Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01849 befasst sich mit der Erstellung und Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Gelsenkirchen. Ziel der Planung ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Der Rat der Stadt soll die Wärmeplanung beschließen und die Verwaltung damit beauftragen, eine erste Aktualisierung des Plans im Jahr 2027 vorzunehmen. Dabei sollen die Vorgaben des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes berücksichtigt werden.
Für die Erstaufstellung des Wärmeplans steht der Stadt ein Belastungsausgleich in Höhe von insgesamt 526.603,59 Euro zur Verfügung, der in drei Tranchen zu je 175.534,53 Euro ausgezahlt wird. Die gesetzliche Frist für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zur Erstellung eines solchen Plans war der 30. Juni 2026. Der Beratungsprozess sieht Vorberatungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, -Süd, -Mitte, -Ost und -Nord sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vor, bevor eine Entscheidung im Rat für den 10. Dezember 2026 vorgesehen ist.
Nach dem Beschluss müssen die Ergebnisse des Wärmeplans veröffentlicht und die entsprechenden Daten elektronisch an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima übermittelt werden. Die Verwaltung wird die Gebiete für die Wärmeversorgung 2045 in Form einer interaktiven Online-Karte bereitstellen und die Umsetzung der Maßnahmen einleiten. Eine regelmäßige Aktualisierung des Wärmeplans ist mindestens alle fünf Jahre vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1536027
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage 1 Übersicht der Stellungnahmen
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ Anlage 2 Endbericht kommunale Wärmeplanung
Beratungsfolge
- 05.11.2026mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026abgelehnt
- 03.11.2026mehrheitlich zugestimmt
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