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Mitteilungsvorlage

Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW Eingabe des Herrn Christoph Vorholt vom 27.07.2026 - Ausweisung der Ewaldstraße als Tempo-30-Straße -

25-30/01962

🟡 In Beratung Nächste Station: 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage (25-30/01962) wird über eine Eingabe informiert, die nach § 24 GO NRW eingereicht wurde. Der Antragsteller regt an, Teile der Ewaldstraße in Gelsenkirchen-Resse als Tempo-30-Zone auszuweisen. Konkret wird der Bereich zwischen der Kreuzung Ewaldstraße/Engelbertstraße und der Kreuzung Ewaldstraße/Hertener Straße im Fokus genannt.

Die Begründung für diesen Vorschlag bezieht sich auf die Beobachtung von Geschwindigkeiten, die über dem geltenden Limit liegen, sowie auf die damit verbundene Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge und Motorräder. Da es sich bei der Ewaldstraße um eine Einkaufsstraße mit hoher Fußgängerfrequenz handelt, wird auf ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch das aktuelle Tempolimit von 50 km/h hingewiesen. Zudem wird angeführt, dass es im Bereich der Ausfahrt eines Lebensmittelmarktes aufgrund der aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzung zu Unfällen komme, da ausfahrende Fahrzeuge erst spät wahrgenommen würden.

Als Alternative zur vollständigen Ausweisung wird geprüft, ob eine Beschränkung auf den Abendbereich zur Reduzierung der Lärmbelastung möglich ist. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung, der für die Beratung am 12. November 2026 zuständig ist. Die Federführung liegt beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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