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Mitteilungsvorlage

Anfrage des Stadtverordneten Herrn Klug - Ladenlokal Horster Straße 6 -

25-30/01851

🟡 In Beratung Nächste Station: 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anfrage eines Stadtverordneten zur künftigen Nutzung des Ladenlokals in der Horster Straße 6 in Buers liegt eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung vor. Der Stadtverordnete erkundigte sich nach der geplanten Verwendung der Räumlichkeiten, die aufgrund ihrer zentralen Lage und Barrierefreiheit bereits für die Durchführung von Wahlscheinstellen bei der Europawahl 2024 und der Bundestagswahl 2025 genutzt wurden.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Liegenschaft weiterhin für städtische Verwaltungszwecke vorgesehen sind. Das ehemalige Büro für Bildung und Teilhabe wurde bereits in die Liegenschaft Horster Straße 8 verlegt. Die Fläche in der Horster Straße 6 soll künftig primär als Standort für Wahlscheinstellen zur Abwicklung des Briefwahlgeschäftes bei Wahlen vorgehalten werden.

In Zeiträumen, in denen keine Wahlscheinstelle eingerichtet ist, ist die Nutzung der Fläche für acht Flex-Office-Arbeitsplätze vorgesehen. Diese Arbeitsplätze können von Beschäftigten der Stadtverwaltung Gelsenkirchen flexibel gebucht werden. Zudem wird geprüft, ob der hintere Teil der Räumlichkeiten in Zusammenarbeit mit dem Kino Schauburg für eine kulturelle Nutzung zur Verfügung stehen kann. Die Vorlage wird im Ausschuss für Bau und Liegenschaften zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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