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Mitteilungsvorlage

Anfrage des Stadtverordneten Herrn Specht - Erdbeben im Osten von Gelsenkirchen -

25-30/01056

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01056 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zu einem Erdbeben im Osten von Gelsenkirchen. Der Stadtverordnete bezog sich dabei auf ein Ereignis vom 18. November 2025 um 4:58 Uhr, das eine Magnitude von 2.0 in einer Tiefe von 1 km aufwies.

Die Verwaltung teilte mit, dass von der RAG keine Informationen zu diesem Erdbeben an die Stadt weitergegeben wurden. Es liegen der Verwaltung zudem keine Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie keine Informationen über bekannte Gebäudeschäden vor.

Hinsichtlich der Einschätzung der Gefahr weiterer Beben infolge eines Grubenwasseranstiegs führt die Verwaltung aus, dass nach Auskunft der RAG bei einem langfristigen Anstieg des Grubenwasserspiegels gemäß deren Konzept örtlich mögliche geringe Hebungen der Tagesoberfläche auftreten können. Experten, die diese Möglichkeit in Gutachten untersucht haben, gehen jedoch von minimalen und sehr gleichmäßigen Hebungen aus. Die RAG erwartet daher keine schweren Schäden. Sollten dennoch Schäden eintreten, würden diese als Bergschäden eingestuft und durch die RAG reguliert. Etwaige Geschädigte müssten Schäden direkt an die RAG melden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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