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Mitteilungsvorlage

Qualitätsstandards im Öffentlichen Personennahverkehr - Qualitätsberichte 2025 der BOGESTRA AG und der Vestische Straßenbahnen GmbH

25-30/01801

🟡 In Beratung Nächste Station: 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gelsenkirchen ist als kommunaler Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, angemessene Qualitätsstandards im ÖPNV zu definieren und deren Einhaltung zu überwachen. Gemäß den Festlegungen im Nahverkehrsplan sind die beteiligten Verkehrsunternehmen dazu angehalten, jährliche Qualitätsmessungen durchzuführen und die Ergebnisse in einem Bericht darzustellen.

Die vorliegende Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01801 informiert über die Qualitätsberichte der BOGESTRA AG und der Vestischen Straßenbahnen GmbH für das Jahr 2025. Da im zweiten Halbjahr 2025 aufgrund der Kommunalwahlen keine Sitzungen im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung stattfanden, konnten die Ergebnisse des betreffenden Jahres nicht unmittelbar im Ausschuss präsentiert werden.

Seit dem Sommer 2026 liegen der Verwaltung die Berichte der beiden Unternehmen für das Jahr 2025 vor. In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung am 12. November 2026 werden Mitarbeitende der BOGESTRA AG sowie der Vestischen Straßenbahnen GmbH Auszüge aus diesen Qualitätsberichten vorstellen. Die vollständigen Berichte sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

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