Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Martina Tesch – Baumschutzsatzung – Genehmigungspraxis, Eingriffsintensität und Auswirkungen –
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage der AfD-Fraktion geantwortet, die sich mit der Genehmigungspraxis und den Auswirkungen der Baumschutzsatzung der Stadt Gelsenkirchen befasst. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Schutz des Baumbestandes und den Interessen von Grundstückseigentümern sowie die wirtschaftliche Belastung durch Auflagen.
Die Verwaltung gibt für den Zeitraum von 2021 bis 2025 Auskunft über die Anzahl der Anträge auf Baumfällungen. In den Jahren 2021 bis 2025 wurden 446, 371, 390, 385 beziehungsweise 400 Anträge gestellt. Die Ablehnungsquote bewegte sich in diesem Zeitraum zwischen etwa 10 % und 14 %. Bei Anträgen nach § 6 Absatz 1 Buchstabe c der Baumschutzsatzung konnte in 99 % der Fälle keine Notwendigkeit der Gefahrenabwehr festgestellt werden.
Im Zeitraum von 2021 bis 2025 standen 238 Anträge im Zusammenhang mit Bauvorhaben, Grundstücksentwicklung oder Nutzungsänderungen. In 1155 Fällen wurden Belange der Verkehrssicherung oder Gefahrenabwehr geltend gemacht. Insgesamt wurden in 669 Fällen Ersatzpflanzungen angeordnet. Die Kosten für Ersatzpflanzungen lassen sich aufgrund der Auswahlmöglichkeiten nicht beziffern, wobei die Ausgleichszahlung nach Abzug einer Pauschale von 30 % etwa 974 € beträgt. In 228 Fällen wurden Ausgleichszahlungen festgesetzt, die sich im Jahr 2021 auf 135.486 €, im Jahr 2022 auf 120.042 €, im Jahr 2023 auf 57.564 €, im Jahr 2024 auf 150.093 € und im Jahr 2025 auf 87.450 € beliefen. Schriftliche Beschwerden liegen für den genannten Zeitraum nicht vor.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
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