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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Sanierung/Aufwertung eines Kinderspielplatzes im Bezirk Gelsenkirchen-Süd im Jahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01223 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd hat die Sanierung und Aufwertung des Kinderspielplatzes Hohenfriedberger Straße beschlossen. Für diese Maßnahme ist ein Aufwand von 24.750 € vorgesehen, der aus Eigenmitteln finanziert wird. Die Vorlage geht aus dem Referat Kinder, Jugend und Familien hervor.
Die Verwaltung hatte im Rahmen eines Vorschlagsverfahrens drei Spielplätze für das Jahr 2026 zur Sanierung oder Aufwertung vorgeschlagen. Neben dem Kinderspielplatz Hohenfriedberger Straße, der eine Fläche von 1.100 qm umfasst und in dem insgesamt 631 Kinder aus verschiedenen Altersgruppen leben, standen der Spielplatz Herner-/Braunschweiger Straße sowie der Spielplatz In der Esch zur Auswahl. Die Verwaltung favorisiert die Maßnahme an der Hohenfriedberger Straße, da dort aufgrund gestiegener Kinderzahlen eine Aufstockung der Spielgerätschaft, insbesondere für die Altersgruppe der 0- bis 5-Jährigen, erforderlich ist. Im Jahr 2022 musste dort bereits ein Großteil der Spielgerätschaft zurückgebaut werden.
Die Auswahl der Spielflächen erfolgt jährlich durch die Verwaltung unter Berücksichtigung technischer Kontrollen der Gelsendienste, Bürgerwünschen, Meldungen von Spielplatzpaten sowie der Beteiligung des Jugendrates. Im Haushaltsplan für das Jahr 2026 sind für die Sanierung und Aufwertung von Kinderspielplätzen im gesamten Stadtgebiet insgesamt Mittel in Höhe von 138.750 € veranschlagt. Die jährlichen Nettofolgekosten für die beschlossene Maßnahme belaufen sich auf 3.316 €.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Neubau eines Trauerpavillons auf dem Friedhof RotthausenZur Vorlage · 25-30/01144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der GELSENDIENSTE sieht den Neubau eines Trauerpavillons auf dem Gelände der ehemaligen Trauerhalle am Friedhof Rotthausen vor. Auf Basis früherer Beschlüsse des Rates soll anstelle der inzwischen niedergelegten Trauerhalle eine Alternative in offener Bauweise errichtet werden. Die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme wird zur Zustimmung vorgelegt, wobei GELSENDIENSTE mit der Umsetzung beauftragt werden soll.
Der geplante dreiseitig offene Pavillon verfügt über ein Design mit farblich abgesetzten Wänden in Holzoptik und Anthrazit sowie eine Wand mit einem transparenten Kreuz. Der Raum für die Trauergemeinschaft ist so dimensioniert, dass 30 Stühle aufgenommen werden können, wobei eine Erweiterung der Bestuhlung möglich ist. Der Entwurf umfasst zudem einen Sargraum, der ein Drehen des Sarges ermöglicht, sowie ein abschließbares Stuhllager inklusive Elektroverteilung. Im Zentrum befindet sich ein trapezförmiger Aufbahrungsbereich für den Sarg und Dekorationen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 310.000 Euro, die aus dem Eigenfinanzierungsanteil des Wirtschaftsplans 2026 von GELSENDIENSTE gedeckt werden sollen. Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Pavillons wird für Sonnen- und Regenschutz bei Beisetzungen vor Ort gesorgt. In dieser Übergangsphase werden für die Nutzung der Trauerhallen auf dem Westfriedhof, Südfriedhof und Ostfriedhof keine Gebühren erhoben. Die Nutzung geeigneter Gebäude in Rotthausen, wie etwa Kirchen, wird derzeit geprüft.
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Hauptdokument|Anlage Beschlussvorlage Baubeschluss Trauerpavillon FH Rotthausen Entwurfsplanung
Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd
- 5Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 5.1Sachstandsbericht zur Entwicklung der Immobilie „ehemaliger Glückauf-Keller“ zur Mitteilungsvorlage 25-30/00840 - Antrag der CDU-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Süd hat einen Antrag mit der Vorlagennummer 25-30/01024 gestellt, der die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 9. Juni 2026 vorsieht. Gegenstand des Antrags ist ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Immobilie „ehemaliger Glückauf-Keller“.
Dieser Bericht soll als Ergänzung zur Mitteilungsvorlage 25-30/00840 dienen. Die CDU-Bezirksfraktion bittet die Verwaltung, die aktuelle Situation sowie die weitere Entwicklung des Objekts im Rahmen eines ordentlichen Tagesordnungspunktes darzustellen. Der Antrag sieht vor, dass die Beratung sowohl im öffentlichen als auch, sofern erforderlich, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung stattfinden soll. Die rechtliche Grundlage für diesen Antrag bildet § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 9 der Bezirkssatzung.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 5.2Sachstandsbericht zur Entwicklung der Immobilie „ehemaliges Schwesternheim an der Knappschaftsstraße" - Antrag der CDU-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01025 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Süd hat einen Antrag mit der Vorlagennummer 25-30/01025 gestellt. Mit diesem Antrag wird die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 9. Juni 2026 beantragt.
Gegenstand des beantragten Tagesordnungspunktes ist ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Immobilie „ehemaliges Schwesternheim an der Knappschaftsstraße“. Die CDU-Bezirksfraktion bittet die Verwaltung in dem Antrag darum, über die aktuelle Situation sowie die weitere Entwicklung des genannten Objekts zu informieren. Die Grundlage für den Antrag bildet die Geschäftsordnung der Bezirksvertretung, konkret § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 der Bezirkssatzung. Die Entscheidung über die Aufnahme des Punktes in die Tagesordnung obliegt der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 5.3Sachstandsbericht zu den Grabelandflächen Rheinelbe - Antrag der CDU-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01179 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Süd hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 9. Juni 2026 einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Sachstandsbericht der Grabelandflächen Rheinelbe gestellt.
Mit diesem Antrag bittet die Fraktion die Verwaltung um Informationen zum aktuellen Stand der Verhandlungen mit der NRW.URBAN bezüglich der Übertragung von Flächen im Bereich Rheinelbe. Konkret sollen Auskünfte über die derzeitige Nutzung der betroffenen Grabelandflächen sowie über die Anzahl und Struktur der bestehenden Pachtverhältnisse erbracht werden. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die Gründe für die Forderung nach Kündigung der bestehenden Pachtverträge vor einer etwaigen Flächenübernahme an die Stadt darzulegen. Darüber hinaus soll geklärt werden, welche rechtlichen und tatsächlichen Spielräume für eine zumindest übergangsweise Fortführung der bestehenden Nutzungen bestehen.
Der Antrag bezieht sich auf eine Fläche von rund 5.960 m², auf der derzeit 24 Pachtverhältnisse bestehen. Laut dem Dokument besteht ein Konflikt hinsichtlich des Umgangs mit diesen Parzellen, da die Verwaltung die Kündigung der Verträge vor der Übernahme fordert, während die NRW.URBAN eine Übernahme der bestehenden Pachtverhältnisse bevorzugt. Die Betroffenheit der Pächter wurde im Antrag bereits erwähnt.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 6Bebauungsplan Nr. 459 der Stadt Gelsenkirchen "Einzelhandelsentwicklung am Campus Rotthausen" zwischen Schonnebecker Straße - Evangelische Kirche Rotthausen - Am Dahlbusch - Karl-Meyer-Straße - Aufstellungsbeschluss -Zur Vorlage · 25-30/01214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen legt dem Rat der Stadt einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 459 mit dem Titel „Einzelhandelsentwicklung am Campus Rotthausen“ vor. Das Vorhaben umfasst ein rund 13.899 m² großes Areal im Stadtteil Rotthausen, das durch die Schonnebecker Straße, die Evangelische Kirche Rotthausene, den Am Dahlbusch und die Karl-Meyer-Straße begrenzt wird.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für eine Einzelhandelsentwicklung auf Flächen der Evangelischen Emmaus Kirchengemeinde Gelsenkirchen. Geplant ist die Errichtung eines Discounters mit etwa 1.054 m² Verkaufsfläche sowie eines Drogeriemarktes mit etwa 800 m² Verkaufsfläche. Dieses Vorhaben ist Teil einer Gesamtmaßnahme, die auch die Entwicklung eines Gemeindecampus sowie den Neubau einer Kindertagesstätte an der Steeler Straße vorsieht. Die Umsetzung der Einzelhandelsflächen ist an die gleichzeitige Entwicklung der sozialen Angebote und die Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung gebunden.
Das Verfahren ist als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch vorgesehen. Der Plan soll die Ziele des Regionalplans Ruhr sowie des Einzelhandelskonzepts der Stadt berücksichtigen. Der Geltungsbereich umfasst zudem angrenzende Verkehrsflächen, um die zukünftige Verkehrsabfolge zu prüfen. Der Aufstellungsbeschluss selbst löst keine Kosten aus. Die Entscheidung über die Aufstellung wird im Rat der Stadt erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 7Modernisierung und Umrüstung des Südstadions am HaidekampZur Vorlage · 25-30/01017 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stabsstelle Sportangelegenheiten sieht die Errichtung eines Kunstrasengroßspielfeldes im Südstadion am Haidekamp vor. Damit soll das bestehende Tennenfeld umgewandelt werden. Die Verwaltung erhält mit dem Beschluss den Auftrag, die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen wie Planung und Ausschreibung einzuleiten und die Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen.
Das Investitionsvolumen für das gesamte Projekt beläuft sich nach einer ersten Kostenschätzung auf circa 850.000,00 Euro brutto. Diese Kosten beinhalten den Rückbau des Tennenbelags, den Neubau des Kunstrasens inklusive Unterbau und Entwässerung, die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik, die Erneuerung der Ballfangzäune sowie die Herstellung einer Wegebefestigung. Eine endgültige Kostenermittlung soll auf Basis der Ausschreibungsergebnisse erfolgen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale, sodass keine gesonderte Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich ist. Um den Eigenanteil aus der Sportpauschale zu reduzieren, wurde bereits ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eingereicht. Über die Entscheidung über diese Fördermittel steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch eine Antwort aus. Im Falle einer Bewilligung der Bundesmittel verringert sich der aus der Sportpauschale zu leistende Anteil entsprechend. Die Vorlage wird im Ausschuss für Sportentwicklung vorberaten und der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 06.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Städtische Förderschule, Malteserstraße 2 in 45879 Gelsenkirchen - Sanierung der Stahlbetonstützen im Kellergeschoss -Zur Vorlage · 25-30/01071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Stahlbetonstützen im Kellergeschoss der städtischen Förderschule in der Malteserstraße 2 vor. Grundlage der Maßnahme ist eine betontechnologische Untersuchung sowie eine Ortsbegehung mit einem Statiker am 23. März 2026. Dabei wurden an zwölf zentralen Stützen des Gebäudes aus der Zeit um 1950 Mängel festgestellt, darunter Bewehrungskorrosion mit Betonabplatzungen, fortgeschrittene Karbonatisierung, Hohlstellen sowie eine Reduzierung der wirksamen Bauteilquerschnitte.
Zur Sicherung der Lastabtragung des zweigeschossigen Gebäudes wurde bereits eine temporäre Abstützung installiert, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Die geplante Instandsetzung soll den Korrosionsschutz und die statische Belastbarkeit wiederherstellen sowie die dauerhafte Erhaltung der Bausubstanz gewährleisten.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 100.000,00 Euro, wobei der Eigenfinanzierungsanteil ebenfalls 100.000,00 Euro beträgt. Zuschüsse Dritter sind nicht vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den Haushaltsplan 2026 innerhalb der Produktgruppe 1110 Hochbaumanagement unter der Aufwandsart 13 für Sach- und Dienstleistungen, die mit 41.168.858,00 Euro veranschlagt ist.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Hochwasserrisiko-Management-Planung 3. Zyklus Hier: Maßnahmenplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Maßnahmenplanung im Rahmen des dritten Zyklus des Hochwasserrisikomanagements vor. Die Vorlage basiert auf der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz, welche die Erstellung von Risikomanagementplänen in sechsjährigen Turnussen vorschreiben. Ziel der Planung ist die Verringerung nachteiliger Folgen von Hochwasser für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Der aktuelle Maßnahmenplan umfasst insgesamt 65 Maßnahmen. Davon befinden sich 39 Maßnahmen im laufenden Prozess, sieben wurden bereits abgeschlossen, darunter die Entflechtung des Springbachs sowie der Bau des Notpumpwerks Hartmannstraße. Sechs Maßnahmen sind entfallen, während zwei Maßnahmen noch nicht begonnen wurden. Für den dritten Zyklus wurden elf neue Maßnahmen aus verschiedenen Fachabteilungen gemeldet. Diese verteilen sich auf die Kategorien Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz sowie Bau-, Verhaltens-, Informations- und Risikovorsorge.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der bestehenden Maßnahmenplanung weiterzuführen und die Einleitung neuer Maßnahmen zu übernehmen. Das Referat Umwelt führt ein Monitoring der Umsetzung durch. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Maßnahmen werden als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel bewertet.
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Hauptdokument|Hochwasserrisikomanagement - Planung Maßnahmenstand sowie neue Maßnahmen; 3. Zyklus
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen hier: Hauptschule am DahlbuschZur Vorlage · 25-30/01201 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, im Rahmen der Säule I des Startchancen-Programms eine Maßnahme an der Hauptschule am Dahlbusch, Standort Steeler Straße, zu beantragen. Ziel der Maßnahme ist der Austausch von Mobiliar in den Klassen- und Differenzierungsräumen, um die Ausstattung an die pädagogischen Konzepte anzupassen. Geplant ist die Neumöblierung mit flexiblem und beweglichem Mobiliar, das Einzelarbeitsplätze, Kleingruppenarbeit, Steharbeitsplätze sowie Rückzugsmöglichkeiten ermöglichen soll. Zudem sind offene Regalsysteme und moderne Präsentationstafeln vorgesehen. Nach einer Erprobungsphase an der Nebenstelle soll das Raumkonzept perspektivisch auf den Hauptstandort übertragen werden.
Das Startchancen-Programm der Länder und des Bundes läuft von 2024 bis 2034 und dient der Verbesserung der Lernumgebung an Schulen in sozial herausfordernden Lagen. Für Gelsenkirchen umfasst das Investitionsbudget der Säule I eine mögliche Gesamtinvestitionssumme von 76.182.072,99 €, bestehend aus einer Fördersumme von 53.327.451,09 € und einem kommunalen Eigenanteil von 30 % für insgesamt 40 teilnehmende Schulen.
Die Gesamtkosten der geplanten Maßnahme belaufen sich auf 209.000 €. Davon sind 146.300 € als Zuschüsse Dritter vorgesehen, während der Eigenfinanzierungsanteil aus der Bildungspauschale 62.700 € beträgt. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 unter der Produktgruppe 2101 vorgesehen. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd zur Entscheidung und dem Ausschuss für Bildung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 11Förderung von Stadtbezirksveranstaltungen für das Jahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Unterstützung der Bezirksarbeitsgemeinschaft Süd (BAGS) für die Durchführung von Stadtbezirksveranstaltungen im Jahr 2026 vor. Die BAGS beantragt eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.000,00 €, um die anfallenden Sachkosten der beteiligten Vereine und Gruppen zu decken, da die Organisation die Aufwendungen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann.
Die Mittel sollen der Förderung von kulturellen Veranstaltungen, der Brauchtumspflege und der Entwicklung des kulturellen Lebens im Stadtbezirk dienen. Der Vorlage zufolge erhält die BAGS zudem die Möglichkeit, auch nach der Beschlussfassung eingehende Anträge von Vereinen bei der Vergabe der Fördermittel zu berücksichtigen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel muss bis zum 30. April 2027 nachgewiesen werden.
Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 unter der Produktgruppe 1101 mit einem Betrag von 15.000,00 € vorgesehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.000,00 €. Die Entscheidung über die Vorlage obliegt der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 12Mitteilungen und Anfragen
- 12.1Mitteilungen
- 12.1.1Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01189 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd vorgelegt. Dem Rat der Stadt wurde dieser Entwurf in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 mit der Empfehlung vorgelegt, ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf wird elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite zur Verfügung gestellt und dient als Grundlage für die Beratung der Abweichungsberichte in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Der Jahresabschluss 2025 folgt in seiner Erscheinungsform weitestgehend der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert, sofern Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden oder die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Zudem werden Erläuterungen vorgenommen, wenn die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen.
Konkret werden Abweichungen in den Produkten Bildungsmittel und Unterrichtsbetrieb Süd, Unterhaltung und Einrichtung Süd, Informationstechnologie an Schulen Süd, Öffentliche Spielanlagen Süd, Instandhaltung der Einrichtungen Süd sowie beim BgA Sportanlagen Süd erläutert. Darüber hinaus enthält die Vorlage Informationen über Beschlüsse, die länger als ein halbes Jahr zurückliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die entsprechenden Anlagen zur Erläuterung der Abweichungen und zur Ausführung von Beschlüssen sind öffentlich zugänglich.
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Hauptdokument|Anlage 1: Abweichungserläuterungen|Anlage 2: Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.2Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01127 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dem Rat der Stadt in dessen Sitzung am 21. Mai 2026 mit der Empfehlung zur Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Die Unterlagen werden elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite zur Verfügung gestellt und dienen der Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Der Jahresabschluss 2025 orientiert sich in seiner Erscheinungsform an der Systematik des Haushaltsplanes. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkrete Erläuterungen zu Abweichungen liegen für verschiedene Produkte vor, darunter das Hochbaumanagement für Schulen Süd, das Hochbaumanagement für Jugendeinrichtungen Süd, die BgA Verpachtung Sport Süd sowie die räumliche Planung, Stadtentwicklung und -erneuerung Süd. Zudem werden Verkehrsanlagen und -einrichtungen für öffentliche Verkehrsflächen Süd sowie Verkehrseinrichtungen Süd aufgeführt. Darüber hinaus enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die länger als ein halbes Jahr zurückliegen und noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage umfasst zudem zwei Anlagen mit Abweichungserläuterungen und einem Bericht zur Ausführung von Beschlüssen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.3Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Unfallkommission am 24.03.2026Zur Vorlage · 25-30/01172 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Thema Öffentliche Sicherheit und Ordnung enthält die Ergebnisniederschrift der Sitzung der Unfallkommission vom 24. März 2026. Die Unfallkommission, die sich aus der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizeibehörde zusammensetzt, ist für die Bekämpfung von Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet Gelsachirchen zuständig. Eine Unfallhäufungsstelle liegt vor, wenn sich an Verkehrsknoten oder auf Streckenabschnitten Unfälle mit Personenschäden oder schwerem Sachschaden häufen.
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Verkehr zu den Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen ist im ersten Halbjahr eines jeden Jahres eine Sitzung zur Erfolgskontrolle durchzuführen. Die Sitzung am 24. März 2026 dient diesem Zweck. Die Niederschrift der Sitzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Ost, Gelsenkirchen-West, Gelsenkirchen-Mitte und Gelsenkirchen-Süd sowie im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung vorgesehen. Die Termine für die Beratung in den Gremien sind für den Zeitraum vom 9. Juni 2026 bis zum 18. Juni 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.4Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Lang - Parkbank im Von-Wedelstaedt-Park in Ückendorf -Zur Vorlage · 25-30/01088 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01088 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten bezüglich einer Parkbank im Von-Wedelstaedt-Park in Ückendorf. Der Bezirksverordnete hatte angefragt, wann die im Zuge von Bepflanzungsarbeiten entfernte Sitzgelegenheit wieder aufgestellt wird und welche Gründe eine zeitnahe Ausbesserung des Rückbaus verhindern.
Die Verwaltung erläutert, dass die betreffende Bank im Eingangsbereich der Grünanlage im Herbst 2025 abgebaut wurde. Grund für den Rückbau am 30.10.2025 war eine vorliegende Beschwerdelage, die insbesondere längere Aufenthalte, einen hohen Lärmpegel sowie vermehrten Alkoholkonsum im Umfeld der Bank betraf. GELSENDIENSTE beabsichtigen, die Bank nicht ersatzlos zu entfernen, sondern an einen anderen Standort innerhalb der Grünanlage zu versetzen.
Die bisherige Verzögerung bei der Neuaufstellung wird damit begründet, dass die Festlegung eines geeigneten Platzes noch nicht abgeschlossen ist. Bei der Standortwahl müssen die Nutzungsinteressen der Besucher, grünpflegerische Belange sowie ordnungs- und sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt werden. Die Neuaufstellung der Bank ist nach Abschluss der Abstimmungsprozesse bis Ende Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.5Anfrage der Bezirksverordneten Frau Richter - Aufnahme der Almastraße in die Straßenplanung (Bezirk Süd) - Klärung der Projektlaufzeiten -Zur Vorlage · 25-30/01114 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage der Bezirksverordneten an die Verwaltung wurde die Aufnahme der Almastraße in die Straßenerhaltungsplanung für den Bezirk Süd sowie die Klärung von Projektlaufzeiten thematisiert. Die Anfrage bezog sich auf das Fehlen der Almastraße in der Planung bis 2030 und verwies auf den Zustand der Straße sowie auf zusätzliche Belastungen durch zwei Großprojekte und den täglichen Transport von Erdaushub auf einem etwa 30.000 m² großen Gelände.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen durch turnusmäßige Begehungen überwacht werde. Erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen können durch den kommunalen Bauhof anlassbezogen veranlasst werden. Aufgrund eines als gering eingestuften Unterhaltungsaufwandes wurde die Almastraße bislang nicht in das priorisierte Straßen- und Wegekonzept mit Planungshorizont bis 2030 aufgenommen.
Zwar weist die Almastraße in mehreren Teilabschnitten Schäden an der Asphaltoberfläche auf, die Verkehrssicherheit sei jedoch uneingeschränkt gewährleistet. Die Priorisierung für eine kurzfristige Erneuerung der Asphaltdeckschicht erfolgt auf Basis der Verkehrsbedeutung, des baulichen Zustands und der Abstimmung mit Versorgungsunternehmen. Eine größere Maßnahme soll nach Abschluss der anstehenden oder laufenden Großbauprojekte in der Almastraße und den angrenzenden Bereichen koordiniert werden. Über die Zeitpläne, Bauphasen oder voraussichtlichen Endtermine der genannten Großprojekte liegen der zuständigen Fachabteilung keine Kenntnisse vor.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.6Anfrage der Bezirksverordneten Frau Richter - Sozialimmobilie an der Almastraße - Betreiber, Nutzungskonzept und Vergabe der geplanten Wohnungen -Zur Vorlage · 25-30/01138 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen einer Anfrage eines Mitglieds der Bezirksverordnetenversammlung Gelsenkirchen-Süd zur Sozialimmobilie an der Almastraße hat die Bauordnung und Bauverwaltung Informationen zu Betreiber, Nutzung und Zeitplan vorgelegt. Das Gebäude umfasst unter anderem eine Kindertageseinrichtung, die von der Step Kids Education GmbH mit Sitz in Berlin betrieben wird. Als Betreiberin der in dem Gebäude vorgesehenen Wohnungen fungiert die PflegeService Goßling GmbH mit Sitz in Ahaus. Mietverträge, die von beiden Betreibern unterschrieben wurden, liegen dem Referat Bauordnung und Bauverwaltung vor.
Die Wohnungen sind als Pflege-Wohngemeinschaften genutzt werden. Geplant ist die Aufnahme von pflegebedürftigen Menschen mit dauerhaft zuständigem Pflegepersonal, wobei die Option besteht, Personen mit und ohne Beatmungspflicht aufzunehmen. Weitere Zielgruppen sind nicht vorgesehen. Ein schriftliches Nutzungskonzept liegt über die als Bestandteil der Bauantragsunterlagen dienende Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen hinaus nicht vor.
Zu den Fragen bezüglich der Vergabekriterien, der Zuständigkeit für die Vergabe sowie einer möglichen wohnortnahen Belegung, etwa für Bewohner aus Ückendorf, liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Die Fertigstellung der Wohnungen wird für den 01.05.2027 erwartet, wobei die Belegung ab dem 01.06.2027 vorgesehen ist.
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- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.7Mündliche Mitteilungen
- 12.2Anfragen