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Beschlussvorlage

Institutionelle Förderung 2026

25-30/00883

🟢 Beschlossen 29.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage zur institutionellen Förderung für das Jahr 2026 sieht die Vergabe von Fördermitteln an verschiedene kulturelle Akteure vor. Die Vergabe erfolgt auf Basis der aktuellen Kulturrichtlinien der Stadt Gelsenkirchen und ist als Teil des Handlungsfelds 4 des Kulturentwicklungsplans der Stadt einzustufen. Ziel der institutionellen Förderung ist die Sicherstellung der kontinuierlichen Existenz und Funktionsfähigkeit kultureller Einrichtungen sowie der allgemeinen kulturellen Infrastruktur.

Der Entwurf sieht für die genannten Akteure Förderbeträge in Höhe von bis zu 276.249 € vor. Darunter befinden sich Mittel für das Consol Theater Gelsenkirchen in Höhe von 133.531 €, die Kunstschule Gelsenkirchen e. V. mit 54.761 €, der wohnzimmer e. V. mit 27.704 €, der IkM e. V. mit 15.516 €, der HIND e. V. mit 15.217 €, der GEjazzt e. V. mit 10.873 €, der caterva musica e. V. mit 9.000 €, der werkstatt e. V. mit 6.647 € sowie der Bund Gelsenkener Künstler e. V. mit 3.000 €.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den Entwurf des Haushaltsplans 2026 unter der Produktgruppe 2501 für Kulturveranstaltungen und -förderung mit einer Veranschlagung von 356.800 € für Transferaufwendungen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines genehmigungsfähigen Antrages für 2026 sowie der öffentlichen Bekanntgabe der Haushaltssatzung 2026.

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