Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1Sachstandsbericht Friedhof Horst-SüdZur Vorlage · 25-30/01012 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE am 6. Mai 2026 einen Antrag mit der Vorlagennummer 25-30/01012 gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Vorlage eines Sachstandsberichts bezüglich des Friedhofs Horst-Süd.
Mit diesem Antrag wird die Verwaltung beziehungsweise GELSENDIENSTE beauftragt, einen umfassenden Bericht über die aktuellen Entwicklungen auf dem Friedhof vorzulegen. Die Anfrage umfasst dabei spezifische inhaltliche Schwerpunkte. Der Bericht soll den aktuellen Zustand sowie die Nutzung der Anlage dokumentieren und Informationen über laufende sowie geplante Maßnahmen, wie etwa Pflege, Umgestaltung, Rückbau oder Entwicklungsperspektiven, enthalten. Zudem sollen die personelle und organisatorische Situation sowie etwaige bestehende Herausforderungen oder Problemlagen dargestellt werden. Darüber hinaus wird um die Ausweisung weiterer geplanter Schritte und zeitlicher Perspektiven gebeten.
Die Begründung des Antrags führt an, dass der Friedhof Horst-Süd eine besondere Bedeutung für den Stadtteil besitze. Da in der Vergangenheit verschiedene Fragestellungen zur Entwicklung, Nutzung und Pflege aufgetreten seien, bestehe seitens der Politik ein Interesse an einer aktuellen Darstellung der Situation und der weiteren Planungen, um die zukünftige Ausrichtung begleiten zu können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 2.2Sachstandsbericht Friedhof RotthausenZur Vorlage · 25-30/01013 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE am 06.05.2026 einen Antrag zur Situation auf dem Friedhof Rotthausen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Bauverzögerung des dortigen Pavillons sowie die Bereitstellung einer Übergangslösung für den Wetterschutz.
Mit dem Antrag fordert die CDU-Ratsfraktion die Verwaltung bzw. GELSENDIENSTE auf, zum aktuellen Sachstand beim Bau des Pavillons Stellung zu nehmen. Dabei sollen die Gründe für die Verzögerung dargelegt und die nächsten konkreten Schritte aufgezeigt werden. Zudem wird die Vorlage eines realistischen Zeit- und Maßnahmenplans inklusive eines Termins für die Fertigstellung verlangt.
Darüber hinaus beantragt die Fraktion, bis zur Fertigstellung des Bauwerks eine geeignete Übergangslösung bereitzustellen. Diese soll mindestens Wetterschutz, einfache Sitzmöglichkeiten sowie einen geschützten Aufenthaltsbereich für Trauergäste gewährleisten. Als Begründung führt die CDU-Ratsfraktion an, dass vor Ort derzeit ausreichende Möglichkeiten für Sitz und Aufenthalt fehlen. Es liegen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern vor, wonach Angehörige und Besucher bei ungünstiger Witterung ungeschützt seien.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 2.3Wochenmärkte in Gelsenkirchen – Aktuelle Entwicklung und konzeptionelle AusrichtungZur Vorlage · 25-30/01010 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE am 6. Mai 2026 einen Antrag zur aktuellen Entwicklung und konzeptionellen Ausrichtung der Wochenmärkte in Gelsenkirchen gestellt. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beziehungsweise GELSENDIENSTE beauftragt, einen Bericht über den derzeitigen Zustand der Märkte vorzulegen. Dieser Bericht soll Angaben zur Anzahl und zu den Standorten der Märkte, zur Entwicklung der Händlerzahlen und der Angebotsstruktur sowie zur Besucherfrequenz und zur wirtschaftlichen Situation enthalten.
Zudem soll die Verwaltung bestehende Herausforderungen und Problemlagen darlegen, wobei unter anderem der Rückgang von Beschickern, das veränderte Kaufverhalten sowie die Konkurrenz durch den Einzelhandel und den Onlinehandel genannt werden. Darüber hinaus wird die Erarbeitung eines Konzepts zur zukünftigen Ausrichtung und Stärkung der Wochenmärkte gefordert. Dieses Konzept soll Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, zur Profilbildung einzelner Märkte, zur Gewinnung neuer Händler sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Rahmenbedingungen enthalten. Auch die Prüfung neuer Formate, wie etwa Themenmärkte oder Kooperationen, sowie die Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing und der Wirtschaftsförderung sollen Teil der Ausarbeitung sein. Abschließend soll eine zeitliche Perspektive für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen aufgezeigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Sachstandsbericht Grabelandflächen Rheinelbe und Umgang mit bestehenden PachtverhältnissenZur Vorlage · 25-30/01092 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE am 6. Mai 2026 einen Antrag gestellt, der einen Sachstandsbericht zu den Grabelandflächen im Bereich Rheinelbe und dem Umgang mit bestehenden Pachtverhältnissen zum Gegenstand hat. Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss mündlich über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der NRW.URBAN im Zusammenhang mit der Übertragung von Flächen im Bereich Rheinelbe zu berichten.
Der Antrag umfasst zudem die Anfrage nach Informationen zur bestehenden Nutzung der betroffenen Grabelandflächen sowie zur Anzahl und Struktur der vorhandenen Pachtverhältnisse. Es soll dargelegt werden, aus welchen Gründen die Verwaltung die Kündigung der bestehenden Pachtverträge vor einer Übertragung an die Stadt fordert und welche rechtlichen sowie tatsächlichen Spielräume für eine zumindest übergangsweise Fortführung der Nutzungen bestehen. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, die Auswirkungen auf die Aufgabenbereiche von GELSENDIENSTE darzustellen.
Hintergrund des Antrags ist die geplante Übertragung von Restflächen an die Stadt Gelsenkirchen. Dabei geht es um eine Fläche von rund 5.960 m², auf der derzeit 24 Pachtverhältnisse bestehen. Während die Verwaltung die Kündigung der Verträge vor der Übernahme fordert, präferiert die NRW.URBAN die Übernahme der bestehenden Pachtverhältnisse. Der Antrag verweist auf die Unsicherheit der betroffenen Nutzer sowie auf die Notwendigkeit einer Klärung hinsichtlich der Pflege, Unterhaltung und Nutzung der Flächen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · verwiesen
Ergebnis: verwiesen - –Vorstellung der Abteilung Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft
- –Mitteilungen und Anfragen
- 4.1Mitteilungen
- 4.1.1Bestattungszahlen 2025Zur Vorlage · 25-30/00979 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- 4.1.2Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Martina Tesch – Baumschutzsatzung – Genehmigungspraxis, Eingriffsintensität und Auswirkungen –Zur Vorlage · 25-30/00926 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage der AfD-Fraktion geantwortet, die sich mit der Genehmigungspraxis und den Auswirkungen der Baumschutzsatzung der Stadt Gelsenkirchen befasst. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Schutz des Baumbestandes und den Interessen von Grundstückseigentümern sowie die wirtschaftliche Belastung durch Auflagen.
Die Verwaltung gibt für den Zeitraum von 2021 bis 2025 Auskunft über die Anzahl der Anträge auf Baumfällungen. In den Jahren 2021 bis 2025 wurden 446, 371, 390, 385 beziehungsweise 400 Anträge gestellt. Die Ablehnungsquote bewegte sich in diesem Zeitraum zwischen etwa 10 % und 14 %. Bei Anträgen nach § 6 Absatz 1 Buchstabe c der Baumschutzsatzung konnte in 99 % der Fälle keine Notwendigkeit der Gefahrenabwehr festgestellt werden.
Im Zeitraum von 2021 bis 2025 standen 238 Anträge im Zusammenhang mit Bauvorhaben, Grundstücksentwicklung oder Nutzungsänderungen. In 1155 Fällen wurden Belange der Verkehrssicherung oder Gefahrenabwehr geltend gemacht. Insgesamt wurden in 669 Fällen Ersatzpflanzungen angeordnet. Die Kosten für Ersatzpflanzungen lassen sich aufgrund der Auswahlmöglichkeiten nicht beziffern, wobei die Ausgleichszahlung nach Abzug einer Pauschale von 30 % etwa 974 € beträgt. In 228 Fällen wurden Ausgleichszahlungen festgesetzt, die sich im Jahr 2021 auf 135.486 €, im Jahr 2022 auf 120.042 €, im Jahr 2023 auf 57.564 €, im Jahr 2024 auf 150.093 € und im Jahr 2025 auf 87.450 € beliefen. Schriftliche Beschwerden liegen für den genannten Zeitraum nicht vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- 4.1.3Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Thorsten Garbe Ansprechpartner für die BezirkeZur Vorlage · 25-30/00938 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ein sachkundiger Bürger hat bei Gelsendienste eine Anfrage gestellt, ob es organisatorisch möglich ist, für jeden Bezirk einen festen Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger zu benennen. Zudem wurde gefragt, welche Gründe gegen eine solche Maßnahme sprechen würden und wie lange eine Umsetzung dauern würde sowie welche Unterstützung für die Bekanntmachung benötigt würde. Hintergrund der Anfrage ist ein Wunsch, der bei einer Bürgerversammlung in Horst geäußert wurde.
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Im Rahmen einer Neuausrichtung des gesamtbetrieblichen Beschwerdemanagements wird dieses derzeit zentralisiert und als neuer Fachbereich der Abteilung Zentrale Dienste zugeordnet. Die finale Umsetzung dieser Umstrukturierung wird voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2026 erfolgen.
Durch die Zentralisierung wird das Zentrale Beschwerdemanagement künftig für die bei Gelsendienste eingehenden Beschwerden zuständig sein, diese an die operativen Bereiche kommunizieren, monitoren und kontrollieren. Die Bearbeitung der Anliegen der Bezirksvertretungen soll durch neu einzurichtende E-Mailpostfächer, die GE-meldet App sowie telefonische Erreichbarkeit, auch in Vertretung, sichergestellt werden. Zudem wird eine enge Verzahnung mit dem Fachbereich Hoheitliche Verwaltung erfolgen, dessen Mitarbeitende unter anderem Anfragen und Beschwerden aus dem Büro des Oberbürgermeisters und der Politik beantworten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- 4.1.4Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Mabel-Mara Platz zu HundekotbeutelspenderZur Vorlage · 25-30/00868 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Gelsendienste beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage einer sachkundigen Bürgerin zu den Kosten für die Aufstellung weiterer Hundekotbeutelspender, etwa im Glückauf-Park. Die Anfrage bezog sich auf die Information aus einer vorangegangenen Vorlage, wonach für zusätzliche Spender keine finanziellen Mittel zur Verfügung stünden.
Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die Kosten für die Aufstellung und Wartung eines Hundekotbeutelspenders über einen Zeitraum von fünf Jahren auf insgesamt 4.305 €. Dieser Betrag umfasst die Materialkosten für den Spender, das Branding sowie das Befestigungsset und eine Kostenpauschale für die Aufstellung in Höhe von 340 €. Auf einen kalkulatorischen Ansatz über die Lebensdauer von fünf Jahren gerechnet, ergeben sich daraus Anschaffungs- und Aufstellkosten von 68 € pro Jahr.
Zusätzlich zu diesen Kosten fallen jährliche Aufwendungen für die Bewirtschaftung an. Die Kosten für Personal und Fahrzeug pro Nachfüllvorgang werden mit 14 € angesetzt, wobei ein Nachfüllvorgang etwa fünf Minuten dauert. Bei einer wöchentlichen Befüllung belaufen sich diese Kosten auf 728 € pro Jahr. Zusammen mit den Beutelkosten von 65 € pro Jahr ergibt sich ein jährlicher Gesamtwert von 861 €.
Die Verwaltung führt zudem aus, dass im vergangenen Jahr etwa 3,5 Millionen Hundekotbeutel verteilt wurden, was bei rund 14.000 gemeldeten Hunden im Stadtgebiet etwa 250 Beuteln pro Hund und Jahr entspricht. Die Spender werden als Unterstützung für Einzelfälle beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Beseitigung von Verunreinigungen durch Tiere gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Gelsenkirchen unabhängig von der Verfügbarkeit von Spendern besteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- 4.1.5Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Mabel-Mara Platz Abholung von Sperrmüll und Altkleidern – Vergleich mit Modellen in Münster und DortmundZur Vorlage · 25-30/00930 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Eine sachkundige Bürgerin hat im Rahmen einer Anfrage die Einführung regelmäßiger, kostenfreier Sperrmüllabholtermine nach dem Vorbild der Stadt Münster sowie eines gebührenfreien Altkleider-Abholservices nach dem Modell der Stadt Dortmund für Gelsenkirchen thematisiert. Die Anfrage bezog sich unter anderem auf die Frage, ob ein solches System logistisch einfacher oder wirtschaftlich günstiger wäre und welche Voraussetzungen für eine Umsetzung erfüllt sein müssten.
Die Verwaltung bewertet die Einführung regelmäßiger, kostenfreier Sperrmüllabfuhrtermine derzeit als nicht vorteilhaft. Das bestehende System der Gelsendienste ermöglicht mit bis zu 1.000 Terminen pro Woche eine bedarfsgerechte Abholung innerhalb von in der Regel 14 Tagen. Ein pauschales System würde laut Verwaltung die Servicequalität verringern, die Mengenplanung erschweren und durch feste Termine das unbefugte Umlagern von Sperrmüll begünstigen, was zusätzlichen Reinigungsaufwand verursachen könnte. Ein Systemwechsel würde zudem den Ausbau des Fuhrparks, zusätzlichen Personaleinsatz sowie Anpassungen in der Gebührenkalkulation und der Satzung erfordern, wobei mit zusätzlichen Kosten zu rechnen wäre.
Hinsichtlich der Altkleidererfassung weist die Verwaltung darauf hin, dass im Stadtgebiet bereits rund 240 Container im Einsatz sind. Die Verwertung ist seit Oktober 2025 über einen neuen Vertragspartner sichergestellt. Ein zusätzlicher Abholservice nach dem Vorbild Dortmunds würde nach Einschätzung der Verwaltung einen erhöhten logistischen und personellen Aufwand sowie steigende Kosten ohne gesicherte Gegenfinanzierung bedeuten. Ein entsprechendes Modell wird daher derzeit nicht als notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll erachtet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- 4.2Anfragen