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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Eingabe des Herrn Sombetzki: „Anregung zur Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien hinsichtlich fdGO-Bekenntnis“Zur Vorlage · 25-30/01958 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01958 liegt eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor, die eine Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien bezüglich des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO) anregt. Der Antragsteller fordert Anpassungen an zwei Stellen der Richtlinien.
Im Bereich der institutionellen Förderung wird eine Änderung von Punkt 4.1.2 vorgeschlagen, wonach Institutionen oder Akteure, die sich nicht zur fdGO der Bundesrepublik Deutschland bekennen, von einer Förderung ausgeschlossen sein sollen. Im Bereich der Projektförderung wird in Punkt 4.2 eine Erweiterung der Ausschlusskriterien angeregt. Hier sollen Maßnahmen ausgeschlossen werden, die gegen die fdGO gerichtet sind oder geeignet sein könnten, Tendenzen wie militaristische, neonazistische, antisemitische, totalitäre, rassistische, nationalistische oder Bevölkerungsteile diskriminierende Inhalte zu bestärken oder zu verbreiten.
Die Vorlage führt dazu aus, dass die aktuelle Formulierung bei der institutionellen Förderung hinsichtlich des Begriffs „Akteure“ zu unbestimmt sei. Es fehle an der notwendigen Konkretisierung des Personenkreises und des Kerngehalts der Erklärung, was den Anforderungen an die Bestimmtheit von Nebenbestimmungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen sowie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts widersprechen könnte. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die unterschiedlichen Formulierungen im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu rechtfertigen und die Verhältnismäßigkeit sowie die Meinungsfreiheit zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene
- 1.2Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Eingabe des Herrn Sombetzki vom 17.07.2026 „Anregung zur Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien hinsichtlich fdGO-Bekenntnis“Zur Vorlage · 25-30/01959 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01959 befasst sich mit einer Anregung vom 17.07.2026, die eine Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien der Stadt Gelsenkirchen hinsichtlich des Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (fdGO) fordert. Der Ausschuss für Kultur und urbane Szene soll darüber entscheiden, der Anregung nicht zu folgen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Kulturförderrichtlinien vom 30.04.2026 den Charakter einer Verwaltungsvorschrift haben und als ermessenslenkende Vorgaben dienen. Ein Rechtsverhältnis zu Zuwendungsempfängern entstehe erst durch den individuellen Zuwendungsbescheid. Die unterschiedliche Ausgestaltung der Formulierungen zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung sei sachlich gerechtfertigt, da bei der institutionellen Förderung der Träger und bei der Projektförderung die konkrete Maßnahme im Fokus stünden.
Hinsichtlich der Konkretisierung des Kerngehalts der fdGO weist die Verwaltung darauf hin, dass die verwendete Formulierung dem gängigen Sprachgebrauch entspreche und eine weitere Bestimmung im Einzelfall über den Zuwendungsbescheid erfolgen könne. Die Formulierung bezüglich Institutionen und Akteuren beziehe sich auf die juristische Person und ihre vertretungsberechtigten Personen; eine Ausweitung auf Dritte wie Referenten sei nicht beabsichtigt. Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit für eine Streichung der Bekenntnisklausel, da der Staat nicht zur Förderung von Verfassungsfeinden verpflichtet sei.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene
- 2Anträge gemäß § 7 i.V.m. § 29 GeschO
- 2.1Sachstandsbericht Kulturraum "die flora"Zur Vorlage · 25-30/01983 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben einen Antrag mit der Nummer 25-30/01983 gestellt, der die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene am 18. November 2026 vorsieht. Gegenstand des Antrags ist ein Sachstandsbericht zum Kulturraum „die flora“.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung um Informationen zum aktuellen sowie zur zukünftigen programmatischen Ausrichtung und Nutzung des Kulturraums. Zudem wird um Auskunft zur organisatorischen und personellen Entwicklung der Flora gebeten. Der Antrag nimmt Bezug auf die Tatsache, dass seit dem 1. Dezember 2025 die programmatische Leitung für alle Kulturveranstaltungen in der Flora durch einen neuen Kulturmanager übernommen wurde.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene
- 2.2Sachstandsbericht "Kulturgutscheine"Zur Vorlage · 25-30/01984 · Antrag
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Die SPD-Fraktion hat für die kommende Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene am 18. November 2026 einen Tagesordnungspunkt zum Thema Kulturgutscheine beantragt. Mit diesem Antrag fordert die Fraktion von der Verwaltung einen Sachstandsbericht zum aktuellen Stand der Konzeption eines lokalen Kulturgutscheinangebotes für Jugendliche.
Hintergrund der Anfrage ist eine im Haushalt 2026 vereinbarte Zielvereinbarung zur Konzeption dieses Angebots. Ziel der Maßnahme ist es, die kulturelle Teilhabe junger Menschen in Gelsenkirchen zu verbessern und die Bekanntheit der kommunalen Kulturangebote zu steigern. Die Fraktion bittet um die Darlegung des bisherigen Fortschritts, um auf dieser Grundlage die weiteren Schritte sowie die laufenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 erörtern zu können.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene
- 3Entwurf der Haushaltssatzung 2027
- 4Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027
- 5Kulturentwicklungsplan: Kulturorte-Kataster Präsentation der ZwischenergebnisseZur Vorlage · 25-30/01966 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung informiert über die Zwischenergebnisse zum Aufbau des Kulturorte-Katasters „KulturOrte GE“. Der Auftrag zur Erstellung dieses Registers geht auf eine Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15. November 2023 zurück. Für die Ausschreibung und die Anlage des Katasters wurde im Haushalt 2024 ein Budget von 30.000 Euro bereitgestellt. Ziel des Projekts ist es, die vorhandenen und potenziellen Kulturorte sowie deren Nutzungsprofile in Gelsenkirchen zu erfassen, um die Verteilung der Einrichtungen im Stadtgebiet zu analysieren und Bedarfe zu identifizieren.
Nach einer Recherche bei anderen Kommunen und der Vergabe des Auftrags an das Angebot von Haveloh, studio ypsilon wurde eine Online-Plattform entwickelt. Die technische Umsetzung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Referat Vermessung und Kataster sowie der gkd-el, wobei die städtische Infrastrukturdatenbank angepasst und Schnittstellen zur städtischen Webseite programmiert wurden.
Bislang wurden von annähernd 200 kontaktierten Kulturorten etwa 130 Orte mit relevanten Informationen erfasst. Diese verteilen sich auf 36 % private Trägerschaft, 36 % gemeinnützige bzw. Non-Profit-Initiativen und 28 % kommunale Trägerschaft. Die räumliche Verteilung der erfassten Orte zeigt Schwerpunkte in Ückendorf mit 28 %, Buer mit 21 % und der Altstadt mit 17 %, während in Stadtteilen wie Beckhausen, Hessler, Neustadt, Resse und Resser Mark jeweils nur 1 % der Orte verzeichnet sind.
Für die Zukunft ist geplant, die Plattform in einer Beta-Version zu betreiben, um durch Umfragen weitere Bedarfe zu ermitteln. Das Referat Kultur beabsichtigt, die Daten mindestens zweimal jährlich zu aktualisieren.
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- 18.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene
- 6Aufstellung der Skulptur „Der Wächter“ am Schloss Horst
- 7Mitteilungen und Anfragen
- 7.1Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Dörr-Glinka - Consolgelände -Zur Vorlage · 25-30/01621 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage beantwortet die Verwaltung die Fragen einer sachkundigen Bürgerin zu den Auswirkungen der geplanten Bauarbeiten auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Consol in Gelsenkirchen-Bismarck. Die Bauarbeiten für das Gebäude der Sekundarstufe I der Gesamtschule sollen im Sommer 2026 beginnen. Das Bauvorhaben umfasst derzeit eine Fläche von etwa 1,5 ha; die Planung für die Oberstufe sowie eine Dreifachsporthalle ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht Bestandteil der aktuellen Maßnahmen.
Durch die Baumaßnahme werden die Flurstücke 02467 (Quartiersplatz) und 02604 für Veranstaltungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Alle Veranstaltungen, die bisher auf diesen Flächen stattfanden, können mit Beginn der Bautätigkeit nicht mehr durchgeführt werden. Nach Abschluss der Maßnahmen wird eine teilweise Nutzung des Quartiersplatzes, abhängig von der Gestaltung des Schulhofs, wieder möglich sein. Beeinträchtigungen durch Baustellenverkehr auf den genannten Flurstücken und der angrenzenden öffentlichen Straße sowie durch übliche Bautätigkeiten können auftreten.
Das Consol Theater ist von den Baumaßnahmen nicht unmittelbar betroffen, wobei temporäre akustische Beeinträchtigungen aufgrund der direkten Nachbarschaft nicht ausgeschlossen werden können. Die Trendsportanlagen sowie die übrigen öffentlichen Flächen bleiben von dem Bauvorhaben unberührt und können weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
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- 18.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene