Interkommunale Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich: Fortführung des Gebietsbeirats und Quartiersfonds im interkommunalen Verstetigungsgebiet
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur interkommunalen Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich vor. Da die Städtebauförderung durch Land und Bund für dieses Gebiet Ende 2025 ausgelaufen ist, wurde das Gebiet in die Verstetigungsphase überführt. Nach dem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses im Mai 2025 sollen für fünf Jahre Mittel bereitgestellt werden, um eine Verstetigungsstruktur aufzubauen. Das entsprechende Verstetigungsteam, das bei der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt angesiedelt ist, ist seit dem 01.08.2026 vollständig besetzt.
Die Vorlage sieht die Verabschiedung einer neuen Richtlinie für die Vergabe von Projektmitteln aus dem Quartiersfonds sowie die Fortführung des interkommunalen Gebietsbeirats vor. Die neue Richtlinie berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen der Verstetigungsphase. Da die personellen Ressourcen des Verstetigungsteams geringer sind als die des ehemaligen Stadtteilbüros, stehen im Rahmen der Verstetigungsmittel nur noch 10.000 € pro Jahr für Quartiersfondsprojekte pro Kommune zur Verfügung.
Für die Übergangsphase ist vorgesehen, dass die bisherigen bürgerschaftlichen Mitglieder des Gebietsbeirats kommissarisch im Amt bleiben, bis im ersten Halbjahr 2027 eine Stadtteilkonferenz mit Neuwahlen stattfindet. Die politische Vertretung aus den jeweiligen Gremien der Städte soll in einem separaten Verfahren neu benannt und entsandt werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1520265
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage Richtlinie
Beratungsfolge
- 16.09.2026zurückgezogen
- 10.09.2026zurückgezogen
- 08.09.2026mehrheitlich zugestimmt
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