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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1Antrag der Ratsgruppe FDP: Sachstandsbericht zum Thema PrivatschulenZur Vorlage · 25-30/00961 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP hat mit Schreiben vom 7. April 2026 einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zum Thema Privatschulen als Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Bildung am 30. April 2026 aufzunehmen.
Der Antrag bezieht sich auf eine Vereinbarung im Kooperationsvertrag zwischen der SPD, der CDU, den Grünen und der FDP. In diesem Vertrag wurde festgehalten, dass die beteiligten Parteien der Einrichtung einer privaten Schule, etwa einer Grundschule oder einer Schule der Sekundarstufe I oder II, positiv gegenüberstehen und eine entsprechende Entwicklung fördern möchten.
Im Rahmen des Antrags bittet die Ratsgruppe FDP die Schulverwaltung um Erläuterungen dazu, wie die Realisierung eines solchen Projekts in Gelsenkirchen umgesetzt werden kann. Zudem wird die Einladung sowie das Rederecht für eine Vertretung privater Schulen beantragt. Als mögliche Vertreter werden ein Mitglied des Verbandes Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) oder die Schulleitung der Privatschule Constantin in Herne genannt.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.2Antrag der CDU-Ratsfraktion: Sachstand zum geplanten Erweiterungsbau am Schalker GymnasiumZur Vorlage · 25-30/00967 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 07.04.2026 beantragt, den Sachstand zum geplanten Erweiterungsbau am Schalker Gymnasium als Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Ausschusses für Bildung am 30.04.2026 aufzunehmen.
Der Antrag bezieht sich auf einen Baubeschluss für einen Erweiterungsbau, der bereits für die Jahre 2013/2014 vorliegt. Die geplante Erweiterung der räumlichen Kapazitäten auf der Freifläche hinter dem Hauptgebäude wurde im Jahr 2017 durch die Entscheidung für einen Appendix-Anbau modifiziert. Laut Angaben der Ratsfraktion sind seither keine baulichen Fortschritte oder sichtbare Planungen erfolgt. Die Notwendigkeit für zusätzliche Räume wird unter Verweis auf einen aktuellen Qualitätsanalyse-Bericht der Bezirksregierung Münster angeführt.
Die CDU-Ratsfraktion bittet die Verwaltung um Aufklärung zu den bisherigen Planungsschritten sowie zu den Gründen für die ausbleibende Umsetzung. Zudem wird nach der Bewertung des aktuellen Raumbedarfs und nach einem konkreten Zeitplan für Planung, Ausschreibung und Bau gefragt. Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Prüfung einer modularen Bauweise. Die Ratsfraktion regt an zu untersuchen, ob Modulbauten als wirtschaftliche und zeitnahe Alternative zu klassischen Massivbauten in Betracht kommen, um den Raumbedarf kurzfristig zu decken.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten
- –Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzung der AfD-FraktionZur Vorlage · 25-30/01039 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01039 informiert über eine Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Bildung. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26. März 2026 beschlossen, die Zusammensetzung des Gremiums anzupassen.
Im Rahmen dieser Entscheidung tritt eine sachkundige Bürgerin an die Stelle eines bisherigen sachkundigen Bürgers. Die Neubesetzung erfolgt gemäß der geltenden Regelungen, wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss oder Beirat die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion eine Nachfolge wählen. Die Wahl der Mitglieder in den Ausschüssen und Beiräten basiert auf einem einheitlichen Wahlvorschlag gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die entsprechende Information ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Bildung in der Sitzung am 30. April 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Nutzung von Schulhöfen/vorübergehende Sperrung der Schulhöfe der Gesamtschule Horst und der Grundschule am Schloss Horst am 20. und 21.06.2026Zur Vorlage · 25-30/00809 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der vorübergehenden Sperrung der Schulhöfe der Gesamtschule Horst sowie der Grundschule am Schloss Horst für den Zeitraum des 20. und 21. Juni 2026. Hintergrund der Anfrage ist die Durchführung der Veranstaltung „Mittelalterliches Gaudium“ in und um Schloss Horst.
Nach Angaben in der Vorlage ist für die Durchführung der Veranstaltung die Nutzung des Schulhofs der Grundschule am Schloss Horst als Parkplatz für Schaustellerfahrzeuge vorgesehen. Für die beiden Veranstaltungstage wird mit einer Besucherzahl von bis zu 4.000 Personen pro Tag gerechnet. Um die Parksituation im Stadtteil zu regulieren, sollen zudem zwei Flächen der Gesamtschule Horst als Parkplätze für Besucher ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich um die Schulhofbereiche zwischen der Devensstraße und der Vestischen Straße sowie den Bereich an der Turfstraße.
Die Vorlage sieht vor, der Sperrung der Schulhöfe als Kinderspielfläche für die genannten Zwecke zuzustimmen. Eine finanzielle Belastung oder eine Relevanz für den Klimaschutz wird in dem Dokument nicht angegeben. Die Vorlage ist zur Vorberatung im Ausschuss für Bildung und zur Entscheidung in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Aufhebung des Haushaltsbeschlusses - Erste Hilfe an Schulen - zum Haushalt 2025Zur Vorlage · 25-30/00865 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Aufhebung des Haushaltsbeschlusses „Erste Hilfe an Schulen“ (Drucksachennummer 20-25/7422 ID 317) für den Haushalt 2025 vor. Der Ausschuss für Bildung soll über diesen Antrag entscheiden.
Hintergrund der Vorlage ist die ursprüngliche Planung eines Pilotprojektes, für das im Haushalt 2025 ein Betrag von 10.000 Euro eingestellt worden war. Ziel dieses Projektes war der Einsatz von Ehrenamtlichen, um Schülerinnen und Schüler in Maßnahmen der Ersten Hilfe zu schulen.
Durch einen Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW ist die Durchführung einer Ausbildung in Laienreanimation im Schulunterricht ab dem Schuljahr 2026/2027 nun gesetzlich verankert. Da die Qualifizierung und Ausbildung damit als verpflichtender Bestandteil des Unterrichts festgeschrieben ist, wird die Angelegenheit als schulinterne Aufgabe eingestuft. In der Folge entfällt die Notwendigkeit einer Umsetzung durch die Verwaltung, weshalb die Aufhebung des ursprünglichen Haushaltsbeschlusses beantragt wird.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · vertagt
Ergebnis: vertagt - –Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen; Auflösung der Abendrealschule Gelsenkirchen und zeitgleiche Errichtung eines Bildungsganges Abendrealschule am Weiterbildungskolleg Emscher Lippe zum 01.08.2026 (Schuljahr 2026/2027)Zur Vorlage · 25-30/00630 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Auflösung der Abendrealschule Gelsenkirchen und die gleichzeitige Errichtung eines Bildungsganges Abendrealschule am Weiterbildungskolleg Emscher-Lippe zum 01.08.2026 vor. Mit diesem schulorganisatorischen Schritt soll die langfristige Sicherung der Bildungsangebote erreicht werden. Die Vorlage begründet die Maßnahme mit der Entwicklung der Teilnehmerzahlen: Während das Weiterbildungskolleg Emscher-Lippe im Schuljahr 2025/2026 244 Teilnehmer aufweist, verzeichnet die Abendrealschule 343 Personen. In den vorangegangenen Jahren sank die Zahl der Teilnehmenden an der Abendrealschule von 458 im Schuljahr 2020/2021 auf den aktuellen Wert.
Die Zusammenlegung orientiert sich an Empfehlungen des Landesrechnungshofes zur Nutzung von Synergieeffekten durch die Zusammenführung von Abendrealschulen und Abendgymnasien. Durch die organisatorische Zusammenführung soll die Durchlässigkeit zwischen den Systemen erhöht und der Verwaltungsaufwand durch eine einzige Schulleitung sowie eine stellvertretende Schulleitung reduziert werden. Zudem ist eine räumliche Zusammenführung am Standort des Weiterbildungskollegs Emscher-Lippe geplant. Dadurch werden Kapazitäten in der Gesamtschule Ückendorf frei, wobei ein Drittel der Räume der Oberstufe und der Rest weiteren schulorganisatorischen Planungen zugeführt werden soll.
Die Vorlage sieht zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung vor, um den geordneten Schulbetrieb sicherzustellen und eine Verzögerung durch mögliche Rechtsmittel zu vermeiden. Für die Stadt Gelsenkirchen entstehen durch die schulrechtliche Zusammenlegung keine Kosten.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung
- 7Anfrage des Stadtverordneten Herrn Kurth – Anmeldezahlen im VergleichZur Vorlage · 25-30/00987 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Stadtverordneten geantwortet, die in der Sitzung des Ausschusses für Bildung am 29. Januar 2026 gestellt wurde. Gegenstand der Anfrage waren die Anmeldezahlen der letzten zehn Jahre, um eine Vergleichbarkeit der Daten zu ermöglichen.
Als Antwort auf diese Anfrage stellt die Verwaltung die Anmeldezahlen für den Zeitraum von 2016/2017 bis einschließlich 2025/2026 zur Verfügung. Die detaillierten Zahlen sind der beigefügten Anlage mit dem Titel „Anlage Anmeldezahlen im Vergleich 2016-2025“ zu entnehmen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Bildung, dessen Sitzung für den 30. April 2026 angesetzt ist.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8Schulentwicklungsplanung -mündlicher Bericht der Verwaltung-
- 9Sachstandsbericht OGS-Rechtsanspruch
- 10Sachstandsbericht Startchancen-Programm
- 11Einführung von ABC-Klassen
- 12Mitteilungen und Anfragen
- 12.1Mitteilungen
- 12.1.1Anfrage des Stadtverordneten Herrn Mehls – Ausschaltung des BYOD-WLAN-Netzwerks an SchulenZur Vorlage · 25-30/00947 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/00947 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Stadtverordneten aus der Sitzung des Ausschusses für Bildung vom 12. März 2026. Der Anlass der Anfrage war die Information, dass das BYOD-WLAN-Netzwerk an mehreren Schulen abgeschaltet worden sei, was die Nutzung eigener Endgeräte durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte verhindere. Es wurde gefragt, ob eine Abschaltung des Netzwerks an mehreren Schulen stattgefunden habe, welche Schulen hiervon betroffen seien, ob weitere Abschaltungen geplant seien und ob die Schulen vorab über den Zeitpunkt der Abschaltung informiert worden seien.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die BYOD-Netzwerke grundsätzlich an allen Gelsenkirchener Schulen genutzt werden. Die Berechtigungen für die Nutzung des Netzwerks können durch die jeweilige Schule erteilt oder eingeschränkt werden. Eine grundsätzliche Abschaltung des Netzes durch die Stadtverwaltung hat nicht stattgefunden.
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- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen Zustand und Sicherheit der SchultoilettenZur Vorlage · 25-30/01007 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage eines Stadtverordneten zum Zustand und zur Sicherheit der Schultoiletten in Gelsenkirchen. Im Zentrum steht die Auswertung des im Jahr 2025 angekündigten „Toilettenwettbewerbs“.
An diesem Wettbewerb beteiligten sich insgesamt 16 Schulen. Zehn Schulen erhielten eine Startunterstützung in Höhe von 400,00 €, sofern sie ein praktikables Konzept einreichten. Zu den aktuell aktiven Teilnehmern gehören die Pfefferackerschule, die Gertrud-Bäumer-Realschule, die Gesamtschule Buer-Mitte, die Hauptschule an der Grillostraße, die Gemeinschaftsgrundschule Albert-Schweitzer-Straße, die Gemeinschaftsgrundschule Dörmannsweg, das Max-Planck-Gymnasium, das Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium, die OGS Leythe Schule sowie die Sekundarschule Hassel. An anderen Schulen wurden Verschönerungsmaßnahmen bereits eigenständig umgesetzt oder Bewerbungen wurden zurückgezogen. An der Gemeinschaftsgrundschule Albert-Schweitzer-Straße prüft das Bauamt derzeit zwei Sanierungsvarianten, wobei ein Förderverein finanzielle Mittel für eine kindgerechte Gestaltung bereitstellt. Schulen mit fortgeschrittenem Umsetzungsstand berichten von einer verbesserten Sauberkeit und einem Rückgang von Vandalismus.
Hinsichtlich des allgemeinen Zustands der WC-Anlagen an städtischen Schulen liegt keine Übersicht nach Gebäuden und Schulen vor. Die Überprüfung der Anlagen erfolgt durch das Schulpersonal und die Hausmeister, wobei Schadensmeldungen von der Verwaltung bearbeitet werden. Ein einheitliches Konzept zum Schutz der Anlagen vor Vandalismus existiert derzeit nicht, die Verwaltung prüft jedoch entsprechende Maßnahmen.
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- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Abazi Lernförder- und Nachhilfeangebote für Schülerinnen und Schüler in GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01038 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat die Verwaltung um Auskunft zu bestehenden Lernförder- und Nachhilfeangeboten für Schülerinnen und Schüler in Gelsenkirchen gebeten. Im Fokus der Anfrage standen dabei die Verfügbarkeit von niedrigschwelligen, kostenfreien oder kostengünstigen Angeboten sowie deren Zugänglichkeit unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass im Primarbereich durch Landesmittel finanzierte Programme wie „Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“ und „Silentien“ zur Verfügung stehen. Im Schuljahr 2025/2026 werden 85 Silentien an 22 Grundschulen angeboten, wobei die Teilnahme kostenfrei ist. Diese Angebote sowie die Potenzialförderung zur Verbesserung der Sprachkompetenz stehen grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern offen.
Zusätzlich existiert das landesweite Programm „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“, das seit 2018 zur Sprachförderung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher dient. Dieses Angebot ist einkommensunabhängig, richtet sich jedoch spezifisch an die Zielgruppe mit entsprechendem Sprachförderbedarf. Im Gegensatz dazu ist die Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets an den Nachweis eines zusätzlichen Förderbedarfs sowie die Zugehörigkeit zu leistungsberechtigten Familien gebunden. Die Verwaltung bewertet die Vielfalt der bestehenden Programme als ausreichend, um eine kostenfreie Teilhabe für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
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- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.4Mündliche Mitteilungen
- 12.2Anfragen