Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Eingabe des Herrn Sombetzki: „Anregung zur Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien hinsichtlich fdGO-Bekenntnis“
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01958 liegt eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor, die eine Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien bezüglich des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO) anregt. Der Antragsteller fordert Anpassungen an zwei Stellen der Richtlinien.
Im Bereich der institutionellen Förderung wird eine Änderung von Punkt 4.1.2 vorgeschlagen, wonach Institutionen oder Akteure, die sich nicht zur fdGO der Bundesrepublik Deutschland bekennen, von einer Förderung ausgeschlossen sein sollen. Im Bereich der Projektförderung wird in Punkt 4.2 eine Erweiterung der Ausschlusskriterien angeregt. Hier sollen Maßnahmen ausgeschlossen werden, die gegen die fdGO gerichtet sind oder geeignet sein könnten, Tendenzen wie militaristische, neonazistische, antisemitische, totalitäre, rassistische, nationalistische oder Bevölkerungsteile diskriminierende Inhalte zu bestärken oder zu verbreiten.
Die Vorlage führt dazu aus, dass die aktuelle Formulierung bei der institutionellen Förderung hinsichtlich des Begriffs „Akteure“ zu unbestimmt sei. Es fehle an der notwendigen Konkretisierung des Personenkreises und des Kerngehalts der Erklärung, was den Anforderungen an die Bestimmtheit von Nebenbestimmungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen sowie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts widersprechen könnte. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die unterschiedlichen Formulierungen im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu rechtfertigen und die Verhältnismäßigkeit sowie die Meinungsfreiheit zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026anstehend
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