Bebauungsplan Nr. 459 der Stadt Gelsenkirchen "Einzelhandelsentwicklung am Campus Rotthausen" zwischen Schonnebecker Straße - Evangelische Kirche Rotthausen - Am Dahlbusch - Karl-Meyer-Straße - Aufstellungsbeschluss -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen legt dem Rat der Stadt einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 459 mit dem Titel „Einzelhandelsentwicklung am Campus Rotthausen“ vor. Das Vorhaben umfasst ein rund 13.899 m² großes Areal im Stadtteil Rotthausen, das durch die Schonnebecker Straße, die Evangelische Kirche Rotthausene, den Am Dahlbusch und die Karl-Meyer-Straße begrenzt wird.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für eine Einzelhandelsentwicklung auf Flächen der Evangelischen Emmaus Kirchengemeinde Gelsenkirchen. Geplant ist die Errichtung eines Discounters mit etwa 1.054 m² Verkaufsfläche sowie eines Drogeriemarktes mit etwa 800 m² Verkaufsfläche. Dieses Vorhaben ist Teil einer Gesamtmaßnahme, die auch die Entwicklung eines Gemeindecampus sowie den Neubau einer Kindertagesstätte an der Steeler Straße vorsieht. Die Umsetzung der Einzelhandelsflächen ist an die gleichzeitige Entwicklung der sozialen Angebote und die Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung gebunden.
Das Verfahren ist als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch vorgesehen. Der Plan soll die Ziele des Regionalplans Ruhr sowie des Einzelhandelskonzepts der Stadt berücksichtigen. Der Geltungsbereich umfasst zudem angrenzende Verkehrsflächen, um die zukünftige Verkehrsabfolge zu prüfen. Der Aufstellungsbeschluss selbst löst keine Kosten aus. Die Entscheidung über die Aufstellung wird im Rat der Stadt erwartet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1506980
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ A 459 Mini
Beratungsfolge
- 09.07.2026mehrheitlich zugestimmt
- 17.06.2026einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026mehrheitlich zugestimmt
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