Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 1.1Ehrungen von Altersjubilaren - Antrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 25-30/01085 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt einen Antrag gestellt, um die Würdigung von Altersjubilaren zu erweitern. Laut der Statistik der Stadtverwaltung werden etwa 1.000 Bürgerinnen und Bürger 90 Jahre oder älter. Bisher sieht das Verfahren Glückwunschschreiben zum 80., 85., 90. und 95. Geburtstag vor, während 100-Jährige auf Wunsch eine persönliche Gratulation durch einen Repräsentanten der Stadt erhalten.
Der Antrag sieht vor, die bisherige Praxis zu ergänzen, indem alle 90-, 95- und 100-Jährigen sowie fortlaufend alle weiteren fünf Jahre einen Blumenstrauß von der Stadt erhalten sollen. Die Beschaffung der Sträuße soll über ortsansässige Blumengeschäfte erfolgen. Pro Blumenstrauß wird ein Betrag von circa 30 € veranschlagt, was bei der genannten Anzahl von rund 1.000 Jubilaren eine jährliche Gesamtsumme von circa 30.000 € zur Folge hätte.
Die Überreichung der Blumensträuße soll im Rahmen eines persönlichen Besuchs an die Anschrift der Jubilaren durch einen ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt erfolgen, wobei eine Teilung dieser Aufgabe möglich ist. Die Stadtverwaltung soll hierfür die erforderlichen Daten an die Bürgermeister bereitstellen und die Termine sowie Orte für die Übergaben koordinieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · abgelehnt
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · verwiesen
Ergebnis: verwiesen - –Besetzung der Stelle der Stadtkämmerin bzw. des Stadtkämmerers hier: WahlZur Vorlage · 25-30/01099 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Besetzung der Stelle der Stadtkämmerin bzw. des Stadtkämmerers sieht die Wahl eines Bewerbers durch den Rat der Stadt vor. Die Stelle wurde zum 01.05.2026 vakant, nachdem die vorherige Person in den Ruhestand versetzt wurde. Der vorgeschlagene Kandidat, der derzeit als leitender Verwaltungsdirektor das Büro der Oberbürgermeisterin leitet, soll für die Dauer von acht Jahren zum Stadtkämmerer und Beigeordneten für den Vorstandsbereich Finanzen, Recht, Digitalisierung, Personal und Organisation gewählt werden.
Die Stelle wurde gemäß einem Ratsbeschluss vom 19.02.2026 im Internet sowie in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung ausgeschrieben; zudem wurde ein Personalberatungsunternehmen mit der Suche beauftragt. Von den sieben eingegangenen Bewerbungen wurden sechs zurückgezogen. Die Findungskommission empfiehlt die Wahl des vorgeschlagenen Bewerbers einstimmig. Die Dienstaufnahme soll vorbehaltlich der Wahl zum 01.07.2026 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Der Geschäftskreis des Vorstandsbereichs umfasst die Referate Verwaltungskoordinierung, Personal und Organisation, Stadtkämmerei und Finanzen, Recht sowie die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sowie die Einrichtung gkd-el.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf circa 80.000 Euro, welche im Haushaltsplan 2026 unter der Produktgruppe 1108 für öffentliche Bekanntmachungen veranschlagt sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Besetzung der Stelle der/des Beigeordneten für den Vorstandsbereich 5 hier: WahlZur Vorlage · 25-30/01100 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Wahl eines neuen Beigeordneten für den Vorstandsbereich Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz vor. Die Stelle ist seit dem 1. November 2025 vakant, nachdem die vorherige Stelleninhaberin zur Oberbürgermeisterin gewählt wurde.
Die Ausschreibung der Position, die der Besoldungsgruppe B 5 LBesG NRW entspricht, erfolgte im Internet sowie überregional in der Westdeutschen Allgemeine Zeitung. Zudem wurde ein Personalberatungsunternehmen mit der Suche beauftragt. Von den insgesamt neun eingegangenen Bewerbungen wurden sechs zurückgezogen, sodass drei Bewerbungen vorliegen.
Die im Rat eingesetzte Findungskommission empfiehend einstimmig, den derzeitigen Beigeordneten für Bürgerservice & Ordnung, Feuerwehr & Rettungsdienst, Kultur & Bildung und interimsmäßig für Schule, Jugend & Sport der Stadt Lünen zu wählen. Die Dienstaufnahme soll, vorbehaltlich der Wahl durch den Rat, zum 1. Juli 2026 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die Amtszeit beträgt gemäß Gemeindeordnung NRW acht Jahre.
Der Vorstandsbereich umfasst unter anderem die Referate Soziales, Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Wirtschaftsförderung und Umwelt sowie die Koordinierungsstellen für Arbeitsmarkt, Senioren, Behinderte, Strategische Sozialplanung und Quartiersmanagement. Zudem gehören die eigenbetriebsähnliche Einrichtung SeniorenHäuser und das Jobcenter Gelsenkirchen zum Geschäftsbereich. Die Kosten für die Maßnahme werden auf circa 80.000 € beziffert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Versetzung in den Ruhestand gem. § 33 Abs. 3 LBG NRW der Beigeordneten für den Vorstandsbereich Kultur, Bildung, Jugend, Sport und IntegrationZur Vorlage · 25-30/01119 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung behandelt den Antrag der Beigeordneten für den Vorstandsbereich Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration auf Versetzung in den Ruhestand. Der Antrag vom 20. April 2026 sieht vor, die Beigeordnete gemäß § 33 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen zum 1. September 2026 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit zu versetzen.
Hintergrund der Vorlage ist die Tatsache, dass die Beigeordnete im August 2026 das 63. Lebensjahr vollenden wird, wodurch die rechtliche Möglichkeit zur Versetzung in den Ruhestand besteht. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gelsenkirchen in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt die Entscheidungskompetenz über die Versetzung einer Beigeordneten beim Rat der Stadt.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Rahmen des Personalhaushalts berücksichtigt. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen ist für die Entscheidung in der Sitzung am 21. Mai 2026 zuständig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Verwendung der Fördermittel aus dem "Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036" (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 - 2036)Zur Vorlage · 25-30/01079 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen einen Beschlussvorschlag zur Verwendung der pauschal zugewiesenen Fördermittel aus dem „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ vor. Die Stadt Gelsenkirchen verfügt laut Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 29. Januar 2026 über ein Förderbudget in Höhe von 164.754.174,82 EUR.
Die Verteilung dieser Mittel ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben in verschiedene Bereiche unterteilt. Ein Anteil von 50 Prozent, entsprechend 82.377.087,41 EUR, ist für die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgesehen. 20 Prozent, was 32.950.834,96 EUR entspricht, entfallen auf die Sanierung von Liegenschaften sowie Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung und zur ökologischen Nachhaltigkeit. Weitere 30 Prozent, also 49.426.252,45 EUR, sind für die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, digitale Resilienz und Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren so zu gestalten, dass die pauschalierten Zuweisungen vorrangig für strategisch priorisierte städtische Maßnahmen eingesetzt werden. Ziel ist es, mindestens ein Drittel des Budgets, also rund 54,92 Mio. EUR, bis zum 31. Dezember 2029 zu binden. Für das Jahr 2026 werden Möglichkeiten zur Abrufung von Mitteln durch Sofortmaßnahmen geprüft. Ein konkreter Vorschlag für potenziell förderfähige Sachinvestitionen soll dem Rat in der Sitzung am 9. Juli 2026 vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Flächennutzungsplan
- 6.1Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 30 BO: An der Papenburg / Berliner Straße in BochumZur Vorlage · 25-30/00794 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Änderungsplan|Erstausfertigung|Begründung|Umweltbericht|Synoptische Darstellung der in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung|Synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung und öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 22.04.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6.2Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 62 BO: VfL-Talentwerk in BochumZur Vorlage · 25-30/00799 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Änderungsplan|Erstausfertigung|Begründung|Umweltbericht|Synopstische Darstellung der in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung|Synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung und öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 22.04.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6.3Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 59 E: Holteyer Straße / Im Heimberge in EssenZur Vorlage · 25-30/00796 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Änderungsplan|Erstausfertigung|Begründung|Umweltbericht|Synoptische Darstellung der in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung|Synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung und öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 22.04.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Satzungen und Verordnungen
- 7.15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Gelsenkirchen vom 21.12.1998Zur Vorlage · 25-30/00675 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Gelsenkirchen vor. Ziel der Vorlage ist die Einführung von Einheitshebesätzen mit Wirkung zum 1. Januar 2026, um die rechtliche Unsicherheit durch differenzierende Hebesätze nach dem NWGrStHsG zu beenden und die Aufkommensneutralität zu gewährleisten.
Im Rahmen der 1. bis 5. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 09.04.2026 soll der Grundsteuerhebesatz für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) von 498 % auf 605 % angepasst werden. Für die Grundsteuer B soll ein Einheitshebesatz von 980 % festgesetzt werden. Dies bedeutet eine Änderung für Wohngrundstücke von 696 % auf 980 % sowie für unbebaute und Nichtwohngrundstücke von 1.397 % auf 980 %. Damit entfällt die bisherige Differenzierung zwischen den verschiedenen Grundstücksarten.
Die Vorlage führt zudem Anpassungen der Werte auf: Für Einfamilienhäuser steigt der Wert von 450,00 € auf 643,00 €, während sich der Wert für Wohnungseigentum von 250,00 € auf 352,00 € erhöht.
Für das Jahr 2026 wird ein Fehlbedarf von 3,96 Mio. Euro prognostiziert, da die Erträge voraussichtlich 46,16 Mio. Euro betragen werden, während der Planansatz bei 50,12 Mio. Euro liegt. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses am 07.05.2026 sowie für den Rat der Stadt am 21.05.2026 und 29.06.2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|5. ÄndS zur Hebesatzsatzung, 2026-04-09 (Einheitshebesatz)|5. ÄndS zur Hebesatzsatzung, 2026-04-09 - Synopse (Einheit)
Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
Ergebnis: vertagt - 7.215. Änderung der ErschließungsbeitragssatzungZur Vorlage · 25-30/00671 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7.3Landschaftsplan Gelsenkirchen - Satzungsbeschluss -Zur Vorlage · 25-30/00650 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Festsetzungsband Band 1|Entwicklungskarte (Originalmaßstab 1:15.000) (öffentlich)|Festsetzungskarte (Originalmaßstab 1:15.000) (öffentlich)|Anlagekarte 1 (Originalmaßstab 1:15.000) (öffentlich)|Anlagekarte 2 (Originalmaßstab 1:15.000) (öffentlich)|Begründung mit integriertem Umweltbericht Band 2 (öffentlich)|Anlage 7 Abwägungstabelle
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 28.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 22.04.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.04.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 15.04.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 15.04.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 14.04.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 14.04.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 7.4Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Verbot der Abgabe von Distickstoffmonoxid (Lachgas) an minderjährige Personen sowie das Verbot des Besitzes und Konsums von Lachgas durch minderjährige Personen im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (LachgasVO GE) vom 14.07.2025Zur Vorlage · 25-30/00940 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 28.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Änderung der Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung vom 31.10.2019Zur Vorlage · 25-30/01072 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen in ihrer Trägerschaft vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für das Verbundessen in den städtischen Tageseinrichtungen zum 1. August 2026.
Nach Angaben der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung führt eine Neuausschreibung der Mittagsverpflegung zum 1. August 2026 zu einer Kostensteigerung von 232.000 Euro pro Haushaltsjahr, was einem Anstieg von 11,17 % entspricht. Die Kosten für die Mittagsverpflegung steigen damit von 2.077.000 Euro im Zeitraum bis Juli 2026 auf 2.309.000 Euro ab August 2026. Da das bisherige Entgelt seit dem 1. Januar 2013 nicht angepasst wurde, ist eine Erhöhung zur Sicherstellung der Kostendeckung vorgesehen.
Das monatliche Entgelt für die Mittagsverpflegung soll von bisher 45 Euro auf 50 Euro angehoben werden. Für Kinder, die aufgrund einer verbindlichen Vereinbarung regelmäßig nicht öfter als zweimal wöchentlich teilnehmen, erhöht sich der Betrag von 22,50 Euro auf 25 Euro. Die Entgeltzahlung erfolgt weiterhin für die Monate August bis Juni; für den Monat Juli wird kein Entgelt erhoben. Personen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, bleiben von der Verpflichtung zur Entgeltzahlung befreit. Die Neufassung der Entgeltordnung soll mit Beginn des Kindergartenjahres 2026/2027 in Kraft treten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 - Synopse zur Entgeltordnung|Anlage 2 - Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung der Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 19.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 8Maßnahmen zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Stadt Gelsenkirchen - Handlungsfelder Grün- und Freiflächen sowie Teilhabe/Kommunikation; Hier: Schutz des Igels und weiterer nachtaktiver heimischer Tierarten bei der Grünflächen-/GartenpflegeZur Vorlage · 25-30/00874 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/00874 befasst sich mit Maßnahmen zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Stadt Gelsenkirchen, insbesondere zum Schutz von Igeln und weiteren nachtaktiven heimischen Tierarten bei der Grünflächen- und Gartenpflege. Die Vorlage geht auf eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung zurück, die am 10.11.2025 eingereicht wurde.
Der Rat der Stadt soll über den Entwurf einer Allgemeinverfügung entscheiden, die ein Nachtfahrverbot für Mähroboter im Stadtgebiet vorsieht. Das Verbot soll den Betrieb von Mährobotern in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages regeln. Ziel ist es, die Gefahr von Verletzungen für Igel und andere kleine Wirbeltelierarten während deren Hauptaktivitätszeit zu verringern. Die rechtliche Grundlage für diese Anordnung bilden die §§ 3 Absatz 2 sowie 44 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Infokampagne durchzuführen. Diese umfasst Pressemitteilungen für lokale Medien, Social-Media-Beiträge auf den Kanälen der Stadt sowie Textbeiträge und Merkblätter auf der städtischen Homepage. Die Kampagne soll über Maßnahmen zum Schutz von Igeln und kleinen Wirbeltieren informieren und auf die bestehende Biodiversitätsstrategie der Stadt verweisen. Eine finanzielle Belastung wird in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 28.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen; Auflösung der Abendrealschule Gelsenkirchen und zeitgleiche Errichtung eines Bildungsganges Abendrealschule am Weiterbildungskolleg Emscher Lippe zum 01.08.2026 (Schuljahr 2026/2027)Zur Vorlage · 25-30/00630 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Auflösung der Abendrealschule Gelsenkirchen und die gleichzeitige Errichtung eines Bildungsganges Abendrealschule am Weiterbildungskolleg Emscher-Lippe zum 01.08.2026 vor. Mit diesem schulorganisatorischen Schritt soll die langfristige Sicherung der Bildungsangebote erreicht werden. Die Vorlage begründet die Maßnahme mit der Entwicklung der Teilnehmerzahlen: Während das Weiterbildungskolleg Emscher-Lippe im Schuljahr 2025/2026 244 Teilnehmer aufweist, verzeichnet die Abendrealschule 343 Personen. In den vorangegangenen Jahren sank die Zahl der Teilnehmenden an der Abendrealschule von 458 im Schuljahr 2020/2021 auf den aktuellen Wert.
Die Zusammenlegung orientiert sich an Empfehlungen des Landesrechnungshofes zur Nutzung von Synergieeffekten durch die Zusammenführung von Abendrealschulen und Abendgymnasien. Durch die organisatorische Zusammenführung soll die Durchlässigkeit zwischen den Systemen erhöht und der Verwaltungsaufwand durch eine einzige Schulleitung sowie eine stellvertretende Schulleitung reduziert werden. Zudem ist eine räumliche Zusammenführung am Standort des Weiterbildungskollegs Emscher-Lippe geplant. Dadurch werden Kapazitäten in der Gesamtschule Ückendorf frei, wobei ein Drittel der Räume der Oberstufe und der Rest weiteren schulorganisatorischen Planungen zugeführt werden soll.
Die Vorlage sieht zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung vor, um den geordneten Schulbetrieb sicherzustellen und eine Verzögerung durch mögliche Rechtsmittel zu vermeiden. Für die Stadt Gelsenkirchen entstehen durch die schulrechtliche Zusammenlegung keine Kosten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen; Auflösung der Abendrealschule Gelsenkirchen und zeitgleiche Errichtung eines Bildungsganges Abendrealschule am Weiterbildungskolleg Emscher Lippe zum 01.08.2026 (Schuljahr 2026/2027)Zur Vorlage · 25-30/01102 · Empfehlungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Bildung hat in seiner Sitzung am 30. April 2026 einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt dem Beschlussvorschlag der Vorlage 25-30/00630 zuzustimmen. Diese Empfehlung beinhaltet eine spezifische Erweiterung bezüglich der Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen.
Konkret sieht die Erweiterung vor, dass für den Bildungsgang Abendrealschule am Weiterbildungskolleg Emscher-Lippe zum 01.08.2026 ausreichende Räumlichkeiten südlich des Kanals vorgehalten werden sollen. In diesen Räumlichkeiten sollen vornehmlich Schüler und Schülerinnen aus dem Stadtsüden unterrichtet werden können. Die Vorlage betrifft die geplante Auflösung der Abendrealschule Gelsenkirchen und die zeitgleiche Errichtung des genannten Bildungsganges zum Schuljahr 2026/2027. Der Rat der Stadt wird über diesen Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 10Fortschreibung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Gelsenkirchen des Jahres 2025Zur Vorlage · 25-30/00722 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 22.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · einstimmig zugestimmt
- 15.04.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 14.04.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 11Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen 2025Zur Vorlage · 25-30/01081 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Kommunalwahlen 2025. Auf Grundlage der Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss vom 15. April 2026 wird dem Rat der Stadt empfohlen, die Kommunalwahlen vom 14. September 2025 sowie die Stichwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters vom 28. September 2025 für gültig zu erklären.
Der Wahlprüfungsausschuss hat im Rahmen seiner Beratung über eingegangene Einsprüche verschiedene Empfehlungen formuliert. Ein am 25. September 2025 eingegangener Einspruch gegen die Kommunalwahlen soll zurückgewiesen werden. Ein per E-Mail am 28. September 2025 erhobener Einspruch eines Ehepaares sowie der Einspruch der WIN-Wähler Initiative NRW vom 17. Oktober sollen als unzulässig verworfen werden, wobei der Einspruch der Initiative hinsichtlich einer gerügten Ungleichbehandlung bei der Akteneinsicht zurückgewiesen werden soll. Der Einspruch des AfD Kreisverbandes Gelsenkirchen vom 16. September 2025, der am 17. Oktober 2025 einging, soll ebenfalls als unzulässig verworfen werden.
Der Ausschuss stellte fest, dass alle gewählten Vertreter der Kommunalwahlen sowie die gewählte Oberbürgermeisterin wählbar waren. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten bei der Wahlvorbereitung oder den Wahlhandlungen festgestellt, die einen entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis, die Sitzverteilung in den Bezirksvertretungen oder die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste gehabt hätten. Das vom Wahlausschuss der Stadt Gelsenkirchen in den Sitzungen am 17. September 2025 und am 1. Oktober 2025 festgestellte Wahlergebnis ist nach Ansicht des Ausschusses nicht zu beanstanden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 12Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Gelsenkirchen am 14. September 2025Zur Vorlage · 25-30/01087 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, die Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Gelsenkirchen vom 14. September 2025 förmlich zu bestätigen. Grundlage für diesen Vorschlag ist die Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss, der in seiner Sitzung am 15. April 2026 eine Untersuchung der Wahlergebnisse vorgenommen hat.
Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass bei der ursprünglichen Ergebnisfeststellung am 17. September 2025 versehentlich 269 Stimmen nicht berücksichtigt wurden. Der Wahlprüfungsausschuss führte daraufhin eine öffentliche Nachzählung der Stimmzettel durch. Dabei ergaben sich für verschiedene Gruppierungen und Einzelbewerber geringfügige Änderungen der Stimmenzahlen. So stieg beispielsweise die Zahl der Stimmen für die WIN von 2.757 auf 2.835 und für die SPD von 3.688 auf 3.764. Auch bei der AfD wurde eine Erhöhung von 2.879 auf 2.927 Stimmen verzeichnet.
Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass alle gewählten Vertreter wählbar waren und keine Unregelmäßigkeiten vorlagen, die das Wahlergebnis oder die Sitzzuteilung entscheidend beeinflusst hätten. Eine Überprüfung der Sitzverteilung nach den tatsächlichen Stimmenzahlen zeigte keine Abweichungen bei der Verteilung der Mandate. Da der Wahlfehler somit nicht mandatsrelevant ist, schlägt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat der Stadt vor, die Wahl als gültig zu erklären.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13Feststellung des Ergebnisses des Ratsbürgerentscheides vom 19. April 2026Zur Vorlage · 25-30/01073 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung dient der Feststellung des Ergebnisses des Ratsbürgerentscheides vom 19. April 2026. Gegenstand der Abstimmung war die Frage, ob sich die Stadt Gelsenkirchen an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044 beteiligen soll.
Am Tag der Abstimmung verfügte Gelsenkirchen über 184.444 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Von den insgesamt 48.096 abgegebenen Stimmen waren 48.022 gültig und 77 ungültig. Die Antwortmöglichkeit „JA“ erhielt 35.626 Stimmen, was einem Anteil von 74,19 Prozent der Abstimmenden und 19,32 Prozent der Bürgerinnen und Bürger entspricht. Die Antwortmöglichkeit „NEIN“ erhielt 12.396 Stimmen, was 25,81 Prozent der Abstimmenden und 6,72 Prozent der Bürgerinnen und Bürger entspricht.
Da die Mehrheit der gültigen Stimmen die erforderliche Beteiligung von mindestens 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger aufweist, ist das gesetzlich vorgeschriebene Quorum gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt. Die Entscheidung ist somit bindend. Durch die bloße Feststellung des Ergebnisses entstehen keine finanziellen Belastungen. Der Rat der Stadt wird in der Sitzung am 21. Mai 2026 über die Vorlage entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 14Jahresabschlüsse
- –Entwurf des Jahresabschlusses 2025Zur Vorlage · 25-30/01121 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat dem Rat der Stadt einen Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Der Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie einen Anhang und einen Lagebericht. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen.
Die Ergebnisrechnung weist zum jetzigen Zeitpunkt einen Jahresfehlbetrag von 111,3 Mio. EUR aus. Unter Berücksichtigung eines bilanziellen Verlustvortrags in Höhe von 17,0 Mio. EUR reduziert sich dieser Betrag auf 94,3 Mio. EUR. Zur Deckung dieses Fehlbetrags ist eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 72,6 Mio. EUR sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 21,7 Mio. EUR vorgesehen. Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2025 auf rund 56,0 Mio. EUR. Für das Haushaltsjahr 2026 ist eine Erhöhung der allgemeinen Rücklage um 175,42 Mio. EUR infolge von Entlastungswirkungen aus dem Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehen.
Zudem wird die Zustimmung für die Leistung weiterer überplanmäßiger Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2025 bis zu einer Höhe von 27.296.361,39 EUR beantragt. Dieser Betrag ergibt sich aus einem Gesamtmehrbedarf der Personalaufwendungen von 39.218.461,39 EUR gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von 234.734.383 EUR. Der Mehrbedarf resultiert unter anderem aus aktualisierten Rückstellungen für Pensionen in Höhe von rund 24,1 Mio. EUR sowie einem Anstieg der Rückstellungen für Beihilfen um 5,2 Mio. EUR.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Jahresabschluss 2025 Entwurf Teil01|Jahresabschluss 2025 Entwurf Teil02
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 14.2Feststellung des Jahresabschlusses von GELSENDIENSTE über das Wirtschaftsjahr 2024Zur Vorlage · 25-30/00718 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 18.03.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 14.3Jahresabschluss 2023 der Gelsenkirchener KindertagesbetreuungZur Vorlage · 25-30/01052 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01052 behandelt den Jahresabschluss 2023 der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita). Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuhand West GmbH geprüft und erhielt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein Jahresüberschuss von 4.972.023,21 Euro ausgewiesen. Es ist vorgesehen, diesen Überschuss dem bestehenden Gewinnvortrag zuzuführen, welcher einen Bilanzwert von 7.838.651,82 Euro aufweist.
Die vorliegenden Beschlussvorschläge sehen vor, dass der Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung die Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2023 entlastet. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll den Jahresabschluss 2023 feststellen, den Betriebsausschuss entlasten und die Verwendung des Überschusses regeln. Die Beratung der Vorlage ist für den 19.05.2026 im Betriebsausschuss und die Entscheidung für den 21.05.2026 im Rat der Stadt angesetzt.
Der Umfang der Prüfung umfasste die Beurteilung von Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses im Hinblick auf die Einhaltung deutscher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie landesrechtlicher Vorschriften. Ziel war die Vermittlung eines den Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Zudem wurde die Übereinstimmung des Lageberichts mit dem Jahresabschluss sowie die Gesetzesentsprechung geprüft. Die Prüfung beinhaltete auch die Überprüfung der zukunftsorientierten Angaben der Betriebsleitung auf Basis der zugrunde liegenden Annahmen, wobei hierfür kein eigenständiges Prüfungsurteil abgegeben wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 GeKita
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 19.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 15Beteiligungen
- 15.1Neuausrichtung der Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbHZur Vorlage · 25-30/00993 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Neuausrichtung der Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH (SMG) vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreter der Stadt Gelsenkirchen im Aufsichtsrat der Gesellschaft anzuweisen, in der nächsten Sitzung einer Organisationsuntersuchung zuzustimmen. Ziel dieser Untersuchung durch ein externes Beratungsunternehmen ist es, die Strukturen, Prozesse und Aufgaben der Gesellschaft systematisch zu analysieren und Verbesserungsvorschläge für die Struktur, Ausrichtung und Arbeitsweise zu entwickeln.
Die SMG, die 1992 gegründet wurde, ist zu 49,81 % direkt und zu 9,57 % mittelbar durch Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Gelsenkirchen am Kapital beteiligt. Weitere Gesellschafter sind unter anderem die Sparkasse Gelsenkirchen mit 4,80 % sowie verschiedene private Partner. Die Stadt Gelsenkirchen leistet einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 720.000 € für den Finanzplanungszeitraum 2026.
Die Untersuchung soll eine Stärken- und Schwächenanalyse sowie eine Umfeldanalyse umfassen und konkrete organisatorische, finanzielle sowie inhaltliche Handlungsoptionen ableiten. Zur Begleitung des Prozesses soll der Aufsichtsrat einen Transformationsausschuss einsetzen, dem die Oberbürgermeisterin, Mitglieder des Rates sowie Vertreter der Wirtschaft und der Geschäftsführung angehören. Für die Durchführung der Maßnahme werden der SMG überplanmäßige Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von 75.000 € bereitgestellt. Ein Abschluss des Prozesses wird für das Frühjahr 2027 angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 15.2ecce – european centre for creative economy GmbH – Verkauf der GesellschaftsanteileZur Vorlage · 25-30/00980 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltungskoordinierung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage vor, mit der die Veräußerung der städtischen Beteiligung an der ecce – european centre for creative economy GmbH an die Stadt Dortmund bewilligt werden soll. Die Stadt Gelsenkirchen hält an der Gesellschaft eine Stammeinlage in Höhe von 2.500 €, was einem Anteil von 10 % des Stammkapitals entspricht. Diese Beteiligung wurde im September 2012 beschlossen.
Die Gesellschaft, die aus der RUHR.2010 GmbH hervorging, widmete sich zuletzt der Förderung von Kreativquartieren im Ruhrgebiet und der Umsetzung des Regionalen Kultur Programms (RKP). Da das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Förderung der Gesellschaft zum 31.12.2025 beendet hat, wurden die entsprechenden Programme an neue Träger übergeben. Die aktuellen Gesellschafter haben die Absicht erklärt, aus der Gesellschaft auszuscheiden und ihre Anteile der Stadt Dortmund anzubieten. Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die Gesellschaft neu auszurichten, wofür die Übernahme sämtlicher Anteile erforderlich ist.
Durch die Aufgabe der Beteiligung erhält die Stadt Gelsenkirchen einen Veräußerungserlös von 2.500 €. Es bestehen keine Nachschussverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft. Die Anteilsübertragung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Bezirksregierung anzuzeigen. Die Vorlage ist für die Vorberatung im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss am 07.05.2026 sowie für die Entscheidung im Rat am 21.05.2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 15.3Ruhr:HUB GmbH; hier: Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt Gelsenkirchen an der Ruhr:HUB GmbH auf den Gesellschafter WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbHZur Vorlage · 25-30/00997 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die unentgeltliche Übertragung der 3,287 % Geschäftsanteile der Stadt Gelsenkirchen an der Ruhr:HUB GmbH auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH vor. Ziel dieser Maßnahme ist die Auflösung der Ruhr:HUB GmbH durch eine Verschmelzung auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH zum Stichtag 01.01.2026, um die Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 zu gewährleisten. Die Übertragung der Anteile erfolgt vor dem Hintergrund einer fehlenden Landesförderung ab Oktober 2025 sowie eines prognostizierten Jahresfehlbetrags für das Jahr 2026 in Höhe von 121.522,28 €.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll die Anteilsübertragung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörde beschließen und die Verwaltung zur Umsetzung ermächtigen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden mit 20.825 € angegeben, zuzüglich einer optionalen Defizitdeckung von maximal 4.165 €. Für das Jahr 2026 sind Transferaufwendungen in Höhe von 143.220 € veranschlagt. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst den Ausschuss für Wirtschaft und Innovation am 05.05.2026, den Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss am 07.05.2026 sowie den Rat der Stadt am 21.05.2026.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Entwurf Vertrag über die Veräußerung und Abtretung der Gesellschaftsanteile|Anlage 2 Entwurf Verschmelzungsvertrag
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 15.4Strategische IT -Partnerschaft - Beitritt zur regio iT Beteiligungsgenossenschaft eGZur Vorlage · 25-30/00785 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gelsenkirchen plant den Beitritt zur regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG mit Sitz in Aachen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe sieht vor, insgesamt 60 Geschäftsanteile zu einem Nennbetrag von jeweils 1.000 Euro zu zeichnen. Dies entspricht einer Summe von 60.000 Euro. Zusätzlich fällt ein einmaliges Eintrittsgebühr in Höhe von 6.000 Euro an. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 66.000 Euro, welche im Haushaltsplan 2026 der gkd-el bereits enthalten sind.
Ziel der Beteiligung ist die Stärkung der strategischen IT-Partnerschaft. Durch die Mitgliedschaft soll der Zugriff auf spezialisierte IT-Lösungen ermöglicht werden, insbesondere im Bereich der SAP S/4HANA Migration sowie für eine kommunale KI-Plattform. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Prozessautomatisierung, etwa bei der Auswertung von Effizienzprojekten zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen.
Die genossenschaftliche Struktur soll zudem die rechtliche Basis für direkte Beauftragungen im Rahmen des Inhouse-Privilegs schaffen. Dies soll Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen nutzen und Entwicklungskosten teilen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Erklärungen für den Beitritt abzugeben. Die Vertretung der Stadt in der Generalversammlung der Genossenschaft soll durch die Verwaltung erfolgen. Der Rat der Stadt soll über die Vorlage entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Vorstellung der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG|Satzung der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 07.05.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 16Ersatzbenennung eines Mitglieds des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/00982 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung betrifft die Ersatzbenennung eines Mitglieds für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen. Da ein ordentliches Mitglied ihr Amt niedergelegt hat, soll für die verbleibende Amtszeit bis zum 30. Juni 2028 eine Nachfolge bestimmt werden.
Der Bezirk der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen umfasst die Städte Gelsenkirschen und Bottrop. Die Bezirksregierung Münster hat die Anzahl der Mitglieder für die 14. Amtszeit auf vier festgelegt. Davon benannte die Stadt Bottrop ein Mitglied, während die Stadt Gelsenkirchen drei Mitglieder stellt. Die bisherigen Vertreter der Stadt Gelsenkirchen sind ein Mitglied der SPD, ein Mitglied der CDU und ein Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eine vorangegangene Benennung erfolgte bereits im Juni 2023.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat zuständig, die Nachfolge für die restliche Dauer der Amtszeit zu wählen, wenn ein Mitglied vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet. Die Berufung unterliegt neben den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches – Drittes Buch (SGB III) – auch dem Bundeswahlgesetz. Als Mitglieder können Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, der Gemeindeverbände oder der Rechtsaufsichtsbehörden berufen werden, sofern sie hauptamtlich oder ehrenhaft tätig sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt hat zudem darauf hingewiesen, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern bei der Besetzung zu berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 17Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten
- 17.1Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten - Antrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 25-30/01084 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat für die Ratssitzung am 21. Mai 2026 einen Antrag gestellt. Mit diesem Antrag wird die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten“ in die Sitzung des Rates der Stadt Gelsenkirchen beantragt. Eine weitere inhaltliche Ausarbeitung oder zusätzliche Anlagen zu diesem Antrag sind im vorliegenden Dokument nicht enthalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Nachbesetzung von Vertretern durch die AfD-RatsfraktionZur Vorlage · 25-30/01103 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit einem Schreiben vom 5. Mai 2026 die Ergänzung der Ausschussbesetzung beantragt und um eine Ergänzungswahl gebeten. Der Antrag betrifft die Nachbesetzung von Stellvertreterpositionen in zwei Gremien.
Konkret sollen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien sowie im Betriebsausschuss Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung Stellvertreter für zwei bisherige Mitglieder benannt werden. Als Stellvertreter für ein Mitglied wurde ein Stadtverordnetter vorgeschlagen, während für ein weiteres Mitglied ein weiterer Stadtverordnetter als Stellvertreter zur Verfügung gestellt werden soll.
Hintergrund der Vorlage ist, dass die AfD-Fraktion in der Sitzung des Rates der Stadt am 11. Dezember 202läufig nur ordentliche Mitglieder für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien benannt hatte, jedoch keine Stellvertreter. Gemäß den rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuch VIII in Verbindung mit der Satzung für das Jugendamt sind für die neun stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien persönliche Stellvertreter zu wählen.
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die genannten Ergänzungen vornimmt. Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung liegen im Rahmen der Entschädigungsverordnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzungen durch die AfD-RatsfraktionZur Vorlage · 25-30/01168 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 12. Mai 2026 Änderungen bei der Besetzung der städtischen Ausschüsse sowie um eine Ergänzungswahl beantragt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht für den Rat der Stadt vor, die personelle Zusammensetzung in zwei Gremien anzupassen.
Im Ausschuss für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung soll ein sachkundiger Bürger als neues Mitglied anstelle eines bisherigen sachkundigen Bürgers nachrücken. Ebenso ist im Ausschuss für Sportentwicklung ein Wechsel in der Besetzung vorgesehen, bei dem eine sachkundige Bürgerin das Amt eines bisherigen sachkundigen Bürgers übernimmt.
Die Grundlage für diese Umbesetzungen bildet die Regelung gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW, wonach die Fraktion oder Gruppe, der das ausscheidende Mitglied angehörte, die Nachfolge bestimmt. Die Bestellung der sachkundigen Bürger erfolgt durch den Rat der Stadt gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 GO NRW. Die finanziellen Auswirkungen der personellen Änderungen liegen im Rahmen der Entschädigungsverordnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 18Mitteilungen und Anfragen
- 18.1Mitteilungen
- 18.1.1Mündliche Mitteilungen
- 18.1.2Haushaltssatzung 2026Zur Vorlage · 25-30/00966 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Mitteilungsvorlage zur Kenntnisnahme vor, die über die Entscheidung der Bezirksregierung Münster zur Haushaltssatzung 2026 informiert. Die Bezirksregierung Münster hat als Kommunalaufsicht die Haushaltssatzung der Stadt Gelsenkirchen vom 25. Februar 2026 sowie die dazugehörigen Anlagen mit einer Verfügung vom 23. März 2026 zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen dieser Verfügung hat die Kommunalaufsicht eine Verringerung der allgemeinen Rücklage genehmigt. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund des voraussichtlichen Jahresfehlbetrages im Ergebnisplan gemäß § 75 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierung Münster hat zudem keine Bedenken gegen eine öffentliche Bekanntmachung der Satzung geäußert. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte bereits über das Sonderamtsblatt Nr. 12a am 1. April 2026. Die vorliegende Vorlage dient dazu, die Mitglieder des Rates über die beigefügte Verfügung der Bezirksregierung in Kenntnis zu setzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 18.1.3Beurteilung der Mitgliedschaft im Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)Zur Vorlage · 25-30/00692 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · zur Kenntnis genommen
- 18.1.4Anfrage des Stadtverordneten Herrn Specht - Beteiligungsbericht Seiten 264/265 -Zur Vorlage · 25-30/01001 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01001 beantwortet die Verwaltung eine Anfrage eines Stadtverordneten aus der Ratssitzung vom 26. März 2026. Gegenstand der Anfrage war der Beteiligungsbericht auf den Seiten 264 und 265, in dem die Vergabe der regionalen Marketingkampagne „Grundrauschen“ für die IGA 2027 an die Agentur TAS Emotional Marketing erwähnt wurde. Der Stadtverordnete erkundigte sich nach den geplanten bzw. verausgabten Kosten für diese Kampagne.
Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung auf Basis von Auskünften der IGA gGmbH. Nach Abschluss des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens wurde die TAS Emotional Marketing GmbH am 25. Juni 2024 mit der Kreation und Konzeption der Marketingkampagne für die IGA 2027 beauftragt. Für die zwei Bestandteile der Kampagne, das identitätsstiftende „Grundrauschen“ sowie die aktivierende Hauptkampagne, steht im Zeitraum von 2025 bis 2026 ein Gesamtbudget von 200.000 € zur Verfügung. Nicht verausgabte Mittel aus dem ersten Baustein werden für die Hauptkampagne in das Jahr 2026 übertragen. Die Kampagne bezieht sich dabei auf die gesamte IGA 2027 und umfasst nicht ausschließlich den Standort Gelsenkirchen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 18.1.5Anfrage des Stadtverordneten Herrn Obernyer - Umsetzung und Einhaltung der Schulpflicht -Zur Vorlage · 25-30/01003 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Umsetzung und Einhaltung der Schulpflicht Informationen über die Anzahl der Anträge auf Zwangszuführungen, die Durchführung von Bußgeldverfahren sowie die Anzahl der Schulpflichtverstöße angefordert. Die Anfrage bezog sich auf die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 sowie auf die Erfassung von Schülern mit mehr als 300 unentschuldigten Fehlstunden.
Die Schulaufsicht gab zu den Anträgen auf Zwangszuführungen sowie deren Durchsetzung an, dass im Schuljahr 2023 insgesamt 116 Anträge erfolgten, im Schuljahr 2024 98 Anträge und im Schuljahr 2025 95 Anträge.
Hinsichtlich der Verfahren an Grund-, Haupt- und Förderschulen, für die das Schulamt der Stadt Gelsenkirchen als untere Schulaufsichtsbehörde zuständig ist, waren im Schuljahr 2023/2024 454 Verfahren und im Schuljahr 2024/2025 412 Verfahren anhängig. Für andere Schulformen, wie Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Berufskollegs, liegen Daten der Bezirksregierung Münster vor. Dort waren im Schuljahr 2023 497 Verfahren, im Schuljahr 2024 607 Verfahren und im Schuljahr 2025 875 Verfahren anhängig.
Zu den Ermittlungsergebnissen der Ermittlungskommission der Polizei Gelsenkirchen konnten seitens der Stadt Gelsenkirchen keine Angaben gemacht werden. Daten über Schüler mit mehr als 300 unentschuldigten Fehlstunden pro Schuljahr werden von der unteren Schulaufsicht nicht erfasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 18.1.6Anfrage des Stadtverordneten Herrn Meinhardt - Anfrage zu den 250k Euro auf Finanzstelle 37001215005225 -Zur Vorlage · 25-30/01005 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zu einem Betrag von 250.000 Euro auf der Finanzstelle 37001215005225. Der Stadtverordnete hatte im März 2026 Fragen zur Funktionsweise eines Machine-Learning-Modells im Projekt „KI-meets-Ordnung“ gestellt. Dabei ging es um die Trainingsdaten des Modells, die Verifikation der Robustheit, die Vermeidung von Diskriminierung sowie die Frage, ob eine manuelle Überprüfung durch den Ordnungsdienst vor einem Einsatz erfolgt.
Die Verwaltung stellt klar, dass der genannte Betrag von 250.000 Euro der Feuerwehr zuzuordnen ist und nicht mit den KI-Projekten des Referats Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Verbindung steht. Zur eingesetzten Radartechnik auf Spielplätzen und Schulhöfen führt die Verwaltung aus, dass diese auf der Erkennung menschlicher Bewegungen basiert. Ein spezifisches ordnungswidriges Verhalten werde weder erkannt noch kategorisiert. Eine Ordnungswidrigkeit liege erst vor, wenn gegen die Öffnungszeiten der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Gelsenkirchen verstoßen wird.
Nach einer Meldung durch die Radarsensorik erfolgt eine manuelle Überprüfung durch die Leitstelle mittels eines Livebildes, um den potenziellen Verstoß ohne Erhebung personenbezogener Daten zu verifizieren. Erst danach wird über die Entsendung des Kommunalen Ordnungsdienstes entschieden. Eine Rückkoppelung an das Radarsystem findet nicht statt. Da das Detektionsmodell serienmäßig implementiert und nicht durch die Verwaltung angelernt wurde, können keine Angaben zum Entwicklungsprozess gemacht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 18.1.7Anfrage des Stadtverordneten Herrn Kurth - Strategie der Öffentlichkeitsarbeit -Zur Vorlage · 25-30/01030 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01030 der Verwaltung beantwortet eine Anfrage eines Stadtverordneten aus der CDU-Fraktion zur Strategie der städtischen Öffentlichkeitsarbeit. Hintergrund der Anfrage war ein Post auf der Facebook-Seite der Stadt Gelsenkirchen vom 18.0beb2026, der Wünsche für ein Ramadan-Fest enthielt. Die CDU-Fraktion verwies auf Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die eine mangelnde Berücksichtigung der christlichen Fastenzeit sowie ein fehlendes Fingerspitzengefühl in der Textgestaltung monierten.
Der Stadtverordnete stellte fünf Fragen zur Erstellung des Redaktionsplans, zur Auswahl von Beitragstypen, zum redaktionellen Erarbeitungsprozess und zur Freigabe von Texten. Zudem wurde nach der Auswahl von feststehenden Jahresterminen sowie der Einbindung von Fachbereichen und Ressourcen bei der Content-Erstellung gefragt. Die Anfrage bezog zudem die Seite „Gerne Gelsenkirchen“ der Stadtmarketing Gesellschaft mit ein.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Planungen für alle Kommunikationskanäle in wöchentlichen Redaktionssitzungen besprochen und entschieden werden. Bei der Auswahl von Themen werden Kriterien wie Bedeutung, praktische Relevanz, Themenabwechslung und Themenkonkurrenz angewandt, um eine handhabbare Befüllung der Kanäle zu gewährleisten. Feststehende Termine wie Weihnachten, Ostern oder Ramadan können neben Veranstaltungen und Projekten als Kommunikationsanlass dienen. Informationen aus der Fachverwaltung fließen täglich in die Erstellung der Inhalte ein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 18.1.8Anfrage der Stadtverordneten Frau Seli-Zacharias - Konfrontation von Kindern mit islamischen Riten in der Städt. Kindertagesstätte Herforder Straße -Zur Vorlage · 25-30/01041 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage einer Stadtverordneten wurden Fragen zur Durchführung religiöser Aktivitäten in der städtischen Kindertagesstätte Herforder Straße aufgeworfen. Die Fragestellerin bezog sich dabei auf Berichte über die Vermittlung islamischer Riten, wie etwa Gebetsanleitungen oder das Schreiben von Namen in arabischer Schrift, sowie auf Aufgaben wie das Ausmalen einer Moschee. Sie thematisierte dabei das Neutralitätsgebot der Verwaltung sowie die Beteiligungsrechte der Eltern.
Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage, dass es sich nicht um eine islamische Konzeption, sondern um ein pädagogisches Projekt im Rahmen des Bildungsbereichs „Religion und Ethik“ handele. Eine gezielte Initiierung durch die Betriebsleitung habe nicht stattgefunden; die Projekte würden auf Teamebene geplant und orientierten sich an den Bildungsgrundsätzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einrichtung betonte, dass es sich um religiöse Bildung und nicht um religiöse Erziehung handle, um Kindern die Wahrnehmung einer multireligiösen Lebenswelt zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Gleichwertigkeit wurden verschiedene Aktivitäten zu Ostern in den Jahren 2025 und 2026 angeführt, darunter Bilderbuchbetrachtungen, Bastelangebote und das Backen von Ostergebäck. Die Verwaltung erklärte zudem, dass Eltern über die Jahresplanung und über die GeKita-App über Projekte informiert würden. Die Zustimmung der Kinder werde durch die fachliche Einschätzung der pädagogischen Kräfte sichergestellt. Die Durchführung verschiedener religiöser Feste diene der Wahrung der Neutralitätspflicht, da sich die Einrichtung nicht mit einer spezifischen Religion identifiziere.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 18.1.9Anfrage des Stadtverordneten Herrn Obernyer - Schrottimmobilien in Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01053 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01053 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten aus der Sitzung vom 26. März 2026 zum Thema Schrottimmobilien in Gelsenkirchen. Der Stadtverordnete hatte Informationen über eine vollständige Auflistung als Schrottimmobilien eingestufter Objekte sowie Details zu Käufen, Verkäufen, Abrisskosten und etwaigen strafrechtlichen Auffälligkeiten der Eigentümer angefordert.
Die Verwaltung führt im Gelsenkirchener Problemimmobilienverdachtskataster etwa 500 Objekte. Eine vollständige Darstellung aller Immobilien sei zum Schutz sensibler Daten nicht möglich. Die Stadt orientiert sich bei der Beurteilung an der Definition des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Im Rahmen der Förderprogramme „Modellvorhaben Problemimmobilien“ sowie „Zukunftspartnerschaft Wohnen“ wurden bis April 2026 insgesamt 99 Problemimmobilien durch die städtischen Tochtergesellschaften SEG und ggw angekauft. Die Kaufpreise aller Objekte beliefen sich in der Summe auf rund 19,7 Mio. €. Dabei lag der Kaufpreis in 33 Fällen über dem Verkehrswert, während er in 66 Fällen dem Verkehrswert entsprach oder darunter lag.
Bislang wurden 35 der angekauften Immobilien durch die Tochtergesellschaften SEG und ggw niedergelegt. Die Kosten für den Rückbau belaufen sich derzeit auf rund 5,9 Mio. €, was einem Durchschnitt von rund 170.000 € je Immobilie entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund noch nicht abgeschlossener Abrechnungen Änderungen möglich sind. Über strafrechtlich relevante Auffälligkeiten bei den Eigentümern liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 18.1.10Anfrage des Stadtverordneten Herrn Specht - Erdbeben im Osten von Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01056 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01056 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zu einem Erdbeben im Osten von Gelsenkirchen. Der Stadtverordnete bezog sich dabei auf ein Ereignis vom 18. November 2025 um 4:58 Uhr, das eine Magnitude von 2.0 in einer Tiefe von 1 km aufwies.
Die Verwaltung teilte mit, dass von der RAG keine Informationen zu diesem Erdbeben an die Stadt weitergegeben wurden. Es liegen der Verwaltung zudem keine Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie keine Informationen über bekannte Gebäudeschäden vor.
Hinsichtlich der Einschätzung der Gefahr weiterer Beben infolge eines Grubenwasseranstiegs führt die Verwaltung aus, dass nach Auskunft der RAG bei einem langfristigen Anstieg des Grubenwasserspiegels gemäß deren Konzept örtlich mögliche geringe Hebungen der Tagesoberfläche auftreten können. Experten, die diese Möglichkeit in Gutachten untersucht haben, gehen jedoch von minimalen und sehr gleichmäßigen Hebungen aus. Die RAG erwartet daher keine schweren Schäden. Sollten dennoch Schäden eintreten, würden diese als Bergschäden eingestuft und durch die RAG reguliert. Etwaige Geschädigte müssten Schäden direkt an die RAG melden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 18.2Anfragen