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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 i.V.m. § 29 der Geschäftsordnung
- 2.1Antrag der Ratsgruppe Die PARTEI: Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgarten parallel zum Wiederaufbau des PavillonsZur Vorlage · 25-30/00975 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Antrag mit der Nummer 25-30/00975 gestellt, der die Durchführung kultureller Veranstaltungen im Stadtgarten Gelsenkirchen während der Wiederaufbauphase des Pavillons vorsieht. Die Vorlage sieht vor, dass bis zur vollständigen Fertigstellung des Pavillons parallel zu den Bauarbeiten kulturelle Angebote stattfinden sollen, die in den vergangenen Jahrzehnten an diesem Ort etabliert wurden.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass diese Veranstaltungen auch im Sommer 2026 für das kulturelle Leben der Stadt von Bedeutung sind. Die im und um den Musikpavillon üblicherweise stattfindenden kulturellen Angebote sollen aufrechterhalten werden, um das kulturelle Prestige der Stadt zu wahren. Der Antrag wird im Ausschuss für Kultur und urbane Szene in der Sitzung am 29. April 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 2.2Antrag der Ratsgruppe FDP: Sachstandsbericht Walk of FameZur Vorlage · 25-30/00988 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP hat einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zum Thema „Walk of Fame“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene am 29. April 2026 zu setzen.
Mit dem Antrag fordert die Ratsgruppe FDP die Verwaltung dazu auf, zu verschiedenen Entwicklungen an der Horster Straße Auskunft zu geben. Es wird nach dem Stand der Ereignisse im Jahr 2025 sowie nach den Planungen für das Jahr 2026 gefragt. In diesem Zusammenhang soll geklärt werden, ob die Auswahl der zehn weiteren Persönlichkeiten, um die der Walk of Fame im Jahr 2026 wachsen soll, bereits feststeht oder wann deren Veröffentlichung geplant ist.
Des Weiteren bittet die Ratsgruppe FDP um Informationen zur Reinigung der Betonplatten, die bereits in der Vorlage 20-25/7796 angekündigt wurde. Zudem wird nach Maßnahmen zur Vermeidung von Abnutzung und Verschmutzung gefragt. Hierbei wird auf die Erprobung eines rutschfesten Schutzfilms im Jahr 2025 verwiesen und nach dem aktuellen Stand der Umsetzung einer flächendeckenden Überziehung der Platten mit einem solchen Schutzfilm gefragt. Abschließend soll die Verwaltung beurteilen, ob das in Gelsenkirchen erstmals angewendete Digitaldruckverfahren für die Platten geeignet ist oder ob alternative Verfahren in Betracht kommen.
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Beratungsfolge
- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3Vorstellung Leitung Schloss Horst
- 4Kommunales Kino
- 4.1Erhöhung Eintrittspreise Kommunales Kino (KoKi)Zur Vorlage · 25-30/00673 · Beschlussvorlage
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- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene
- 11.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · vertagt
- 4.2Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zur Beschlussvorlage 25-30/00673 Erhöhung Eintrittspreise Kommunales Kino (KoKi)Zur Vorlage · 25-30/00880 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit Schreiben vom 11. März 2026 einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 25-30/00673 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Preisgestaltung für das Kommunale Kino (KoKi).
Die Ratsfraktion beantragt, dass die Erhöhung des Normalpreises auf 7,50 € sowie der Preis für die normale 10er-Karte beibehalten wird. Gleichzeitig wird gefordert, auf eine Erhöhung der ermäßigten Eintrittspreise, der Preise für GE-Pass-Inhaber sowie der ermäßigten 10er-Karten zu verzichten. Diese sollen auf dem alten Preisniveau bleiben.
In der Begründung führt die Ratsfraktion an, dass die vorgeschlagene Erhöhung des Normalpreises als vertretbar angesehen wird. Eine Erhöhung der ermäßigten Preise würde jedoch Gruppen wie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geringem Einkommen treffen. Das Angebot des Kommunalen Kinos wird als wichtiger, niedrigschwelliger Zugang zu Kultur beschrieben, der eine soziale Funktion zur Ermöglichung kultureller Teilhabe erfüllt.
Der Antrag wird im Ausschuss für Kultur und urbane Szene in der Sitzung am 29. April 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 4.3Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zur Beschlussvorlage 25-30/00673 Erhöhung Eintrittspreise Kommunales Kino (KoKi)Zur Vorlage · 25-30/00978 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 25-30/00673 eingereicht, der die Preisgestaltung für das Kommunale Kino (KoKi) betrifft. Der Antrag sieht vor, den Normalpreis für den Eintritt auf 7,50 € anzuheben, während auf eine Erhöhung der ermäßigten Eintrittspreise sowie der Preise für Inhaber des GE-Passes verzichtet werden soll. Die ermäßigten Preise sollen somit bei 5,00 € verbleiben, und der Preis für den GE-Pass soll bei 3,00 € bleiben.
Mit dieser Anpassung des Normalpreises geht laut Antrag eine entsprechende Erhöhung der Preise für 10er-Karten im Normalpreissektor einher. Die Ratsfraktion begründet den Antrag damit, dass die Beibehaltung der bisherigen Preise für ermäßigte Tarife den Zugang zu kulturellen Angeboten für Schülerinnen, Schüler, Studierende, Seniorinnen, Senioren sowie Menschen mit geringem Einkommen sichern soll. Das Angebot des Kommunalen Kinos wird in der Begründung als Instrument zur kulturellen Teilhabe angeführt. Der Antrag wird im Ausschuss für Kultur und urbane Szene zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 5Jahresbericht des Instituts für Stadtgeschichte 2025
- 5.1Jahresbericht des Instituts für Stadtgeschichte 2025 - Teil I: Arbeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025Zur Vorlage · 25-30/00857 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Institut für Stadtgeschichte legt dem Ausschuss für Kultur und urbane Szene den Arbeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 vor. Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/00857 dient der Information des Gremiums über die Tätigkeiten des Instituts im betreffenden Zeitraum.
Die Vorlage erfolgt gemäß den Vorgaben von § 7 Abs. 3 der Satzung des Instituts für Stadtgeschichte. Der Bericht umfasst den ersten Teil des Jahresberichts 2025 und ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene am 29. April 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Auskunft zur Vorlage wird durch die zuständige Fachabteilung erteilt.
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Hauptdokument|Arbeitsbericht des Instituts für Stadtgeschichte für das Jahr 2025
Beratungsfolge
- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.2Jahresbericht des Instituts für Stadtgeschichte 2025 - Teil II: Finanzbericht für das Geschäftsjahr 2025Zur Vorlage · 25-30/00858 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Institut für Stadtgeschichte legt dem Ausschuss für Kultur und urbane Szene den Finanzbericht für das Geschäftsjahr 2025 vor. Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/00858 dient der Information des Gremiums über die finanziellen Entwicklungen des Instituts im genannten Zeitraum.
Die Vorlage erfolgt gemäß den Vorgaben von § 7 Abs. 3 der Satzung des Instituts für Stadtgeschichte. Der Bericht umfasst den zweiten Teil des Jahresberats 2025 und beinhaltet die entsprechenden Finanzdaten für das Jahr 2025. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Kultur und urbane Szene in der Sitzung am 29. April 2026 vorgesehen. Als Anlage zur Vorlage ist der öffentliche Finanzbericht des Instituts für Stadtgeschichte für das Jahr 2025 beigefügt.
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Hauptdokument|Finanzbericht des Instituts für Stadtgeschichte für das Jahr 2025
Beratungsfolge
- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Institutionelle Förderung 2026Zur Vorlage · 25-30/00883 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur institutionellen Förderung für das Jahr 2026 sieht die Vergabe von Fördermitteln an verschiedene kulturelle Akteure vor. Die Vergabe erfolgt auf Basis der aktuellen Kulturrichtlinien der Stadt Gelsenkirchen und ist als Teil des Handlungsfelds 4 des Kulturentwicklungsplans der Stadt einzustufen. Ziel der institutionellen Förderung ist die Sicherstellung der kontinuierlichen Existenz und Funktionsfähigkeit kultureller Einrichtungen sowie der allgemeinen kulturellen Infrastruktur.
Der Entwurf sieht für die genannten Akteure Förderbeträge in Höhe von bis zu 276.249 € vor. Darunter befinden sich Mittel für das Consol Theater Gelsenkirchen in Höhe von 133.531 €, die Kunstschule Gelsenkirchen e. V. mit 54.761 €, der wohnzimmer e. V. mit 27.704 €, der IkM e. V. mit 15.516 €, der HIND e. V. mit 15.217 €, der GEjazzt e. V. mit 10.873 €, der caterva musica e. V. mit 9.000 €, der werkstatt e. V. mit 6.647 € sowie der Bund Gelsenkener Künstler e. V. mit 3.000 €.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den Entwurf des Haushaltsplans 2026 unter der Produktgruppe 2501 für Kulturveranstaltungen und -förderung mit einer Veranschlagung von 356.800 € für Transferaufwendungen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines genehmigungsfähigen Antrages für 2026 sowie der öffentlichen Bekanntgabe der Haushaltssatzung 2026.
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Beratungsfolge
- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Anpassung der KulturförderrichtlinienZur Vorlage · 25-30/00897 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Anpassung der Kulturförderrichtlinien vor. Ziel der Vorlage ist es, dem Ausschuss für Kultur und urbane Szene die Zustimmung zu Änderungen an den bestehenden Richtlinien zu ermöglichen.
Die Anpassungen basieren auf einer fortlaufenden Evaluierung des Regelungsrahmens. Dabei werden an insgesamt vier Stellen der bisherigen Kulturförderrichtlinien Änderungen empfohlen. Diese betreffen primär die Optimierung der Prozesse bei der Abwicklung von Förderungen, insbesondere im Bereich der Antragstellung sowie der Nachweisführung. Laut Dokument verändern sich die inhaltlichen Ziele der Kulturförderung durch diese Anpassungen nicht. Eine frühzeitige Umsetzung soll eine praxisgerechte und effiziente Erfüllung der Bedarfe der Kulturförderung ermöglichen.
Die Neufassung der Förderrichtlinien ist als Bestandteil des Handlungsfeldes 4 des Kulturentwicklungsplans vorgesehen. Bereits mit einem Beschluss vom 04.06.2025 wurde der Neuauflage der Richtlinien zugestimmt. Die Revision umfasst zudem die Abgrenzung der Förderformen sowie die Etablierung transparenter Verfahren, um verlässliche Rahmenbedingungen für Kulturakteure zu schaffen. Dem Ausschuss für Kultur und urbane Szene wird die Entscheidung über die vorliegenden Änderungen zur Vorlage gebracht.
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Hauptdokument|Anlage 1 Aktualisierung der Kulturförderrichtlinien|Anlage 2 Synopse der Kulturförderrichtlinien
Beratungsfolge
- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Anfrage der Stadtverordneten Frau Hensel zum Sachstand des kinetischen Objekts „Block 8“ von Günter TollmannZur Vorlage · 25-30/00985 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/00985 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zum aktuellen Sachstand des kinetischen Objekts „Block 8“ von Günter Tollmann. Das Kunstwerk, das im ehemaligen Wassergraben von Schloss Horst aufgestellt war, wurde aufgrund von Vandalismusschäden abgebaut und in ein Restaurierungsatelier eingelagert.
Die Verwaltung führt aus, dass mit den Restaurierungsmaßnahmen noch nicht begonnen werden konnte, da die Finanzierung bislang nicht sichergestellt ist. Im Haushalt 2026 sind keine entsprechenden Finanzmittel eingeplant. Da es sich bei dem Werk um eine Dauerleihgabe des Nachlasses handelt, liegt das Eigentum nicht bei der Stadt Gelsenkirchen; eine Finanzierung der Maßnahmen muss daher in Abstimmung mit den Eigentümern erfolgen.
Aufgrund der ungeklärten Finanzierung wurden außer Abstimmungsgesprächen zwischen den Beteiligten keine Maßnahmen zur Wiederaufstellung unternommen. Ein konkreter Zeitplan für die Restaurierung und die Rückführung an den ursprünglichen Standort existiert derzeit nicht. Laut Rücksprache mit der Restaurierungswerkstatt würde der Prozess mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.
Hinsichtlich des Schutzes von Kunstwerken im öffentlichen Raum nennt die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten, wie etwa die Wahl des Aufstellungsortes, die Nutzung von Sockeln, Beleuchtung, Videoüberwachung oder Anti-Graffiti-Beschichtungen. Eine schnelle Beseitigung kleinerer Schäden wird als beitragend genannt. Eine abschließende Prüfung der Eignung solcher Maßnahmen muss jeweils im Einzelfall erfolgen.
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Beratungsfolge
- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9Mitteilungen und Anfragen
- 9.1"Hallender Hass" bei den "Goldstücken"Zur Vorlage · 25-30/00895 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Mitteilungsvorlage Stellung zu den Fragen, die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene am 11. März 2026 zur Aufarbeitung der Causa „Hallender Hass“ bei den „Goldstücken“ gestellt wurden.
Bezüglich der Kommunikation mit der Künstlerin erklärte die Verwaltung, dass nach dem Eingang eines Schreibens der Studierenden, in dem rechtliche Schritte vorbehalten wurden, eine telefonische Kontaktaufnahme nicht angezeigt war. Als Erkenntnisse für zukünftige Festivalausgaben werden eine mögliche Rückkehr zum biennalen Turnus sowie eine deutlichere Kommunikation während der Phase der Vorschlagslisten genannt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme auf eine Vorschlagsliste noch keine verbindliche Einladung darstellt.
Auf die Frage nach einem Verbot, die Arbeit in der Stadt zu zeigen, antwortet die Verwaltung mit einem Nein. Die Künstlerin kann ihre Arbeit jederzeit eigenständig in Gelsenkirchen realisieren. Eine inhaltliche Einschätzung des Vorschlags war der Verwaltung erst ab Ende August 2025 möglich, als die detaillierten Vorschläge der künstlerischen Leitung vorlagen. Die Abwägung des Neutralitätsgebots wurde erst bei Vorliegen detaillierterer Informationen relevant. Die Verwaltung bestätigte zudem, dass die mediale Berichterstattung und die damit verbundene Öffentlichkeitswirksamkeit in der Verwaltung beobachtet wurden.
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- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.2Besucherzahlen Kommunales Kino (KoKi)Zur Vorlage · 25-30/00924 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage Informationen zum Besucheraufkommen des Kommunalen Kinos (KoKi) vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage, die sich aus einer Aussprache in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene vom 11. März 2026 ergab. Gegenstand der Untersuchung war das Verhältnis zwischen Personen, die den Normalpreis zahlen, und jenen, die eine ermäßigte Karte nutzen.
Nach Angaben der Verwaltung besuchten im Jahr 2025 insgesamt 10.332 Personen das Programm des Kommunalen Kinos. Von dieser Gesamtzahl nutzten 1.503 Personen (14,55 %) eine 10er-Karte ohne Ermäßigung. Eine 10er-Karte mit Ermäßigung wurde von 236 Personen (2,28 %) verwendet. Zudem erwarben 258 Personen (2,50 %) ein Ticket mit einer Ermäßigung durch den GE-Pass.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass keine spezifischen Zahlen über die Anzahl der gekauften Einzelkarten des Kommunalen Kinos mit Ermäßigung vorliegen. Eine entsprechende Auswertung ist über das Kassensystem des Schauburg Filmpalasts nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.3Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Daduna – Nachtrag zur Anfrage – Schaden am Kunstobjekt „Energie-Kubus“ von Hermann J. Kassel am MiR im KTuS am 29.01.2025Zur Vorlage · 25-30/00901 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/00901 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines sachkundigen Bürgers aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene vom 11.03.2026. Der Fragesteller weist auf Beschädigungen an den unteren Eckbereichen des Kunstobjekts „Energie-Kubus“ am MiR im KTuS hin, die nach seiner Feststellung noch nicht instandgesetzt wurden. Zudem wird berichtet, dass die interne Photovoltaik-Anlage, welche die Beleuchtung des Kunstwerks in den Abend- und Nachtstunden ermöglicht, defekt sei.
Der Antragsteller verweist auf eine Vereinbarung mit der Emscher-Lippe-Energie (ELE), wonach das Unternehmen die Folgekosten für Wartung und Unterhaltung des Kunstwerks zu übernehmen habe. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, die ELE zur Erfüllung dieser Verpflichtungen aufzufordern und eine Abstimmung mit dem Künstler zur Erneuerung der Lichttechnik anzuregen. Zudem wird die Beauftragung der Firma e.liebing GmbH zur Ausbesserung der Glasbausteine angeregt.
Die Kulturverwaltung gibt dazu bekannt, dass bereits Kontakt zur ELE GmbH aufgenommen wurde, um den aktuellen Sachstand zu erläutern. Die Verwaltung hat das Unternehmen um die Prüfung einer technischen Instandsetzung beziehungsweise einer Modernisierung der Photovoltaik-Anlage sowie um die Beauftragung der Firma e.liebing GmbH zur Ausbesserung der Glasbausteine gebeten. Der Ausschuss wird informiert, sobald eine Rückmeldung des Unternehmens vorliegt.
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- 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen