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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung
- 2.1Anregung zur Situation der SparkassenfilialenZur Vorlage · 25-30/01379 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 25-30/01379 einen Antrag gestellt, der die Situation der Sparkassenfilialen zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die Sitzung des Beirats für Senioren am 8. September 2026 zu erwirken.
In der Begründung führt die CDU-Fraktion an, dass eine zunehmende Unzufriedenheit unter älteren Bürgerinnen und Bürgern über den Abbau von Serviceleistungen der Sparkasse bestehe. Als zentrale Punkte werden die Schließung von Filialen, der erschwerte persönliche Zugang zur Beratung, lange Wartezeiten sowie eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit genannt. Zudem wird die Verlagerung von Bankgeschäften auf digitale Angebote thematisiert, da ein Teil der älteren Bevölkerung über keinen Internetzugang verfüge oder Unsicherheiten im Umgang mit Online-Banking aufweise.
Die Antragstellerin fordert den Seniorenbeirat auf, sich dafür einzusetzen, auf weitere Filialschließungen nach Möglichkeit zu verzichten. Zudem sollen die telefonische Erreichbarkeit verbessert und persönliche Beratungsangebote weiterhin niedrigschwellig zur Verfügung gestellt werden. Es wird darauf verwiesen, dass die Sparkasse als städtisches Dienstleistungsunternehmen den gesellschaftlichen Auftrag gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern erfüllen sollte, wobei die Bedürfnisse älterer Menschen stärker berücksichtigt werden müssten.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3Interkommunale Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich: Fortführung des Gebietsbeirats und Quartiersfonds im interkommunalen VerstetigungsgebietZur Vorlage · 25-30/01504 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur interkommunalen Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich vor. Da die Städtebauförderung durch Land und Bund für dieses Gebiet Ende 2025 ausgelaufen ist, wurde das Gebiet in die Verstetigungsphase überführt. Nach dem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses im Mai 2025 sollen für fünf Jahre Mittel bereitgestellt werden, um eine Verstetigungsstruktur aufzubauen. Das entsprechende Verstetigungsteam, das bei der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt angesiedelt ist, ist seit dem 01.08.2026 vollständig besetzt.
Die Vorlage sieht die Verabschiedung einer neuen Richtlinie für die Vergabe von Projektmitteln aus dem Quartiersfonds sowie die Fortführung des interkommunalen Gebietsbeirats vor. Die neue Richtlinie berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen der Verstetigungsphase. Da die personellen Ressourcen des Verstetigungsteams geringer sind als die des ehemaligen Stadtteilbüros, stehen im Rahmen der Verstetigungsmittel nur noch 10.000 € pro Jahr für Quartiersfondsprojekte pro Kommune zur Verfügung.
Für die Übergangsphase ist vorgesehen, dass die bisherigen bürgerschaftlichen Mitglieder des Gebietsbeirats kommissarisch im Amt bleiben, bis im ersten Halbjahr 2027 eine Stadtteilkonferenz mit Neuwahlen stattfindet. Die politische Vertretung aus den jeweiligen Gremien der Städte soll in einem separaten Verfahren neu benannt und entsandt werden.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zurückgezogen
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zurückgezogen
- 08.09.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 4Entsendung von Mitgliedern in den Gebietsbeirat des interkommunalen Verstetigungsgebiets Hassel.Westerholt.BertlichZur Vorlage · 25-30/01507 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung hat eine Beschlussvorlage zur Entsendung von Mitgliedern in den Gebietsbeirat des interkommunalen Verstetigungsgebiets Hassel.Westerholt.Bertlich vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Nachbesetzung der Vertretungen in den Gelsenkirchener Gremien, da nach den Kommunalwahlen 2025 aufgrund der Abstimmung der interkommunalen Rahmenbedingungen zwischen Herten und Gelsenkirchen noch keine neuen Mitglieder entsandt wurden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord, der Beirat für Senioren sowie der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration Mitglieder und Stellvertretungen in den Gebietsbeirat entsenden. Die Besetzung erfolgt analog zum Vorgehen in der Stadt Herten, wo die Entsendung in die vergleichbaren politischen Gremien ebenfalls für September oder Oktober 2026 vorgesehen ist.
Der Beschluss zur Entsendung der Mitglieder steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Gelsenkirchen in seiner Sitzung am 08.10.2026 die Fortführung des Gebietsbeirats und des Quartiersfonds im interkommunalen Verstetigungsgebiet beschließt. Die entsprechende Entscheidung über die Fortführung des Gebietsbeirats wurde bereits im Sommer 2025 mit der Drucksache Nr. 20-25/09218 getroffen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Beirats für Senioren am 08.09.2026 sowie der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord und des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration am 10.09.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zurückgezogen
- 08.09.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 5Mitteilungen und Anfragen
- 5.1Mitteilungen
- –Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Reinecker - Wiedereinführung des monatlichen „Tanztees“ im Michaelshaus -Zur Vorlage · 25-30/01520 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage einer sachkundigen Bürgerin befasst sich die Mitteilungsvorlage 25-30/01520 mit der möglichen Wiederaufnahme des monatlichen Tanztees im Michaelshaus. Die Anfrage thematisiert die Einstellung der Veranstaltung während der Corona-Pandemie und fragt nach den Gründen für die Nicht-Wiederaufnahme sowie nach den Voraussetzungen für eine mögliche Neugestaltung. Zudem wird die Rolle der Verwaltung bei der Vermeidung von Einsamkeit im Alter und die Absicht einer Unterstützung des Angebots hinterfragt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass bereits vor der Pandemie eine sinkende Teilnehmerzahl wahrgenommen wurde. Da in den letzten fünf Jahren keine Nachfrage nach der Seniorentanzveranstaltung eingegangen sei, bestehe kein Bedarf für eine Wiederaufnahme. Für eine etwaige Neugestaltung müssten organisatorische Genehmigungen, Nutzungsvereinbarungen sowie die Prüfung von Sicherheits- und Lärmschutzauflagen erfolgen. Zudem seien ein Konzept für Einlass, Sicherheit und Technik sowie der Einsatz von Personal und finanziellen Ressourcen erforderlich, die nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt werden können.
Die Verwaltung betont, dass die Förderung sozialer Kontakte für sie einen hohen Stellenwert habe und dies durch andere Angebote sowie die Arbeit des Generationennetzes Gelsenkirchen e.V. umgesetzt werde. Eine Wiederaufnahme des Tanztees ist seitens der Verwaltung nicht beabsichtigt, da im Stadtgebiet bereits etablierte Tanzangebote für Senioren existieren, die unter anderem im Seniorenwegweiser der Stadt Gelsenkirchen aufgeführt sind.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.2Anfragen