Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW Eingabe des Herrn Ziegenhagen - Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Grabbestraße 27 -Zur Vorlage · 25-30/01788 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Grabbestraße 27 in Gelsenkirchen-Horst thematisiert. Der Anlass der Eingabe ist die vorangegangene Sanierung der Fahrbahnoberfläche zwischen Schlossstraße und Industriestraße sowie die damit verbundene Erneuerung der Aufpflasterung im Bereich der Hausnummern 26 bis 28.
Der Antragsteller weist darauf hin, dass im Bereich der Hausnummern 26/28 vor einer Transformatorenstation rot-weiße Absperrpfosten installiert wurden, auf der gegenüberliegenden Seite bei der Hausnummer 27 jedoch eine solche Begrenzung fehlt. Dies führe dazu, dass die Fläche regelmäßig als Parkplatz genutzt werde. Zur Vermeidung von Unklarheiten werden zwei Maßnahmen zur Prüfung vorgeschlagen.
Erstens wird der Einbau von Sperrpfosten angeregt, um die Fläche analog zur gegenüberliegenden Straßenseite abzusichern und das Parken auf diesem Bereich zu unterbinden. Zweitens wird die Erweiterung der Baumscheiben als Grünfläche vorgeschlagen. Eine solche Begrünung von Pocket-Flächen soll laut der Eingabe einen ökologischen Beitrag leisten, indem unversiegelte Flächen Regenwasser aufnehmen und so die Kanalisation bei Starkregen entlasten. Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 1.1.1Eingabe des Herrn Ziegenhagen - Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Grabbestraße 27 -Zur Vorlage · 25-30/01787 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01787 befasst sich mit der Anfrage zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Grabbestraße 27. Die Verwaltung hat dazu Stellung bezogen und empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen.
Im Bereich der Grabbestraße 27 wurde bereits eine Aufpflasterung errichtet. Eine Umgestaltung dieser Fläche zu einer Querungshilfe wird abgelehnt, da die dort befindliche Transformatorenstation durch Sperrpfosten geschützt werden muss. Der Bereich zwischen den Baumscheiben ist als Fahrbahnrand klassifiziert, der aufgrund der Aufpflasterung auf Gehwegniveau ausgebaut ist. Laut der zuständigen Fachabteilung stellt das Parken am rechten Fahrbahnrand keine Gefährdung oder Behinderung des Fußverkehrs dar, wessoit ein Haltverbot oder zusätzliche Sperrpfosten verkehrsrechtlich nicht angezeigt sind.
Ein weiterer Vorschlag, die vorhandenen Baumscheiben zu vergrößern und die Fläche als Grünfläche auszubilden, wird aus verkehrsplanerischer Sicht abgelehnt. Die Fläche ist Bestandteil des Straßenraums und dient als öffentlicher Parkplatz. Eine Erweiterung der Baumscheiben würde die Anzahl der verfügbaren Stellplätze reduzieren. Zudem wird angeführt, dass eine Vergrößerung der Flächen an dieser Stelle keinen maßgeblichen Beitrag zur Senkung des örtlichen Überflutungsrisikos leisten würde. Es besteht somit kein Erfordernis, die Parkmöglichkeiten zugunsten einer Erweiterung der Baumscheiben zu verringern.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 1.2Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW Eingabe des Herrn Volker Wagner -Verkehrssicherheit, Behinderung der Müllabfuhr und wiederkehrende Parkproblematik im Einfahrtsbereich der Nordsternstraße -Zur Vorlage · 25-30/01858 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen haben Anwohner der Nordsternstraße eine Beschwerde sowie eine Anregung an die Stadt Gelsenkirchen gerichtet. Gegenstand der Mitteilung ist die Verkehrssituation im Einfahrtsbereich der Nordsternstraße, der von der Strickerstraße aus befahrbar ist.
Die Anwohner führen an, dass der Straßenverlauf in den ersten 15 Metern eine eingeschränkte Sicht auf entgegenkommende Fahrzeuge aus der Sackgasse bewirkt. Durch regelmäßig abgestellte Fahrzeuge in diesem Bereich werde die Fahrbahn zusätzlich verengt, was zu Behinderungen im Verkehrsfluss führe. Laut der Eingabe müsse es regelmäßig zum Rücksetzen von Fahrzeugen kommen. Zudem werde die Durchfahrt der Müllabfuhr durch die Parksituation teilweise verhindert, was dazu führe, dass Mülltonnen ungeleert bleiben. Auch die Sicherheit für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge wird als beeinträchtigt dargestellt.
Als Lösung schlagen die Anwohner vor, den Bereich durch bauliche oder verkehrsorganisatorische Maßnahmen dauerhaft zu regulieren. Konkret wird die Aufstellung von runden Steinblöcken oder vergleichbaren Elementen im ersten Abschnitt der Straße angeregt, um eine unvorhersehbare Verengung durch parkende Autos zu verhindern. Zudem wird die Installation eines Rückspiegels zur Verbesserung der Sichtverhältnisse vorgeschlagen. Die Anwohner bitten die Stadt, die Situation vor Ort zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur dauerhaften Entschärfung der Verkehrssituation zu veranlassen. Die Vorlage ist dem Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 1.2.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW Eingabe des Herrn Volker Wagner - Verkehrssicherheit, Behinderung der Müllabfuhr und wiederkehrende Parkproblematik im Einfahrtsbereich der Nordsternstraße -Zur Vorlage · 25-30/01856 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25-30/01856 wird über eine Anregung nach § 24 GO NRW zum Thema Verkehrssicherheit, die Behinderung der Müllabfuhr sowie zur Parkproblematik im Einfahrtsbereich der Nordsternstraße entschieden. Die zuständige Fachabteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen.
Nach Angaben der Verwaltung sind bauliche Anpassungen im Einmündungsbereich nicht umsetzbar, da die erforderlichen Schleppkurven für Einsatz- und Entsorgungsfahrzeuge berücksichtigt werden müssen. Zudem ist die Fläche südlich der Grünfläche an der Mauer als Gehweg ausgewiesen, was das Parken an dieser Stelle ausschließt. Bezüglich der Forderung nach Verkehrsspiegeln führt die Verwaltung aus, dass diese keine verkehrsregelnde Funktion im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung besitzen. Der Einsatz von Verkehrsspiegeln auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Gelsenkirchen wird grundsätzlich nicht in Betracht gezogen, da die Spiegelbilder verzerrt sein können und die Funktionalität durch Verschmutzung oder Verdrehen beeinträchtigt werden kann.
Um der Situation dennoch zu begegnen, wird eine kurzfristige Erhöhung des Kontrollintervalls durch den Verkehrsüberwachungsdienst angekündigt. Der Fokus der Kontrollen soll auf dem Zufahrtsbereich zum verkehrsberuhigten Bereich der Nordsternstraße liegen. Sollten konkrete Behinderungen der Entsorgungsbetriebe festgestellt werden, sieht die Verwaltung die Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen, wie etwa Abschleppvorgänge, vor.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- –Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW Eingabe des Herrn Christoph Vorholt vom 27.07.2026 - Ausweisung der Ewaldstraße als Tempo-30-Straße -Zur Vorlage · 25-30/01962 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage (25-30/01962) wird über eine Eingabe informiert, die nach § 24 GO NRW eingereicht wurde. Der Antragsteller regt an, Teile der Ewaldstraße in Gelsenkirchen-Resse als Tempo-30-Zone auszuweisen. Konkret wird der Bereich zwischen der Kreuzung Ewaldstraße/Engelbertstraße und der Kreuzung Ewaldstraße/Hertener Straße im Fokus genannt.
Die Begründung für diesen Vorschlag bezieht sich auf die Beobachtung von Geschwindigkeiten, die über dem geltenden Limit liegen, sowie auf die damit verbundene Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge und Motorräder. Da es sich bei der Ewaldstraße um eine Einkaufsstraße mit hoher Fußgängerfrequenz handelt, wird auf ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch das aktuelle Tempolimit von 50 km/h hingewiesen. Zudem wird angeführt, dass es im Bereich der Ausfahrt eines Lebensmittelmarktes aufgrund der aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzung zu Unfällen komme, da ausfahrende Fahrzeuge erst spät wahrgenommen würden.
Als Alternative zur vollständigen Ausweisung wird geprüft, ob eine Beschränkung auf den Abendbereich zur Reduzierung der Lärmbelastung möglich ist. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung, der für die Beratung am 12. November 2026 zuständig ist. Die Federführung liegt beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- –Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW Eingabe des Herrn Christoph Vorholt vom 27.07.2026 - Ausweisung der Ewaldstraße als Tempo-30-Straße -Zur Vorlage · 25-30/01963 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01963 befasst sich mit der Anregung eines Bürgers vom 27. Juli 2026, die Ewaldstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen. Hintergrund der Eingabe sind Hinweise auf vermehrte Lärmbelästigungen durch Motorradverkehr.
Die zuständige Fachabteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung legt dar, dass bereits im Jahr 2023 Untersuchungen zu den Lärmemissionen durchgeführt wurden. Dabei wurde festgestellt, dass die Geräuschentwicklung saisonal bedingt ist und mit höheren Motordrehzahlen einhergeht. Eine Auswertung der Geschwindigkeiten im betreffenden Bereich ergab eine durchschnittliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von lediglich 0,5 %. Die gemessenen Durchschnittsgeschwindigkeiten lagen je nach Fahrtrichtung bei 39 bzw. 21 km/h und damit unter dem geltenden Limit von 50 km/h.
Die Ewaldstraße ist Teil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Gelsenkirchen, welches als Hauptverkehrsstraße für die Verkehrsaufnahme dient. In diesem Bereich verkehrt zudem der öffentliche Personennahverkehr. Die Sicherheit für Fußgänger wird durch vorhandene Lichtzeichenanlagen und die damit verbundenen Haltephasen reguliert. Eine Analyse der Unfalllage der vergangenen drei Jahre zeigt, dass Unfälle primär auf Fehlverhalten beim Abbiegen zurückzuführen sind; es liegen keine Hinweise vor, dass die Geschwindigkeit von 50 km/h als unangemessen einzustufen ist. Aus diesen Gründen wird der Anregung nicht gefolgt und eine Geschwindigkeitsreduzierung wird derzeit als nicht erforderlich eingestuft.
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- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 2Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung
- 2.1„Sachstandsbericht Überdachung Marktplatz Buer“Zur Vorlage · 25-30/01763 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 25-30/01763 beantragt, den Sachstandsbericht zur Überdachung des Marktplatzes Buer auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung zu setzen. Ziel des Antrags ist es, die Beratung im öffentlichen Teil des Ausschusses zu ermöglichen und auf Basis eines vollständigen Berichts der Verwaltung eine Diskussion zu führen.
Hintergrund der Anfrage ist eine vorangegangene Information der Verwaltung im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss. In diesem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für das Vorhaben der Überdachung des Marktplatzes beim Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung liegt. Die Fraktion strebt durch den Antrag eine Information über die aktuelle Entwicklung des Projekts an, um gegebenenfalls eine entsprechende Zuständigkeitsvereinbarung zwischen den Gremien treffen zu können. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung am 12. November 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 2.2Sachstandsbericht Haltestelle Veltins-ArenaZur Vorlage · 25-30/01768 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 25-30/01768 einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zur Haltestelle Veltins-Arena auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung zu setzen. Ziel des Antrags ist es, die Berichterstattung im öffentlichen Teil des Ausschusses zu ermöglichen und auf Grundlage eines vollständigen Sachstandsberichts durch die Verwaltung eine Diskussion zu führen.
Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des damaligen Verkehrsausschusses aus dem Mai 2025. In diesem Beschluss wurde die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 sowie die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Veltins-Arena festgelegt. Die Ratsfraktion führt in der Begründung an, dass seit diesem Beschluss keine weiteren Entwicklungen oder Berichte über den aktuellen Stand der Planungen vorliegen. Die Sitzung zur Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt ist für den 12. November 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 2.3"Verwendung Fördermittel Infrastrukturgesetzt NRW"Zur Vorlage · 25-30/01853 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 25-30/01853 einen Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Verwendung Fördermittel Infrastrukturgesetz NRW“ in den öffentlichen Teil der kommenden Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung aufzunehmen. Ziel des Antrags ist es, auf Basis eines vollständigen Sachstandsberichts der Verwaltung eine Diskussion über die Verwendung der Mittel zu ermöglichen.
Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026, wonach Fördermittel aus dem Infrastrukturgesetz NRW in den Bereich der Straßeninfrastruktur investiert werden sollen. Die Fraktion fordert eine Information des Ausschusses über die konkrete Planung dieser Mittel, wobei insbesondere die Auswahl der Projekte sowie der zeitliche Ablauf der Umsetzung Gegenstand der Beratung sein sollen. Die zuständige Sitzung des Ausschusses ist für den 12. November 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 3Haushaltsberatungsverfahren 2027
- 3.1Entwurf der Haushaltssatzung 2027Zur Vorlage · 25-30/01662 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Beschlussvorlage 25-30/01662 vorgelegt, die den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zum Gegenstand hat. Der Entwurf wurde vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf inklusive der erforderlichen Anlagen dem Rat der Stadt zugeleitet.
Der Haushaltsplanentwurf ist strukturell in einen Vorbericht sowie einen Haushaltsplan mit Anlagen unterteilt. Die eigentliche Satzung ist im zweiten Teil auf den Seiten 5 bis 10 enthalten. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch über das Ratsinformationssystem oder ab dem 04.09.2026 über die städtische Internetseite bereitgestellt. Eine separate Ratsvorlage befasst sich mit der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht für den Rat der Stadt eine Anhörung am 03.09.2026 sowie eine Entscheidung am 10.12.2026 vor. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat findet eine Reihe von Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen statt, darunter der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, der als federführend für die Vorberatung gelistet ist. Zudem sind Anhörungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord sowie Vorberatungen in zahlreichen Fachausschüssen, wie etwa dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Innovation, vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Vorbericht 2027 ENTWURF|Anlage 2 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 1|Anlage 3 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 2
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
- 3.2Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027Zur Vorlage · 25-30/01648 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen legen einen Entwurf für die Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027 vor. Die Vorlage dient der Erleichterung der Steuerungs- und Kontrollfunktion des Rates, da für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 die Erwartung besteht, einen durch die Bezirksregierung Münster genehmigungspflichtigen Haushalt ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufstellen zu können.
Der Kreditbedarf für investive Maßnahmen beläuft sich auf 279.771.835 €. Dieser setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter laufende Maßnahmen in Höhe von 108.086.321 €, neue Maßnahmen mit 44.785.014 €, Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen über 79.500.000 € sowie Ausleihungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen in Höhe von 61.400.000 €. Hinzu kommen 2.322.500 € für Gebührenhaushalte/rentierliche Maßnahmen und 930.000 € für das Startchancen-Programm, abzüglich allgemeiner Deckungsmittel von 17.252.000 €. Die geplanten Auszahlungen steigen von 316,6 Mio. € im Jahr 2026 auf 365.130.908 € im Jahr 2027, während die Einzahlungen von 64,4 Mio. € auf 85.359.073 € ansteigen.
Zu den genannten Großprojekten gehören die Errichtung der Kulturschule, die Gesamtschule Hängebank Consolidation, der Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz sowie die Sanierung der Gemeinschafts Grundschule Glückaufschule. Weitere Maßnahmen umfassen den Neubau des Zentralbads, die Erneuerung des Volkshauses Rotthausen, die Feuerwache Wildenbruchstraße sowie die Umsetzung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Für die Vergabe von Aufträgen mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2028 und folgende sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 441,4 Mio. EUR geplant.
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Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2027 KV Einbringung Entwurf|Anlage 2 Investitionmaßnahmen EB Einbringung Entwurf
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
- 4Qualitätsstandards im Öffentlichen Personennahverkehr - Qualitätsberichte 2025 der BOGESTRA AG und der Vestische Straßenbahnen GmbHZur Vorlage · 25-30/01801 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gelsenkirchen ist als kommunaler Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, angemessene Qualitätsstandards im ÖPNV zu definieren und deren Einhaltung zu überwachen. Gemäß den Festlegungen im Nahverkehrsplan sind die beteiligten Verkehrsunternehmen dazu angehalten, jährliche Qualitätsmessungen durchzuführen und die Ergebnisse in einem Bericht darzustellen.
Die vorliegende Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01801 informiert über die Qualitätsberichte der BOGESTRA AG und der Vestischen Straßenbahnen GmbH für das Jahr 2025. Da im zweiten Halbjahr 2025 aufgrund der Kommunalwahlen keine Sitzungen im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung stattfanden, konnten die Ergebnisse des betreffenden Jahres nicht unmittelbar im Ausschuss präsentiert werden.
Seit dem Sommer 2026 liegen der Verwaltung die Berichte der beiden Unternehmen für das Jahr 2025 vor. In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung am 12. November 2026 werden Mitarbeitende der BOGESTRA AG sowie der Vestischen Straßenbahnen GmbH Auszüge aus diesen Qualitätsberichten vorstellen. Die vollständigen Berichte sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
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Hauptdokument|Anlage 1 – Qualitätsbericht 2025 der BOGESTRA AG|Anlage 2 – Qualitätsbericht 2025 der Vestische Straßenbahnen GmbH
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 5Bericht über den technischen Stand der Anbindung von Lichtsignalanlagen und möglicher alterrnativer Steuerungs- und Übertragungssysteme Mündlicher Sachstandsbericht
- 6Mitteilungen und Anfragen
- 6.1Mitteilungen
- –Sachstandsbericht Luftreinhalteplanung und Luftqualität: Situation und PerspektivenZur Vorlage · 25-30/01925 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01925 enthält einen Sachstandsbericht zur Luftreinhalteplanung in Gelsenkirchen. Hintergrund ist die am 10.12.2024 in Kraft getretene EU-Luftqualitätsrichtlinie, die ab dem 01.01.2030 neue Grenzwerte für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO2) festlegt. Aufgrund der Messwerte der Station VGES ist die Erstellung eines Luftreinhaltefahrplans erforderlich, der bis Ende 2028 vorliegen muss.
Die Messwerte für die Jahre 2024 und 2025 zeigen, dass die aktuellen Grenzwerte für NO2 eingehalten werden, die Station VGES jedoch im oberen Drittel der NRW-Messungen liegt. Für NO2-Werte über 25 µg/m³ besteht ab 2030 das Risiko einer Grenzwertüberschreitung. Die PM10-Werte liegen unter dem zukünftigen Grenzwert von 20 µg/m³, wobei die Kurt-Schumacher-Straße als dritthöchster Belastungsstandort in NRW aufgeführt wird. Bei PM2,5 wurden 2025 an der Station VGES (12 µg/m³) und der Station GELS (10 µg/m³) die zukünftigen Grenzwerte von 10 µg/m³ überschritten.
An zwei Standorten in Gelsenkirchen-Scholven und drei in Horst wurden Benzol-Konzentrationen gemessen; die Werte der Stationen SCHO3 (0,9 µg/m³) und SCHO5 (1,5 µg/m³) liegen unter dem aktuellen Grenzwert von 5 µg/m³ sowie dem zukünftigen Wert von 3,4 µg/m³. Im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ wurden 16 Standorte für Stickstoffdioxid-Passivsammlermessungen ausgebaut; der entsprechende Messbericht wird Ende März 2027 erwartet. Zudem wird die Echtzeit-Messtechnik an 24 Standorten ausgebaut, wobei derzeit vier Angebote geprüft werden. Ein Vergabeverfahren zur Verstetigung der Passivsammler-Messungen steht vor Abschluss.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Belastungsschwerpunkte Stickstoffdioxid
Beratungsfolge
- 17.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 6.1.2Anfrage des Stadtverordneten Herrn Schäfer Defekter Parkstreifen an der Florastraße Nr. 49 - 61Zur Vorlage · 25-30/01769 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Stadtverordneten zur Vorlage 25-30/01769 werden Schäden an einem Parkstreifen sowie am Gehweg im Bereich der Florastraße 49 bis 61 thematisiert. Laut der Anfrage liegen Informationen von Anwohnern vor, wonach sich Pflastersteine abgesenkt, angehoben oder gelöst haben, was zu Gefahren für Fußgänger und Fahrzeuge führen könne. Zudem wurde angefragt, ob bereits Meldungen über diese Mängel bei der Stadt eingegangen seien und welche Maßnahmen zur dauerhaften Instandsetzung geplant sind.
Die Verwaltung gibt an, dass der Zustand des Bereichs bekannt ist, da die Straße im Rahmen regelmäßiger Begehungen kontrolliert wird. Es sind jedoch keine Beschwerden von Bürgern beim Referat Verkehr eingegangen, auch nicht über die GEmeldet-App.
Die Instandhaltung des betreffenden Bereichs erfolgt durch den städtischen Bauhof. Regulierungsarbeiten werden durchgeführt, sofern die Verwerfungen den Toleranzbereich überschreiten. Die Verwaltung führt aus, dass diese Verwerfungen strukturell durch die regelmäßige Belastung entstehen, da der Plattenbelag nur bedingt für die Lasten parkender Kraftfahrzeuge ausgelegt ist. Als Sanierungsmöglichkeit wird der Austausch der Gehwegplatten durch einen Pflasterbelag genannt, der die punktuellen Kräfte besser verteilen kann. Eine solche Sanierung ist mittelfristig eingeplant.
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- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 6.1.3Anfrage des Stadtverordneten Herr Sarial - Querungshilfe Grillostraße 63 -Zur Vorlage · 25-30/01816 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen einer Anfrage eines sachkundigen Bürgers im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung vom 17. September 2026 wurde die Verkehrssituation an der Grillostraße 63 in Schalke untersucht. Gegenstand der Anfrage war die Querungshilfe im Bereich der Friedrich-Grillo-Schule. Es wurde die Prüfung beantragt, ob die vorhandene Mittelinsel durch einen Fußgängerüberweg ergänzt oder durch weitere Maßnahmen zur Schulwegsicherung, wie zusätzliche Beschilderung oder bauliche Anpassungen, ergänzt werden kann, um die Sicherheit für Grundschulkinder zu erhöhen.
Die Verwaltung hat die Situation im Rahmen von Ortsterminen untersucht und nimmt dazu Stellung. Die vorhandene Mittelinsel ist mit einer Breite von etwa 3,60 Metern breiter als die technischen Regelwerke vorgeben. Die Sichtverhältnisse sind nicht durch Einbauten oder parkende Fahrzeuge beeinträchtigt. Laut Verwaltung sind keine besonderen Gefährdungen oder sicherheitsrelevante Konfliktsituationen für den Fußgängerverkehr feststellbar. Aufgrund des bestehenden Kfz-Verkehrsaufkommens ergeben sich laut der zuständigen Fachabteilung regelmäßig ausreichende Lücken im Verkehrsfluss.
Die fachlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberweges liegen nach Einschätzung der Verwaltung nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Schule bereits eine gesicherte Querungsstelle in Form einer Fußgängerbedarfsanlage existiert, die im Zuge eines Modernisierungsprogramms auf den aktuellen Stand der Barrierefreiheit gebracht wurde.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 6.1.4Anfrage des beratenden Mitglieds Herrn Stein Änderungen im Leistungsangebot der BOGESTRA AG in BochumZur Vorlage · 25-30/01821 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen einer Anfrage eines beratenden Mitglieds im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung wurden Informationen zu geplanten Änderungen im Leistungsangebot der BOGESTRA AG sowie zur Entwicklung des Nahverkehrsplans in Gelsenkirchen angefordert. Die Anfrage bezog sich auf mögliche Einschränkungen im Liniennetz, Taktzeiten oder Linienführungen sowie auf die Ursachen für Fahrplanänderungen bei der Straßenbahnlinie 301.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Festlegung von Linienwegen, Takten und Betriebszeiten in der Zuständigkeit der kreisfreien Städte liegt und auf Basis von Nahverkehrsplänen erfolgt. Für Gelsenkirchen wurde bereits der Prozess zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschlossen, um das Netz unter Einbeziehung eines externen Gutachters weiterzuentwickeln. Die Erarbeitung der künftigen Maßnahmen erfolgt unter der Vorgabe, keine Kostenerhöhungen für die Stadt Gelsenkirchen zu verursachen. Das Programm soll dabei Einsparpotenziale aufzeigen, ohne die Qualität des Angebots zu beeinträchtigen.
Bezüglich der Linie 301 teilte die BOGESTRA AG mit, dass die Änderungen der Abfahrtszeiten bereits zum Fahrplanwechsel im Juni 2026 auf Anpassungen bei den Linien U11, 107 und 302 zurückzuführen waren. Die Rahmenbetriebszeiten und das allgemeine Taktangebot blieben hiervon unberührt. Aktuelle Abweichungen im Fahrplan der Linie 301 entstehen derzeit durch Bauarbeiten, die unter anderem den Gelsenkirchener Tunnel temporär einschränken.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 6.1.5Anfrage des Stadtverordneten Herrn Gatzemeier Bochumer Straße - Sicherung des RadverkehrsZur Vorlage · 25-30/01841 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Stadtverordneten zur Sicherung des Radverkehrs auf der Bochumer Straße hat die Verwaltung Informationen zum aktuellen Stand der Umbauarbeiten zwischen Junkerweg und Virchowstraße vorgelegt. Gegenstand der Anfrage war die Frage, wie die Sicherheit und Barrierefreiheit auf den geplanten gemeinsamen Geh- und Radwegen gewährleistet wird, insbesondere im Hinblick auf bestehende Hindernisse wie Masten der Straßenbahnoberleitung.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Planung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens angepasst wurde, unter anderem aufgrund von Einwänden der Feuerwehr bezüglich der Einsatzmöglichkeiten. Auf der westlichen Seite der Bochumer Straße sind gemeinsame Geh- und Radwege mit Breiten zwischen 4,50 und 4,80 Metern vorgesehen, die baulich durch ein Hochbord von der Fahrbahn getrennt werden. Auf der östlichen Seite wird eine Mindestbreite von 2,50 Metern inklusive Sicherheitsabständen eingehalten.
Hinsichtlich der aktuellen Hindernisse erklärte die Verwaltung, dass die alten Fahrleitungs- und Beleuchtungsmaste im Rahmen einer Gleissperrung im November zurückgebaut werden. Die verbleibenden Einbauten wie Laternen oder Beschilderungsmasten werden gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) und der Straßenverkehrs-Ordnung angeordnet. Ein Einsatz von Pollern oder Wegsperren ist im Bereich der gemeinsamen Geh- und Radwege nicht geplant. Die Planung wurde mit der Arbeitsgruppe Barrierefreies Bauen und Planen sowie der Bezirksregierung Münster abgestimmt.
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- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 6.1.6Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Rudde Kreuzungsfreier Radverkehr/VorfahrtZur Vorlage · 25-30/01869 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines sachkundigen Bürgers prüft die Verwaltung die Möglichkeit, den Radverkehr an bestimmten Kreuzungen durch niveaugleiche Querungen oder Ampelanlagen mit Erkennungsfunktion zu bevorzugen. Ziel ist es, die Attraktivität der Radwegeführungen durch unterbrechungsfreie Passagen zu steigern.
Die Verwaltung befürwortet eine Bevorrechtigung des Radverkehrs grundsätzlich, sofern es sich um wesentliche Radverkehrsachsen handelt oder die Attraktivität dadurch erhöht wird. Für die Kreuzungsbereiche Vierhöfeweg/Bergackerstraße, Erzbahntrasse/Ückendorfer Straße, Trasse Kray-Wanner Eisenbahn/Leithestraße sowie Trasse Kray-Wanner Eisenbahn/Krayer Straße sieht die Verwaltung potenzielle Umsetzungsmöglichkeiten. Bei der Ückendorfer Straße und der Krayer Straße liegt die Straße jedoch im Vorfahrtsstraßennetz, wessofern eine Bevorrechtigung lediglich durch Markierungen nicht angestrebt wird, sondern Lichtsignalanlagen geprüft werden müssten. Hierbei sind auch die bestehende „Grüne Welle“ für den motorisierten Individualverkehr sowie der ÖPNV zu berücksichtigen.
Für die Kreuzung Erzbahntrasse/Zufahrt Hafen Grimberg stellt die Verwaltung fest, dass die entsprechende Stelle nicht im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen liegt und die Trasse der Zuständigkeit des Regionalverbands Ruhr (RVR) unterliegt.
Zur Ermittlung des Bedarfs sind Verkehrsbeobachtungen notwendig, die aufgrund saisonaler Einflüsse frühestens im nächsten Frühjahr durchgeführt werden können. Die Kosten für eine externe Zählung werden auf etwa 2.000 € bis 2.500 € pro Stelle geschätzt, während die Kosten für eine Signalanlage grob auf 120.000 € bis 150.000 € beziffert werden. Eine detaillierte Prüfung der Radverkehrsströme erfolgt im Zuge des aktuell vergebenen Radverkehrskonzeptes.
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- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 6.1.7Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Rudde Blockiergebühren E-LadesäulenZur Vorlage · 25-30/01870 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines sachkundigen Bürgers hat die Verwaltung zur Erhebung von Blockiergebühren an E-Ladesäulen Stellung bezogen. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, zu welchen Zeiten und an welchen Standorten Gebühren anfallen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese basieren und inwiefern die Stadt Einfluss auf deren Erhebung nehmen kann.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Erhebung von Blockiergebühren sowie deren Höhe und zeitliche Geltung von den jeweiligen Betreibern der Ladepunkte abhängen. Eine pauschale Antwort für alle Standorte sei daher nicht möglich; Informationen dazu seien über die Plattformen der Betreiber oder Lade-Apps abrufbar. Zur Identifikation der Betreiber kann der MobilitätsAtlas der Stadt Gelsenkirchen genutzt werden. Eine allgemeine maximale Standdauer gibt es nicht, sofern keine örtliche Beschilderung oder Parkregelungen entgegenstehen. Nach einer gewissen Standzeit können jedoch sowohl Blockiergebühren der Betreiber als auch zusätzliche Parkgebühren anfallen.
Die rechtliche Grundlage für diese Gebühren bilden die vertraglichen Nutzungsbedingungen der Ladeinfrastrukturbetreiber unter Einhaltung zivilrechtlicher Vorschriften. Eine einheitliche gesetzliche Verpflichtung oder festgelegte Höhe für solche Gebühren existiert nicht. Eine unmittelbare Untersagung durch die Stadt ist aufgrund mangelnder gesetzlicher Zuständigkeit nicht möglich, da die Preisgestaltung dem Wettbewerb unterliegt. Eine Einflussnahme über straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse ist ebenfalls ausgeschlossen, da Blockiergebühren keinen sachlichen Bezug zur Straße aufweisen.
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- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 6.1.8Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Rudde Förderung E-LadeinfrastrukturZur Vorlage · 25-30/01872 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines sachkundigen Bürgers zur Förderung der E-Ladeinfrastruktur hat die Verwaltung Auskunft über die aktuelle Planung und die Nutzung von Fördermitteln gegeben. Hintergrund der Anfrage ist eine Mitteilung der Landesregierung vom 14. August 2026, nach der die Förderung für E-Ladeinfrastruktur ausgebaut werden soll. Dies umfasst Zuschüsse für öffentliche Ladepunkte, die Beschaffung von elektrischen Kleinwagen sowie leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen sowie die Erstellung von Umsetzungskonzepten.
Die Verwaltung teilte mit, dass seitens der Bezirksregierung Arnsberg derzeit keine passenden Fördermöglichkeiten für die Fortschreibung des städtischen Ladeinfrastrukturkonzepts zur Verfügung stehen. Die Förderlandschaft werde jedoch weiterhin beobachtet und auf geeignete Möglichkeiten geprüft.
Für das Fuhrparkmanagement und die Beantragung fahrzeugbezogener Fördermittel ist GELSENDIENSTE zuständig. Bei entsprechenden Beschaffungen werden Mittel, insbesondere aus dem Programm „progres.nrw - Emissionsarme Mobilität“, beantragt. Ein weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur wurde seit Januar 2024 aufgrund der Nutzung vorhandener Ladepunkte und der überwiegenden Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen nicht als erforderlich eingestuft. Infolgedessen wurden bislang keine Fördermittel für die Planung oder den Ausbau der Infrastruktur beantragt. Die angekündigten neuen Fördermöglichkeiten werden derzeit auf ihre Anwendbarkeit hin untersucht.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 6.1.9Mündliche Mitteilungen
- 6.2Anfragen