Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung
- 3Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027Zur Vorlage · 25-30/01648 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen legen einen Entwurf für die Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027 vor. Die Vorlage dient der Erleichterung der Steuerungs- und Kontrollfunktion des Rates, da für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 die Erwartung besteht, einen durch die Bezirksregierung Münster genehmigungspflichtigen Haushalt ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufstellen zu können.
Der Kreditbedarf für investive Maßnahmen beläuft sich auf 279.771.835 €. Dieser setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter laufende Maßnahmen in Höhe von 108.086.321 €, neue Maßnahmen mit 44.785.014 €, Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen über 79.500.000 € sowie Ausleihungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen in Höhe von 61.400.000 €. Hinzu kommen 2.322.500 € für Gebührenhaushalte/rentierliche Maßnahmen und 930.000 € für das Startchancen-Programm, abzüglich allgemeiner Deckungsmittel von 17.252.000 €. Die geplanten Auszahlungen steigen von 316,6 Mio. € im Jahr 2026 auf 365.130.908 € im Jahr 2027, während die Einzahlungen von 64,4 Mio. € auf 85.359.073 € ansteigen.
Zu den genannten Großprojekten gehören die Errichtung der Kulturschule, die Gesamtschule Hängebank Consolidation, der Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz sowie die Sanierung der Gemeinschafts Grundschule Glückaufschule. Weitere Maßnahmen umfassen den Neubau des Zentralbads, die Erneuerung des Volkshauses Rotthausen, die Feuerwache Wildenbruchstraße sowie die Umsetzung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Für die Vergabe von Aufträgen mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2028 und folgende sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 441,4 Mio. EUR geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2027 KV Einbringung Entwurf|Anlage 2 Investitionmaßnahmen EB Einbringung Entwurf
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
- 4Entwurf der Haushaltssatzung 2027Zur Vorlage · 25-30/01662 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Beschlussvorlage 25-30/01662 vorgelegt, die den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zum Gegenstand hat. Der Entwurf wurde vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf inklusive der erforderlichen Anlagen dem Rat der Stadt zugeleitet.
Der Haushaltsplanentwurf ist strukturell in einen Vorbericht sowie einen Haushaltsplan mit Anlagen unterteilt. Die eigentliche Satzung ist im zweiten Teil auf den Seiten 5 bis 10 enthalten. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch über das Ratsinformationssystem oder ab dem 04.09.2026 über die städtische Internetseite bereitgestellt. Eine separate Ratsvorlage befasst sich mit der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht für den Rat der Stadt eine Anhörung am 03.09.2026 sowie eine Entscheidung am 10.12.2026 vor. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat findet eine Reihe von Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen statt, darunter der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, der als federführend für die Vorberatung gelistet ist. Zudem sind Anhörungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord sowie Vorberatungen in zahlreichen Fachausschüssen, wie etwa dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Innovation, vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 - Vorbericht 2027 ENTWURF|Anlage 2 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 1|Anlage 3 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 2
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
- 5Mitteilungen und Anfragen
- 5.1Mitteilungen
- 5.1.1Sachstandsbericht zur Maßnahme Hauptschule Grillostraße, Hans-Böckler-Allee 53 (Außenstelle) in 45883 Gelsenkirchen - Sanierung der Turnhalle - Maßnahmenerweiterung -Zur Vorlage · 25-30/01782 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01782 informiert über den aktuellen Sachstand zur Sanierung der Turnhalle der Hauptschule Grillostraße. Ursprünglich im September 2024 beschlossene Maßnahmen zur Behebung von Wasserschäden und Schimmelbildung sollten zunächst Kosten in Höhe von 575.000 Euro umfassen. Diese bezogen sich auf die Sanierung der Innenflächen sowie der Dacheindeckung.
Im Zuge vertiefender baulicher Untersuchungen und gutachterlicher Stellungnahmen hat sich der Umfang der notwendigen Arbeiten erweitert. Neben der Haustechnik und den Fenstern wurde die Notwendigkeit einer Schadstoffsanierung bis zum Rohbau festgestellt, welche im Anfang des Jahres 2026 abgeschlossen wurde. Nach der Freimessung des Gebäudes wurden zudem Schäden am Betongefüge der Decken identifiziert, die eine aufwendige Sanierung der Dach- und Deckenbereiche sowie eine Anpassung des Hallenbodenaufbaus erfordern.
Die Kostenprognose für die Maßnahme hat sich infolge dieser Erweiterungen von anfänglich 575.000 Euro auf etwa 3,2 Millionen Euro erhöht. Für die Umsetzung sind im Haushalt 2027 insgesamt 3,34 Millionen Euro vorgesehen. Da weitere statische Untersuchungen an Rohbauteilen angefordert wurden, ist mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen. Eine Teilnutzung der Halle vor Abschluss der Arbeiten wird aufgrund der baulichen Eingriffe nicht empfohlen. Der Abschluss der Arbeiten wird unter der Voraussetzung eines ungestörten Bauablaufs für den Schuljahreswechsel 2028/29 erwartet. Eine erneute Berichterstattung ist für Anfang 2027 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
- 5.1.2Anfrage des Stadtverordneten Herrn Klug - Ladenlokal Horster Straße 6 -Zur Vorlage · 25-30/01851 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Stadtverordneten zur künftigen Nutzung des Ladenlokals in der Horster Straße 6 in Buers liegt eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung vor. Der Stadtverordnete erkundigte sich nach der geplanten Verwendung der Räumlichkeiten, die aufgrund ihrer zentralen Lage und Barrierefreiheit bereits für die Durchführung von Wahlscheinstellen bei der Europawahl 2024 und der Bundestagswahl 2025 genutzt wurden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Liegenschaft weiterhin für städtische Verwaltungszwecke vorgesehen sind. Das ehemalige Büro für Bildung und Teilhabe wurde bereits in die Liegenschaft Horster Straße 8 verlegt. Die Fläche in der Horster Straße 6 soll künftig primär als Standort für Wahlscheinstellen zur Abwicklung des Briefwahlgeschäftes bei Wahlen vorgehalten werden.
In Zeiträumen, in denen keine Wahlscheinstelle eingerichtet ist, ist die Nutzung der Fläche für acht Flex-Office-Arbeitsplätze vorgesehen. Diese Arbeitsplätze können von Beschäftigten der Stadtverwaltung Gelsenkirchen flexibel gebucht werden. Zudem wird geprüft, ob der hintere Teil der Räumlichkeiten in Zusammenarbeit mit dem Kino Schauburg für eine kulturelle Nutzung zur Verfügung stehen kann. Die Vorlage wird im Ausschuss für Bau und Liegenschaften zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- –Anfrage des Stadtverordneten Herrn Dobratz - Umbau und Sanierung von Schloss Berge -Zur Vorlage · 25-30/01846 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage zur Anfrage der CDU-Fraktion zum Umbau und zur Sanierung von Schloss Berge informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand. Das Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl eines zukünftigen Betreibers wurde nach Entscheidungen der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord sowie der zuständigen Ausschüsse zugunsten eines Bewerbers abgeschlossen. Dieser Bewerber betreibt bereits den Biergartenbereich „Schlössken“ im Rahmen eines Interimsvertrages. Die weiteren Planungen erfolgen nun parallel zu den laufenden Vertragsverhandlungen über einen neuen Pachtvertrag, der das gesamte Ensemble umfasst.
Die Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH wurde bereits im Oktober 2025 mit den Planungsleistungen beauftragt und übernimmt die Koordination der Maßnahmen. Der genaue Umfang der baulichen und denkmalpflegerischen Arbeiten sowie der daraus resultierende Bauzeitenplan werden erst im weiteren Verlauf des Planungsprozesses feststehen. Aktuell wurden Planungskosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro beauftragt; eine finale Kostenberechnung sowie die Beantragung von Fördermitteln hängen von den Planungsergebnissen ab. Die Maßnahme wurde bereits für eine Förderung aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 vorgeschlagen.
Die Nutzung des Gebäudes als Biergarten soll während der Bauphase nach Möglichkeit fortgeführt werden, wobei die konkreten Einschränkungen von den baulichen Maßnahmen abhängen. Die langfristige Strategie der Verwaltung sieht eine Nutzung des Schlosses auf drei wirtschaftlichen Säulen vor: Restaurant- und Eventbetrieb sowie Hotellerie. Ziel ist der Abschluss eines langfristigen Mietvertrages mit einem Betreiber, um die dauerhafte Nutzung des Objekts zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 5.1.4Mündliche Mitteilungen
- 5.2Anfragen