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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1Sachstandsbericht Grabelandflächen Rheinelbe und Umgang mit bestehenden PachtverhältnissenZur Vorlage · 25-30/01092 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE am 6. Mai 2026 einen Antrag gestellt, der einen Sachstandsbericht zu den Grabelandflächen im Bereich Rheinelbe und dem Umgang mit bestehenden Pachtverhältnissen zum Gegenstand hat. Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss mündlich über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der NRW.URBAN im Zusammenhang mit der Übertragung von Flächen im Bereich Rheinelbe zu berichten.
Der Antrag umfasst zudem die Anfrage nach Informationen zur bestehenden Nutzung der betroffenen Grabelandflächen sowie zur Anzahl und Struktur der vorhandenen Pachtverhältnisse. Es soll dargelegt werden, aus welchen Gründen die Verwaltung die Kündigung der bestehenden Pachtverträge vor einer Übertragung an die Stadt fordert und welche rechtlichen sowie tatsächlichen Spielräume für eine zumindest übergangsweise Fortführung der Nutzungen bestehen. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, die Auswirkungen auf die Aufgabenbereiche von GELSENDIENSTE darzustellen.
Hintergrund des Antrags ist die geplante Übertragung von Restflächen an die Stadt Gelsenkirchen. Dabei geht es um eine Fläche von rund 5.960 m², auf der derzeit 24 Pachtverhältnisse bestehen. Während die Verwaltung die Kündigung der Verträge vor der Übernahme fordert, präferiert die NRW.URBAN die Übernahme der bestehenden Pachtverhältnisse. Der Antrag verweist auf die Unsicherheit der betroffenen Nutzer sowie auf die Notwendigkeit einer Klärung hinsichtlich der Pflege, Unterhaltung und Nutzung der Flächen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · verwiesen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.2Sachstandsbericht zur Sanierung der Maschinenhalle stadt.bau.raum in der Boniverstr. 30 in 45881 Gelsenkirchen - Antrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01271 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 25-30/01271 einen Antrag gestellt, einen Sachstandsbericht zur Sanierung der Maschinenhalle stadt.bau.raum in der Boniverstraße 30 in den öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften am 16. Juni 2026 aufzunehmen.
Hintergrund des Antrags ist eine Entscheidung aus der Sitzung vom 12. November 2024. In jener Sitzung wurde die Verwaltung damit beauftragt, die notwendigen Architekturleistungen sowie die weiteren Fachingenieure für die Sanierung der Gebäudehülle der Maschinenhalle auszuschreiben und zu vergeben. Die CDU-Ratsfraktion bittet die Verwaltung im Rahmen des beantragten Tagesordnungspunktes um Auskunft über den aktuellen Stand der am 12. November 2024 vorgestellten Planung. Ein besonderer Fokus der Anfrage liegt auf der Information darüber, wie der wirtschaftliche Ablauf der Bauausführung im Hinblick auf die zu stellenden Förderanträge gestaltet wird.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) 2.1 für Schalke-Nord
- –Beschluss der Änderungen des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Ziel ist die Überführung der Zukunftspartnerschaft Wohnen in eine Stadtperspektive. Der Rat der Stadt soll die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des geänderten IEK 2.1 für den Zeitraum 2026 bis 2036 beschließen sowie die Einzelmaßnahmen in die kurz- und mittelfristige Haushaltsplanung aufnehmen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Kostenstrukturen. Die Erweiterung der Beleuchtung am Blauen Band in der Kurt-Schumacher-Straße ist mit etwa 240.000 € veranschlagt, wobei eine Fertigstellung bis August 2026 vorgesehen ist. Für die Umnutzung der Kirche St. Joseph sind eine Machbarkeitsstudie über 140.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 7.500.000 € vorgesehen. Das Projekt Haus der Vereine in der Uechtingstraße umfasst eine Machbarkeitsstudie über 102.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 2.750.000 €. Zudem ist die Sicherung des ehemaligen Schalker Bahnhofs mit etwa 620.000 € geplant.
Durch neue Hochbauprojekte erhöhen sich die Gesamtkosten des Vorhabens auf 21.050.000 €. Eine Förderquote von 70 % durch Bundes- und Landesmittel aus der Städtebauförderung ist vorgesehen. Für die Projekte St. Joseph, Haus der Vereine und Blaues Band sollen Akteure bis zu 20 % der Gesamtkosten bzw. zwei Drittel des verbleibenden Eigenanteils der Stadt Gelsenkirchen tragen. Die jährlichen Nettofolgekosten belaufen sich auf 322.807,89 €. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt vorhandener Zuwendungsbescheide, der Finanzierbarkeit der Eigenanteile und der Sicherung von Förderzugängen. Die Kosten sind im Haushalt 2026 veranschlagt.
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Hauptdokument|Vorlage-Anlage 1 IEK 2.1, Schalke Nord, Stand 18-05-2026 k|IEK-Anlage 01 Gebietskulisse IEK 2 1 SN|IEK-Anlage 02 IEK neue Abgrenzung Schalke-Nord|IEK-Anlage 03 Kosten- und Finanzierungplan|Vorlage-Anlage 2 Maßnahmenprogramm|Vorlage-Anlage 3 Stadtperspektive Gelsenkirchen 2032
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 3.2Beschluss der Erweiterung der Gebietskulisse IEK 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung sieht eine Erweiterung der Gebietskulisse des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Das Ziel ist die Anpassung der Gebietsabgrenzung, die bereits am 26.06.2025 beschlossen wurde, um neue Projekte in das Stadtumbaugebiet gemäß §171b BauGB einzubeziehen. Konkret geht es um die Umnutzung der Kirche St. Joseph sowie die Erweiterung der Beleuchtung der Kurt-Schulmacher-Straße im Bereich des „Blauen Bandes“ von der Uferstraße bis zur VELTINS-Arena.
Durch die Erweiterung nach Norden wird die Beleuchtung des „Blauen Bandes“, welche Schalke, Schalke-Nord und die Heimstätte des FC Schalke 04 verbindet, vervollständigt. Die Ausdehnung nach Süden umfasst die Kurt-Schumacher-Straße bis zum Kreuzungsbereich Kurt-Schumacher-Straße/Grillostraße im Stadtteil Schalke. Damit wird auch die Berliner Brücke in das Fördergebiet einbezogen, wodurch eine Verbindung zum Stadterneuerungsgebiet Schalke hergestellt werden soll.
Die neue Gebietskulisse dient gleichzeitig als Förderkulisse und bildet die Grundlage für den nachqualifizierten Förderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2026 (STEP 2026). Damit soll die Akquise von Städtebaufördermitteln von Bund und Land für die Gesamtmaßnahme Schalke-Nord 2.1 ermöglicht werden. Der Rat der Stadt soll über diesen Beschluss in der Sitzung am 09.07.2026 entscheiden.
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Hauptdokument|Anlage 1 Erweiterte Gebietskulisse IEK 2.1 Schalke-Nord
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Hochwasserrisiko-Management-Planung 3. Zyklus Hier: Maßnahmenplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Maßnahmenplanung im Rahmen des dritten Zyklus des Hochwasserrisikomanagements vor. Die Vorlage basiert auf der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz, welche die Erstellung von Risikomanagementplänen in sechsjährigen Turnussen vorschreiben. Ziel der Planung ist die Verringerung nachteiliger Folgen von Hochwasser für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Der aktuelle Maßnahmenplan umfasst insgesamt 65 Maßnahmen. Davon befinden sich 39 Maßnahmen im laufenden Prozess, sieben wurden bereits abgeschlossen, darunter die Entflechtung des Springbachs sowie der Bau des Notpumpwerks Hartmannstraße. Sechs Maßnahmen sind entfallen, während zwei Maßnahmen noch nicht begonnen wurden. Für den dritten Zyklus wurden elf neue Maßnahmen aus verschiedenen Fachabteilungen gemeldet. Diese verteilen sich auf die Kategorien Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz sowie Bau-, Verhaltens-, Informations- und Risikovorsorge.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der bestehenden Maßnahmenplanung weiterzuführen und die Einleitung neuer Maßnahmen zu übernehmen. Das Referat Umwelt führt ein Monitoring der Umsetzung durch. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Maßnahmen werden als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel bewertet.
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Hauptdokument|Hochwasserrisikomanagement - Planung Maßnahmenstand sowie neue Maßnahmen; 3. Zyklus
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Mitteilungen und Anfragen
- 6.1Mitteilungen
- 6.1.1Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Ausschuss für Bau und Liegenschaften/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01141 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gelsenkirchen den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Die Mitteilungsvorlage dient der Information des Ausschusses für Bau und Liegenschaften. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar und soll als Grundlage für die Beratung der Abweichungsberichte in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen dienen.
Der Jahresabschluss 2025 ist in seiner Erscheinungsform an der Systematik des Haushalts orientiert. Wesentliche Abweichungen von den vereinbarten Planwerten werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nur unvollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert differieren. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkrete Erläuterungen zu Abweichungen liegen für die Produktgruppen 1110 (Hochbaumanagement) und 1112 (Flächenmanagement) vor. Zudem enthält die Vorlage Informationen über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die entsprechenden Erläuterungen und der Bericht zur Ausführung von Beschlüssen sind als Anlagen beigefügt.
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- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 6.2Anfragen