Haushaltssatzung 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Mitteilungsvorlage zur Kenntnisnahme vor, die über die Entscheidung der Bezirksregierung Münster zur Haushaltssatzung 2026 informiert. Die Bezirksregierung Münster hat als Kommunalaufsicht die Haushaltssatzung der Stadt Gelsenkirchen vom 25. Februar 2026 sowie die dazugehörigen Anlagen mit einer Verfügung vom 23. März 2026 zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen dieser Verfügung hat die Kommunalaufsicht eine Verringerung der allgemeinen Rücklage genehmigt. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund des voraussichtlichen Jahresfehlbetrages im Ergebnisplan gemäß § 75 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierung Münster hat zudem keine Bedenken gegen eine öffentliche Bekanntmachung der Satzung geäußert. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte bereits über das Sonderamtsblatt Nr. 12a am 1. April 2026. Die vorliegende Vorlage dient dazu, die Mitglieder des Rates über die beigefügte Verfügung der Bezirksregierung in Kenntnis zu setzen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1496946
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage - Haushaltsverfügung 2026 GE
Beratungsfolge
- 21.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
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