Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Ausschuss für Bau und Liegenschaften/VB 6)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gelsenkirchen den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Die Mitteilungsvorlage dient der Information des Ausschusses für Bau und Liegenschaften. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar und soll als Grundlage für die Beratung der Abweichungsberichte in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen dienen.
Der Jahresabschluss 2025 ist in seiner Erscheinungsform an der Systematik des Haushalts orientiert. Wesentliche Abweichungen von den vereinbarten Planwerten werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nur unvollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert differieren. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkrete Erläuterungen zu Abweichungen liegen für die Produktgruppen 1110 (Hochbaumanagement) und 1112 (Flächenmanagement) vor. Zudem enthält die Vorlage Informationen über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die entsprechenden Erläuterungen und der Bericht zur Ausführung von Beschlüssen sind als Anlagen beigefügt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1504412
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ ABL Anlage 1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ ABL Anlage 2
Beratungsfolge
- 16.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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