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Mitteilungsvorlage

Anfrage des Stadtverordneten Herrn Obernyer - Umsetzung und Einhaltung der Schulpflicht -

25-30/01003

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Umsetzung und Einhaltung der Schulpflicht Informationen über die Anzahl der Anträge auf Zwangszuführungen, die Durchführung von Bußgeldverfahren sowie die Anzahl der Schulpflichtverstöße angefordert. Die Anfrage bezog sich auf die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 sowie auf die Erfassung von Schülern mit mehr als 300 unentschuldigten Fehlstunden.

Die Schulaufsicht gab zu den Anträgen auf Zwangszuführungen sowie deren Durchsetzung an, dass im Schuljahr 2023 insgesamt 116 Anträge erfolgten, im Schuljahr 2024 98 Anträge und im Schuljahr 2025 95 Anträge.

Hinsichtlich der Verfahren an Grund-, Haupt- und Förderschulen, für die das Schulamt der Stadt Gelsenkirchen als untere Schulaufsichtsbehörde zuständig ist, waren im Schuljahr 2023/2024 454 Verfahren und im Schuljahr 2024/2025 412 Verfahren anhängig. Für andere Schulformen, wie Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Berufskollegs, liegen Daten der Bezirksregierung Münster vor. Dort waren im Schuljahr 2023 497 Verfahren, im Schuljahr 2024 607 Verfahren und im Schuljahr 2025 875 Verfahren anhängig.

Zu den Ermittlungsergebnissen der Ermittlungskommission der Polizei Gelsenkirchen konnten seitens der Stadt Gelsenkirchen keine Angaben gemacht werden. Daten über Schüler mit mehr als 300 unentschuldigten Fehlstunden pro Schuljahr werden von der unteren Schulaufsicht nicht erfasst.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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