Ersatzbenennung eines Mitglieds des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung betrifft die Ersatzbenennung eines Mitglieds für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen. Da ein ordentliches Mitglied ihr Amt niedergelegt hat, soll für die verbleibende Amtszeit bis zum 30. Juni 2028 eine Nachfolge bestimmt werden.
Der Bezirk der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen umfasst die Städte Gelsenkirschen und Bottrop. Die Bezirksregierung Münster hat die Anzahl der Mitglieder für die 14. Amtszeit auf vier festgelegt. Davon benannte die Stadt Bottrop ein Mitglied, während die Stadt Gelsenkirchen drei Mitglieder stellt. Die bisherigen Vertreter der Stadt Gelsenkirchen sind ein Mitglied der SPD, ein Mitglied der CDU und ein Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eine vorangegangene Benennung erfolgte bereits im Juni 2023.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat zuständig, die Nachfolge für die restliche Dauer der Amtszeit zu wählen, wenn ein Mitglied vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet. Die Berufung unterliegt neben den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches – Drittes Buch (SGB III) – auch dem Bundeswahlgesetz. Als Mitglieder können Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, der Gemeindeverbände oder der Rechtsaufsichtsbehörden berufen werden, sofern sie hauptamtlich oder ehrenhaft tätig sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt hat zudem darauf hingewiesen, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern bei der Besetzung zu berücksichtigen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1497596
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Auszug aus dem Bundeswahlgesetz
Beratungsfolge
- 21.05.2026mehrheitlich zugestimmt
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