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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe des Herrn Wagner vom 08.12.2025 Anregung zur Umgestaltung des Fußballplatzes an der Gecksheide vom SC SchaffrathZur Vorlage · 25-30/01772 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01772 liegt eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor, die eine Umgestaltung des Fußballplatzes an der Gecksheide durch den SC Schaffrath anregt. Der Antragsteller führt den aktuellen Zustand des Ascheplatzes auf und thematisiert dabei verschiedene Aspekte der Nutzung und der Umgebung.
In der Eingabe werden gesundheitliche Risiken durch Staubbelastung sowie die Auswirkungen der Asche auf die Atemwege, die Augen und die Haut angeführt. Zudem wird auf die Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner durch Staubentwicklung sowie auf die mangelnde Nutzbarkeit des Platzes bei Frost oder starkem Niederschlag hingewiesen. Es wird die Frage nach der Durchführung von Untersuchungen zur Aschezusammensetzung sowie nach den Intervallen der Ascheerneuerung gestellt.
Als konkrete Forderung wird der Ersatz des Ascheplatzes durch einen Kunstrasenplatz vorgeschlagen, um die Sicherheit und die Spielqualität zu erhöhen. In diesem Zusammenhang wird auf die Relevanz einer aktualisierten Bewertungsmatrix für Kunstrasenplätze verwiesen und die Möglichkeit angefragt, Bundesfördermittel für die Modernisierung der Sportanlage zu nutzen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe des Herrn Wagner vom 08.12.2025 Anregung zur Umgestaltung des Fußballplatzes an der Gecksheide vom SC SchaffrathZur Vorlage · 25-30/01773 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01773 befasst sich mit einer Anregung zur Umgestaltung des Fußballplatzes an der Gecksheide durch den SC Schaffrath. Die zuständige Stabsstelle Sportangelegenheiten empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen.
Grund für diese Entscheidung ist der Zustand des bestehenden Tennenbelags, der im dritten Quartal 2023 erneuert wurde. Der Belag entspricht den Anforderungen der DIN 18035 sowie den Güteschutzvorgaben nach RAL-GZ 515/1 und befindet sich laut Verwaltung in einem ordnungsgemäßen Zustand, der für die vorgesehene Nutzung geeignet ist. Ein kurzfristiger Erneuerungsbedarf wird daher nicht festgestellt. Der nutzende Verein ist vertraglich zur ordnungsgemäßen Pflege und Instandhaltung der Anlage verpflichtet und erhält hierfür einen Unterhaltungskostenzuschuss.
Zudem wird darauf verwiesen, dass die Erstellung der Kunstrasenmatrix auf einem Beschluss des Ausschusses für Sportentwicklung vom 13. März 2024 basiert und als Grundlage für die Umwandlung von zwei Kunstrasenplätzen dient. Eine isolierte Entscheidung über die Umgestaltung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz wird aus sportfachlicher Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht befürwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst die Ergebnisse der laufenden Sportentwicklungsplanung abzuwarten sind, um eine gesamtstädtische Betrachtung der Sportstätteninfrastruktur und der zukünftigen Bedarfe zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 3.1Sachstandsbericht Ampellöwen - Antrag der Bezirksverordneten Frau Zimmermann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01888 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West am 3. November 2026 einen Antrag auf einen Sachstandsbericht zu den sogenannten Ampellöwen gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2026, die für die Umsetzung eigener Ampelmotive im Stadtbezirk West vorgesehen wurden.
Mit dem Antrag wird um Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung dieses Vorhabens gebeten. Die Fragestellerin möchte wissen, welche konkreten Schritte seit der Haushaltsplanung durch den Rat der Stadt eingeleitet wurden und wann nach dem derzeitigen Planungsstand mit der Installation der Ampelmotive zu rechnen ist. Zudem wird um Auskunft gebeten, ob bei der Umsetzung Verzögerungen oder Schwierigkeiten aufgetreten sind und welche Gründe hierfür vorliegen könnten. Ziel des Antrags ist ein Überblick über den Planungs- und Umsetzungsstand sowie eine Einschätzung zur zeitlichen Realisierung im Stadtbezirk West.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.2Sachstandsbericht Maßnahmen gegen widerkehrende Müllablagerungen an der Fischerstraße / Ecke Am Hesterkamp - Antrag der Bezirksverordneten Frau Zimmermann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01892 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 25-30/01892 hat eine Bezirksverordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West am 3. November 2026 beantragt. Gegenstand der Anfrage ist ein Sachstandsbericht zu Maßnahmen gegen wiederkehrende Müllablagerungen an der Kreuzung Fischerstraße und Am Hesterkamp.
Die Antragstellerin führt aus, dass es im Bereich der dort befindlichen Altglas- und Altkleidercontainer regelmäßig zu illegalen Abfallablagerungen kommt. Da die bisherigen Reinigungsmaßnahmen laut Antrag keine nachhaltige Besserung bewirken, wird um Auskunft über die derzeit ergriffenen und künftig geplanten Maßnahmen zur dauerhaften Behebung des Problems gebeten.
Die Anfrage umfasst zudem die Bitte um Prüfung, inwieweit verstärkte Kontrollen, ordnungsrechtliche Schritte oder eine verbesserte Kennzeichnung des Standorts zur Vermeidung neuer Ablagerungen beitragen können. Die Antragstellerin bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Situation sowie um eine Darstellung der Strategie, um die Ursachen der Verschmutzungen zu beseitigen, statt lediglich auf bereits entstandene Ablagerungen zu reagieren. Es wird darauf verwiesen, dass die Problematik bereits mehrfach durch Bürgerinnen und Bürger gemeldet wurde.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4Haushaltsberatungsverfahren 2027
- 4.1Entwurf der Haushaltssatzung 2027Zur Vorlage · 25-30/01662 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Beschlussvorlage 25-30/01662 vorgelegt, die den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zum Gegenstand hat. Der Entwurf wurde vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf inklusive der erforderlichen Anlagen dem Rat der Stadt zugeleitet.
Der Haushaltsplanentwurf ist strukturell in einen Vorbericht sowie einen Haushaltsplan mit Anlagen unterteilt. Die eigentliche Satzung ist im zweiten Teil auf den Seiten 5 bis 10 enthalten. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch über das Ratsinformationssystem oder ab dem 04.09.2026 über die städtische Internetseite bereitgestellt. Eine separate Ratsvorlage befasst sich mit der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht für den Rat der Stadt eine Anhörung am 03.09.2026 sowie eine Entscheidung am 10.12.2026 vor. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat findet eine Reihe von Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen statt, darunter der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, der als federführend für die Vorberatung gelistet ist. Zudem sind Anhörungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord sowie Vorberatungen in zahlreichen Fachausschüssen, wie etwa dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Innovation, vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Vorbericht 2027 ENTWURF|Anlage 2 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 1|Anlage 3 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 2
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4.2Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027Zur Vorlage · 25-30/01648 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen legen einen Entwurf für die Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027 vor. Die Vorlage dient der Erleichterung der Steuerungs- und Kontrollfunktion des Rates, da für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 die Erwartung besteht, einen durch die Bezirksregierung Münster genehmigungspflichtigen Haushalt ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufstellen zu können.
Der Kreditbedarf für investive Maßnahmen beläuft sich auf 279.771.835 €. Dieser setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter laufende Maßnahmen in Höhe von 108.086.321 €, neue Maßnahmen mit 44.785.014 €, Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen über 79.500.000 € sowie Ausleihungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen in Höhe von 61.400.000 €. Hinzu kommen 2.322.500 € für Gebührenhaushalte/rentierliche Maßnahmen und 930.000 € für das Startchancen-Programm, abzüglich allgemeiner Deckungsmittel von 17.252.000 €. Die geplanten Auszahlungen steigen von 316,6 Mio. € im Jahr 2026 auf 365.130.908 € im Jahr 2027, während die Einzahlungen von 64,4 Mio. € auf 85.359.073 € ansteigen.
Zu den genannten Großprojekten gehören die Errichtung der Kulturschule, die Gesamtschule Hängebank Consolidation, der Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz sowie die Sanierung der Gemeinschafts Grundschule Glückaufschule. Weitere Maßnahmen umfassen den Neubau des Zentralbads, die Erneuerung des Volkshauses Rotthausen, die Feuerwache Wildenbruchstraße sowie die Umsetzung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Für die Vergabe von Aufträgen mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2028 und folgende sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 441,4 Mio. EUR geplant.
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Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2027 KV Einbringung Entwurf|Anlage 2 Investitionmaßnahmen EB Einbringung Entwurf
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Aufstellung der Skulptur „Der Wächter“ am Schloss HorstZur Vorlage · 25-30/01957 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West hat beschlossen, die Skulptur „Der Wächter“ an einem festgelegten Standort am Schloss Horst aufstellen zu lassen. Das Kunstwerk soll im Bereich des Kräutergartens, in der Nähe der Glashalle, auf einem Sockel installiert werden. Der genaue Platz im Gelände ist einem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Initiative für das Vorhaben geht vom Rotary Club Gelsenkirchen Schloss Horst aus, der das Werk im Rahmen seines 25-jährigen Jubiläums erwerben möchte. Unterstützt wird die Planung durch den Zukunft Horst e.V. sowie den City-Manager Gelsenkirchen-Horst. Die Skulptur hat eine Höhe von etwa 2,5 Metern und ein Gewicht von 35 Kilogramm.
Nach Angaben in der Beschlussvorlage soll die Aufstellung des Kunstwerks die Verbundenheit des Rotary Clubs mit dem Schloss Horst sowie die Bedeutung des Schlosses für die lokale Zivilgesellschaft unterstreichen. Die Skulptur ist als Symbol für den Schutz und den Erhalt des kulturellen Erbes vorgesehen. Die Verwaltung hat in der Vorlage darauf hingewiesen, dass durch das Vorhaben keine finanziellen Belastungen entstehen und keine Klimarelevanz vorliegt. Die zuständige Fachabteilung hat die Bezirksvertretung bereits im September 2026 über die Planungen informiert.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · vertagt
Ergebnis: vertagt - 4.2Platzierung des Kunstobjektes „Der Wächter“ am Schloss Horst - Antrag der Bezirksverordneten Frau Meininghaus, Die Linke -Zur Vorlage · 25-30/01973 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 25-30/01973 liegt ein Antrag der Bezirksverordneten der Fraktion Die Linke vor, der die Platzierung des Kunstobjektes „Der Wächter“ am Schloss Horst zum Gegenstand hat. Die Antragstellerin beantragt, dass die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West die Aufstellung des Objektes im Außenbereich von Schloss Horst ablehnt.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass das historische Bauwerk von Schloss Horst sowie dessen Architektur und Atmosphäre zu bewahren seien. Das Kunstobjekt füge sich nach Ansicht der Antragstellerin gestalterisch nicht in das historische Ensemble ein. Die Ablehnung beziehe sich nicht auf die Qualität des Kunstwerks an sich, sondern ausschließlich auf den gewählten Standort, da dieser eine ästhetische Verfremdung des Ortes bewirken könne.
Die Antragstellerin fordert die an der Errichtung beteiligten Personen und Interessierten dazu auf, nach einem Alternativstandort zu suchen. Als mögliche Ausweichflächen werden der Nordsternpark oder das IGA-Gelände genannt, da diese Standorte dem Charakter des Objektes eher entsprechen könnten. Die Entscheidung über den Antrag ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West am 3. November 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 6Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine auf der Grundlage des Sportförderungsplanes der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01725 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Sportangelegenheiten hat eine Beschlussvorlage zur Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine auf Grundlage des Sportförderungsplans der Stadt Gelsenkirchen vorgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Dokument aufgeführten Zuschüsse in den angegebenen Höhen auszuzahlen. Die Entscheidung über die Verteilung der Unterhaltungskostenzuschüsse liegt jeweils bei den zuständigen Bezirksvertretungen, die eigenständig über die Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 172.800,00 €. Die Verteilung der Mittel gliedert sich nach Bezirken und dem Ausschuss für Sportentwicklung. In der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West ist ein Budget von 9.752,00 € vorgesehen, unter anderem für den Bogensport-Club Gelsenkirchen e.V. (3.502,00 €) und den SV Horst-Emscher 08 e.V. (1.250,00 €). Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd verfügt über ein Budget von 26.014,00 €, wobei der Reitverein ETuS Gelsenkirchen 1996 e.V. 10.564,00 € erhält. Für die Bezirksvertretung Gelsächinken-Mitte ist ein Budget von 18.586,00 € vorgesehen, darunter 6.000,00 € für den Ruderverein Gelsenkirchen e.V. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost sieht ein Budget von 27.592,00 € vor, mit 13.092,00 € für den Erler Spielverein 08 e.V. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord hat ein Budget von 44.300,00 €, unter anderem für den Ländl. Reit- und Fahrverein Gelsenkirchen-Buer e.V. (9.980,00 €).
Im Ausschuss für Sportentwicklung sind 46.556,00 € verteilt, wobei 18.600,00 € für die Nutzung des Sportparadieses durch den Eishockey-Club Gelsenkirchen 2000 e.V. vorgesehen sind. Die Förderfähigkeit setzt unter anderem den Sitz in Gelsenkirchen, die Zugehörigkeit zu Gelsensport e.V. und dem Landessportbund NRW sowie die Gemeinnützigkeit voraus. Die Vereine sind verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bis zum 31.03. des Folgejahres nachzuweisen.
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Hauptdokument|03 Anlage 1 und 2 -Zuschüsse 2026 Vereine Sportförderung
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01849 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01849 befasst sich mit der Erstellung und Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Gelsenkirchen. Ziel der Planung ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Der Rat der Stadt soll die Wärmeplanung beschließen und die Verwaltung damit beauftragen, eine erste Aktualisierung des Plans im Jahr 2027 vorzunehmen. Dabei sollen die Vorgaben des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes berücksichtigt werden.
Für die Erstaufstellung des Wärmeplans steht der Stadt ein Belastungsausgleich in Höhe von insgesamt 526.603,59 Euro zur Verfügung, der in drei Tranchen zu je 175.534,53 Euro ausgezahlt wird. Die gesetzliche Frist für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zur Erstellung eines solchen Plans war der 30. Juni 2026. Der Beratungsprozess sieht Vorberatungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, -Süd, -Mitte, -Ost und -Nord sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vor, bevor eine Entscheidung im Rat für den 10. Dezember 2026 vorgesehen ist.
Nach dem Beschluss müssen die Ergebnisse des Wärmeplans veröffentlicht und die entsprechenden Daten elektronisch an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima übermittelt werden. Die Verwaltung wird die Gebiete für die Wärmeversorgung 2045 in Form einer interaktiven Online-Karte bereitstellen und die Umsetzung der Maßnahmen einleiten. Eine regelmäßige Aktualisierung des Wärmeplans ist mindestens alle fünf Jahre vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht der Stellungnahmen|Anlage 2 Endbericht kommunale Wärmeplanung
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · abgelehnt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: abgelehnt - 8Mitteilungen und Anfragen
- 8.1Mitteilungen
- –Aufstellung der Skulptur „Der Wächter“ am Schloss HorstZur Vorlage · 25-30/01968 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 25-30/01968 befasst sich mit der geplanten Aufstellung der Skulptur „Der Wächter“ am Schloss Horst. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag aus der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West vom 8. September 2026, in der die Verwaltung um eine detaillierte Erläuterung zur Aufstellung sowie um eine Prüfung der Nutzbarkeit der umliegenden Pflanzbeete gebeten hatte.
Nach Angaben der Verwaltung soll die Kleinskulptur mittels eines 3-D-Druckverfahrens in einem Großformat reproduziert werden. Das Material gilt als lichtecht und witterungsbeständig. Die Skulptur wird eine Höhe von etwa 2,5 Metern und ein Gewicht von circa 35 kg aufweisen. Die Installation erfolgt auf einem reversiblen Sockel auf einer Freifläche des ehemaligen Kräutergartens, wobei die Befestigung der Figur durch eine innenliegende Stahlstange erfolgt.
Der Standort im Kräutergarten wurde im Rahmen eines gemeinsamen Orientierungstermins im April 2025 von den beteiligten Akteuren, darunter die Kulturverwaltung, die Bezirksvertretung sowie Vertreter von Zukunft Horst e. V. und Rotary Schloss Horst, einstimmig ausgewählt. Die Skulptur soll sich in die Umgebung einfügen, ohne die Nutzung der Pflanzbeete zu beeinträchtigen. Zudem wurde der Standort aufgrund der Lage abseits der Haupteingangspforte als wenig vandalismusgefährdet eingestuft. Eine Neugestaltung des Kräutergartens ist für die nahe Zukunft vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.2Mündliche Mitteilungen
- 8.2Anfragen