer Anfrage eines sachkundigen Bürgers bezüglich der Beratungs- und Lotsenstelle „Gemeinsam für Gesundheit - vor Ort“. Im Zentrum der Anfrage steht die Nutzung der Vereinsräumlichkeiten des Quartierstreffpunkts Schaffrather Mitte e. V. für das kommunal finanzierte Angebot, welches seit Mai 2026 einmal monatlich stattfindet.
Der Fragesteller thematisiert die mögliche parteipolitische Nähe des Vereins zur SPD sowie die Frage, ob durch die Kooperation zwischen der ELISANA Apotheke und dem Verein finanzielle Vorteile oder eine politische Beeinflussung entstehen könnten. Zudem wurde die öffentliche Bewerbung des Angebots auf dem Instagram-Kanal der SPD Gelsenkirchen angefragt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass sie darüber informiert wurde, dass der Quartierstreffpunkt als Standort genutzt wird, da dort kostenlose Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, um eine barrierearme Erreichbarkeit zu gewährleisten. Eine parteipolitische Nähe des Vereins sei der Verwaltung nicht bekannt. Informationen über etwaige Mietzahlungen oder Honorare zwischen der Apotheke und dem Verein liegen der Verwaltung nicht vor. Die Auswahl der Apotheke erfolgte im Rahmen eines regulären Vergabeverfahrens unter Einhaltung der vertraglichen Vorgaben. Eine Bewertung der Öffentlichkeitsarbeit von Fraktionen sowie eine Einwirkung auf die Beteiligten zur Gestaltung der Kooperation liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 6.2Anfragen